Empfangsgeräte beschränkt sich ja heutzutage nicht nur auf Fernseher. Man kann Fernsehen / Radio ja auch z.B. über Smartphone, PC etc. hören/sehen.Sheriff6 hat geschrieben: 29.08.2026, 19:25
Der Witz bei der Sache ist auch das die Tochter in ihrem Studentenwohnheim nicht mal ein Fernseher drin hat weil sie keinen braucht und auch nicht die Zeit hat überhaupt was anzusehen.
"Wer keinen Fernseher oder kein Radio hat, muss den Rundfunkbeitrag nicht zahlen, da dieser für Empfangsgeräte anfällt? Dieser Glaube hält sich hartnäckig, ist jedoch spätestens seit 2013 vollkommen falsch. Denn damals wurde zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks von einer gerätebezogenen Gebühr, wobei jedes Empfangsgerät anzumelden war, auf eine wohnungsbezogene Abgabe – den Rundfunkbeitrag – umgestellt. Seitdem ist es irrelevant, ob und wie viele Empfangsgeräte – dazu zählen neben Radio und Fernseher auch Smartphones, Tablets, Computer u. v. m. – in Ihrem Haushalt vorhanden sind und ob Sie die Angebote der öffentlich-rechtlichen Sender nutzen. Es gilt: Pro Wohnung fällt grundsätzlich einmal der Rundfunkbeitrag an."
https://www.rundfunkbeitrag.de/presse-u ... elden-oder
