Donald hat geschrieben:Newty hat geschrieben:
Die Strategie, dass hier mehrere grundsätzlich mehrere Lizenzen in der Firmware verwendet werden, ist der Hauptgegenstand des Verfahrens, über den es zu entscheiden gilt. Daher wäre das Fallenlassen dieses Punkte ein Schuss ins eigene Knie - mit einer Panzerfaust.
Das lese ich bei Heise Open anscheinen anders als du.
Stimmt. Bei heise wirds sehr emotional. Is halt heise

Ich berufe mich hier auf
http://www.golem.de/1106/84360.html und
http://www.golem.de/1106/84313.html
Das Problem am diesem Verfahren ist eindeutig, dass hier gefühlte 20 Themen in einem Schiedsspruch behandelt werden sollen, es ist ja nicht so, dass von diesen Problemen nur AVM betroffen ist.
- Generelle Öffnung von Bootloadern, wenn OSS eingesetzt wird. Hat u.A. Einfluß auf Router, Receiver, Mobiltelefone.
- Bei "Sammelwerken" mit verschiedener Lizenz: Ist eine Gesamtlizenz möglich oder muss diese sogar gegeben? Hat Einflußuf jede Linuxdistribution. Es handelt sich bei beidem um vollständig getrennte Pakete bzw. Module, wo klare Abgrenzung möglich ist.
- Muss generell bei OSS ein kompilierbares Sourceabbild geschaffen werden? Insbesondere, wenn man Lizenzen modularisiert mischen darf?
Das Perverse ist, dass der Streithelfer hier keinesfalls uneigennützig handelt. Siehe zum Beispiel Wikipedia - Ghostscript. Hier hat ein Dritter, der kein Interesse daran hat, selbst unter GPL zu veröffentlichen, die Möglichkeit, das Produkt ganz regulär gegen Geld zu lizensieren. In den oben genannten Gerätesparten wird es darauf hinauslaufen, dass OSS dort verschwindet, wenn Firmware entweder ganz oder garnicht einer Lizenz unterliegt.
Donald hat geschrieben:
Du liest, warum auch immer, das ich meine "ein Recht" zu haben das zu tun.
Naja, das ist tatsächlich ein wenig zu weit von mir gesponnen - tut mir leid. Aber sollte man deiner Meinung sein, so hast du natürlich ein Recht darauf
Natürlich darf ich kein Eigentum beschädigen. Von Miete steht übrigens bei meinem Kleingedruckten nichts.
Nein, dort steht nur "Zur Nutzung überlassen". Siehe auch AGB 3.2.5 3.2.6 - ich bin mir nicht sicher, ob 3.2.5 die Verhinderung einer anderen Firmware rechtfertigt(meinetwegen auch nachträglich, also dass ein Anmelden nicht möglich ist) oder lediglich ne Sicherheitsklausel ist.
Über Recht gesprochen, wo hat AVM oder KD denn den Source Code der FB6360? Hat den schon jemand gefunden? Zumindest hier sollte doch Einigkeit herrschen, das dies ein Lizenzverstoß ist. Was denkt ihr dazu?
Der Sourcecode dürfte größtenteils mit dem der DSL-Schwester vergleichbar sein. Ansonsten ist das zur Verfügungstellen auf Anfrage auch erlaubt. Und @spooky: Ja