Bielo hat geschrieben:Mir auch. Aber da kann man das doch auch einführen. Ich finde, wenn man mündlich Verträge machen kann (dort wird ja bei vielen Anbietern aufgezeichnet), dann sollte man das auch (beweissicher) mündlich kündigen können.
Sicher könnte man das machen, aber die Kündigung soll nun mal lt. AGB schriftl. erfolgen. Wo ist das Problem?
Es kann mir keiner erzählen das er nicht wusste, dass man schriftl. kündigen muss...jedes Zeitschriften-Abo oder andere Sachen wie Versicherungen und Co. muss man auch schritfl. kündigen. Bei dem KDG-Vertrag (und sei es nur eine Option) ist das nichts anderes.
Und zum Thema Gesprächsaufzeichnung bei Bestellung. Auch hier erstellt KDG die Aufzeichnung nicht einfach so. Der potenzielle Neukunde wird darauf hingewiesen, dass eine Aufzeichnung erforderlich ist. Der Kunde kann dem widersprechen, kann aber folglich nicht übers Telefon bestellen. Dann muss er eben im Internet, Handel oder über nen MB abschließen.
So einfach ist das. Wer nicht will, dass Gespräche aufgezeichnet werden, kann auf das Recht zur Verweigerung der Aufnahme bestehen. Und es ist egal, ob Kunde oder Mitarbeiter.