Kippt Grundverschlüsselung auch bei KD?
Forumsregeln
Forenregeln
Die HD-Sender von RTL werden bei Vodafone Kabel Deutschland nur auf Smartcards des Typs D03, D08, G02 oder G09 freigeschaltet (nicht auf D02/D09!). Weitere Informationen hier!
Informationen zu HDTV im Kabelnetz von Vodafone gibt es im Helpdesk!
Bei Empfangsproblemen lohnt sich u.U. ein Blick in diesen Thread bzw. in den dort verlinkten Helpdesk-Artikel.
Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“) oder von Vodafone West („[VF West]“) bist.
Forenregeln
Die HD-Sender von RTL werden bei Vodafone Kabel Deutschland nur auf Smartcards des Typs D03, D08, G02 oder G09 freigeschaltet (nicht auf D02/D09!). Weitere Informationen hier!
Informationen zu HDTV im Kabelnetz von Vodafone gibt es im Helpdesk!
Bei Empfangsproblemen lohnt sich u.U. ein Blick in diesen Thread bzw. in den dort verlinkten Helpdesk-Artikel.
Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“) oder von Vodafone West („[VF West]“) bist.
-
- Fortgeschrittener
- Beiträge: 378
- Registriert: 19.10.2009, 08:52
- Wohnort: Leer, Niedersachsen
Re: Kippt Grundverschlüsselung auch bei KD?
So wie ich das sehe, ist es nicht unbedingt so selbstverständlich, dass die KDG die Verschlüsselung der Privaten zwingend aufheben muss.
Die Sendergruppen treten an den KNB heran und werden darum bitten, die GV aufzuheben. Das muss die KDG aber wohl nicht unbedingt machen. Daher die Aussage des RTL-Sprechers :
Sollte eine vorzeitige Aufgabe der Grundverschlüsselung abgelehnt werden, wolle RTL die zugrunde liegenden Verträge zum nächstmöglichen Zeitpunkt kündigen und einer künftigen Programmverbreitung nur noch in unverschlüsselter Form zustimmen, so der Sprecher. Ähnlich äußert sich die ProSiebenSat.1-Gruppe. Man stehe im Dialog mit den Betreibern und wirke darauf, dass eine Verschlüsselung in Zukunft unterbleibt, heißt es auf Nachfrage.
Jetzt stellt sich einfach die Frage, wann der nächstmögliche Zeitpunkt ist. (von außerordentlich steht da im Übrigen nichts)
Immerhin haben die Privaten gerade erst einen neuen Vertrag mit der KDG abgeschlossen. Der nächste mögliche Termin kann dann vielleicht ja nächste Woche, in einem Monat oder erst in zwei Jahren sein.
So einfach, wie es einige hier darzustellen versuchen (sie müssen ja und sie können sich dageben nicht wehren) ist es nicht, denn sie können es sicherlich hinauszögern. Und das wohl nicht nur um ein paar Tage.
Die Aussage des Sprechers von RTL ist da auch eindeutig.
Die Sendergruppen treten an den KNB heran und werden darum bitten, die GV aufzuheben. Das muss die KDG aber wohl nicht unbedingt machen. Daher die Aussage des RTL-Sprechers :
Sollte eine vorzeitige Aufgabe der Grundverschlüsselung abgelehnt werden, wolle RTL die zugrunde liegenden Verträge zum nächstmöglichen Zeitpunkt kündigen und einer künftigen Programmverbreitung nur noch in unverschlüsselter Form zustimmen, so der Sprecher. Ähnlich äußert sich die ProSiebenSat.1-Gruppe. Man stehe im Dialog mit den Betreibern und wirke darauf, dass eine Verschlüsselung in Zukunft unterbleibt, heißt es auf Nachfrage.
Jetzt stellt sich einfach die Frage, wann der nächstmögliche Zeitpunkt ist. (von außerordentlich steht da im Übrigen nichts)
Immerhin haben die Privaten gerade erst einen neuen Vertrag mit der KDG abgeschlossen. Der nächste mögliche Termin kann dann vielleicht ja nächste Woche, in einem Monat oder erst in zwei Jahren sein.
So einfach, wie es einige hier darzustellen versuchen (sie müssen ja und sie können sich dageben nicht wehren) ist es nicht, denn sie können es sicherlich hinauszögern. Und das wohl nicht nur um ein paar Tage.
Die Aussage des Sprechers von RTL ist da auch eindeutig.
-
- Kabelexperte
- Beiträge: 987
- Registriert: 02.02.2012, 17:51
Re: Kippt Grundverschlüsselung auch bei KD?
Ich gehe davon aus dass das Kartellamt eine "zeitnahe" Lösung anstrebt - wenn sich KDG also querstellt oder das Ganze verzögert, muss das Kartellamt eben "darauf wirken" dass es umgesetzt wird.
In der schwammigen Pressemitteilung heißt es ja nur 2013 und nicht z.B. "Januar 2013". KDG wird natürlich versuchen zu verzögern so lange sie können, schließlich steht hier einiges an Geld auf dem Spiel.
KDNewbie
In der schwammigen Pressemitteilung heißt es ja nur 2013 und nicht z.B. "Januar 2013". KDG wird natürlich versuchen zu verzögern so lange sie können, schließlich steht hier einiges an Geld auf dem Spiel.
KDNewbie
-
- Fortgeschrittener
- Beiträge: 378
- Registriert: 19.10.2009, 08:52
- Wohnort: Leer, Niedersachsen
Re: Kippt Grundverschlüsselung auch bei KD?
Na ja - Bundeskartellamt und zeitnah sind aber zwei Begriffe, die sich eigentlich gegenseitig ausschliessen.KDNewbie hat geschrieben:Ich gehe davon aus dass das Kartellamt eine "zeitnahe" Lösung anstrebt - wenn sich KDG also querstellt oder das Ganze verzögert, muss das Kartellamt eben "darauf wirken" dass es umgesetzt wird.
In der schwammigen Pressemitteilung heißt es ja nur 2013 und nicht z.B. "Januar 2013". KDG wird natürlich versuchen zu verzögern so lange sie können, schließlich steht hier einiges an Geld auf dem Spiel.
KDNewbie
Dieser Vorgang kann auch ein paar Jahre dauern.
-
- Kabelexperte
- Beiträge: 987
- Registriert: 02.02.2012, 17:51
Re: Kippt Grundverschlüsselung auch bei KD?
Das werden wir dann sehen sobald das Urteil für rechtskräftig erklärt wurde...Mangels hat geschrieben:Na ja - Bundeskartellamt und zeitnah sind aber zwei Begriffe, die sich eigentlich gegenseitig ausschliessen.KDNewbie hat geschrieben:Ich gehe davon aus dass das Kartellamt eine "zeitnahe" Lösung anstrebt - wenn sich KDG also querstellt oder das Ganze verzögert, muss das Kartellamt eben "darauf wirken" dass es umgesetzt wird.
In der schwammigen Pressemitteilung heißt es ja nur 2013 und nicht z.B. "Januar 2013". KDG wird natürlich versuchen zu verzögern so lange sie können, schließlich steht hier einiges an Geld auf dem Spiel.
KDNewbie
Dieser Vorgang kann auch ein paar Jahre dauern.
KDNewbie
-
- Fortgeschrittener
- Beiträge: 378
- Registriert: 19.10.2009, 08:52
- Wohnort: Leer, Niedersachsen
Re: Kippt Grundverschlüsselung auch bei KD?
Welches Urteil bitte?KDNewbie hat geschrieben:Mangels hat geschrieben:KDNewbie hat geschrieben:Das werden wir dann sehen sobald das Urteil für rechtskräftig erklärt wurde...KDNewbie
Der Beschluss des Bundeskartellamtes ist kein Urteil, da diese institution kein Gericht ist.
Es muss alsotatsächlich wohl erst zu einer Untersuchung des Bundeskartellamtes bezüglich der GV bei der KDG erfolgen. Und das kann eben eine lange Untersuchung werden. Und wenn das Amt ebenso entscheidet wie bei RTL/Pro7 dann wird die KDG Klage einreichen, was die Sache nocheinmal herauszögert.
-
- Kabelexperte
- Beiträge: 987
- Registriert: 02.02.2012, 17:51
Re: Kippt Grundverschlüsselung auch bei KD?
Kabel Deutschland prüft Beschwerde gegen KartellamtMangels hat geschrieben: Welches Urteil bitte?
Der Beschluss des Bundeskartellamtes ist kein Urteil, da diese institution kein Gericht ist.
Es muss alsotatsächlich wohl erst zu einer Untersuchung des Bundeskartellamtes bezüglich der GV bei der KDG erfolgen. Und das kann eben eine lange Untersuchung werden. Und wenn das Amt ebenso entscheidet wie bei RTL/Pro7 dann wird die KDG Klage einreichen, was die Sache nocheinmal herauszögert.
Das OLG Düsseldorf ist doch ein Gericht, oder nicht?
KDNewbie
-
- Newbie
- Beiträge: 50
- Registriert: 15.07.2012, 14:27
Re: Kippt Grundverschlüsselung auch bei KD?
Bekam gerade auf eine Anfrage an das Kartellamt per eMail diese Antwort:
Sehr geehrter Herr xxx,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Lassen Sie mich Ihnen zunächst einige Hintergrundinformationen zu der von Ihnen angesprochenen Entscheidung geben.
(...) Im Zuge der Ermittlungen wurden jedoch keine ausreichenden Hinweise darauf gefunden, dass es vergleichbare Abstimmungen im Hinblick auf die HD-Verbreitung gegeben hat. Eine Zusage, auch auf die HD-Verschlüsselung zu verzichten, wäre daher unverhältnismäßig gewesen.
Die von Ihnen angesprochene Kartellentscheidung richtet sich zunächst an die beiden privaten Fernsehsendergruppen ProsiebenSat.1 und RTL, nicht gegen Kabelnetzbetreiber. Die Sendergruppen haben sich dazu verpflichtet, ihre SD-Signale in Kabelnetzen und über Satellit (sowie in einigen IPTV-Netzen) unverschlüsselt und ohne zusätzliches Entgelt zu verbreiten. Somit dürfen RTL und ProsiebenSat.1 ihre SD-Programme auch in Kabelnetzen nur noch unverschlüsselt und ohne zusätzliches Entgelt anbieten. Sie müssen auch, sofern sie gleichzeitig HD oder PayTV eingespeist haben wollen, gegenüber dem Kabelnetzbetreiber durchsetzen, dass SD tatsächlich unverschlüsselt den Fernsehzuschauer erreicht.
Das Bundeskartellamt wird in den kommenden Wochen genau beobachten, ob die Sendergruppen ihren Verpflichtungen nachkommen und ob die mit der Entscheidung beabsichtigten positiven Konsequenzen für die Endkunden eintreten. Notfalls werden wir von den gesetzlichen Befugnissen zur Durchsetzung Gebrauch machen.(...)
-
- Fortgeschrittener
- Beiträge: 378
- Registriert: 19.10.2009, 08:52
- Wohnort: Leer, Niedersachsen
Re: Kippt Grundverschlüsselung auch bei KD?
Na, sie prüfen ja noch, ob sie es machen.KDNewbie hat geschrieben:Kabel Deutschland prüft Beschwerde gegen Kartellamt
Das OLG Düsseldorf ist doch ein Gericht, oder nicht?
KDNewbie
Die Frage ist doch, ob sie das überhaupt dürfen.
Sie sind ja nicht direkt an dem Beschluss des Bundeskartellamtes beteiligt.
Es gab bisher keinen Beschluss des Bundeskartellamtes bezüglich der GV der Privaten gegenüber der KDG.
Klagen kann die KDG, wenn es einen Beschluss gibt, der sie selbst als Gegenstand hat. Das ist hier aber nicht der Fall.
-
- Kabelexperte
- Beiträge: 987
- Registriert: 02.02.2012, 17:51
Re: Kippt Grundverschlüsselung auch bei KD?
KDG wird früher oder später klagen, und zwar mind. aus 2 Gründen:Mangels hat geschrieben:Na, sie prüfen ja noch, ob sie es machen.KDNewbie hat geschrieben:Kabel Deutschland prüft Beschwerde gegen Kartellamt
Das OLG Düsseldorf ist doch ein Gericht, oder nicht?
KDNewbie
Die Frage ist doch, ob sie das überhaupt dürfen.
Sie sind ja nicht direkt an dem Beschluss des Bundeskartellamtes beteiligt.
Es gab bisher keinen Beschluss des Bundeskartellamtes bezüglich der GV der Privaten gegenüber der KDG.
Klagen kann die KDG, wenn es einen Beschluss gibt, der sie selbst als Gegenstand hat. Das ist hier aber nicht der Fall.
a) man will Zeit gewinnen und das Wegfallen der GV verzögern
b) es geht hier um viel Geld welches für KDG zukünftig wegfallen könnte
KDNewbie
-
- Fortgeschrittener
- Beiträge: 378
- Registriert: 19.10.2009, 08:52
- Wohnort: Leer, Niedersachsen
Re: Kippt Grundverschlüsselung auch bei KD?
Richtig, das werden sie.KDNewbie hat geschrieben:KDG wird früher oder später klagen...
Aber nicht gegen den Beschluss des Bundeskartellamts gegenüber RTL & Pro7/Sat1
sondern dann, wenn das Bundeskartellmat an die KDG herantritt und sagt, sie müssten die GV aufheben.
Dann werden sie klagen, denn dann sind sie selbst betroffen.
Als Beispiel :
Ich wohne in einer Mietwohnung, in einem Haus, dass Herrn B gehört.
Sein Bruder, Herr A, ein richtiger Mistkerl, erhebt Ansprüche auf das Haus, weil er glaubt es rechtmäßig geerbt zu haben. Wenn er es zugesprochen bekommt, dann wird er mir die Wohnung kündigen, weil er Eigenbedarf beansprucht.
Es kommt zu einem Prozess zwischen Herrn B und A.
Leider, zu meinen Ungunsten, gewinnt Herr A und Herr B muss das Feld räumen.
Jetzt habe ich aber als Mieter keine Möglichkeit gegen das Urteil Klage einzureichen. Auch, wenn ich gerne wollte. Ich habe mit der Sache ja direkt nichts zu tun.
Eine Woche später wird mir die Kündigung wegen Eigenbedarf von Herrn A. zugestellt.
Jetzt kann ich evtl. Klage gegen Herrn A einreichen. Vorher nicht.