Und man darf an keinem anderen Ort einen Telefon/Internetvertrag nutzen?MB-Berlin hat geschrieben:Weil man sich dort anmelden muss, wo man wohnt?
Steht im TKG was von 3monatiger Kündigungsfrist oder Entschädigung in Höhe von 3 Monatsbeiträgen?Mike79 hat geschrieben:Hierbei geht es aber nicht mehr um die Erbringung einer Leistung. ... Nach Umzug wurden den Providern als Entschädigung eine Art "Trostpflaster" zugestanden. Mehr nicht.
Sollen sie den Anschluss angeschaltet lassen und hinterher beschwerst gerade du dich, dass jemand auf deine Kosten gesurft und telefoniert hat?
Anschluss gekündigt, Wohnung leer, Anschluss tot.
Anschluß gekündigt, Vertrag läuft noch 3 Monate. Wenn der Anschluss vor Vertragsede tot ist, gibt's kein Geld mehr.
Ob und wie die Wohnung weiter genutzt wird hat KDG nichs zu kümmern.