Diskussion über den Streit mit ARD/ZDF
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Die HD-Sender von RTL werden bei Vodafone Kabel Deutschland nur auf Smartcards des Typs D03, D08, G02 oder G09 freigeschaltet (nicht auf D02/D09!). Weitere Informationen hier!
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Bei Empfangsproblemen lohnt sich u.U. ein Blick in diesen Thread bzw. in den dort verlinkten Helpdesk-Artikel.
Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“) oder von Vodafone West („[VF West]“) bist.
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Re: Diskussion über den Streit mit ARD/ZDF
Da hast du recht, peinlich ist es tatsächlich nicht, nur unverfroren
Die ordinäre Fratze eines Aktienunternehmens.
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- Kabelexperte
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Re: Diskussion über den Streit mit ARD/ZDF
Ich würde es eher als Akt der Verzweiflung bezeichnen.
KDG sollte im TV Bereich ihre Energie lieber in die zu Jahresbeginn groß angekündigte Ausweitung des HD Angebots investieren anstatt unsere Gebühren mit sinnlosen Gerichtsverhandlungen zu verplempern.
KDNewbie
KDG sollte im TV Bereich ihre Energie lieber in die zu Jahresbeginn groß angekündigte Ausweitung des HD Angebots investieren anstatt unsere Gebühren mit sinnlosen Gerichtsverhandlungen zu verplempern.
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Re: Diskussion über den Streit mit ARD/ZDF
Wenn es nicht so absurd wäre, könnte man darüber sogar lachen. Wenn sich die KDG damit nicht eine eigene abgrundtiefe Grube gräbt... 
Glauben die denn ernsthaft daran, damit durchzukommen? Nie und nimmer!

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Re: Diskussion über den Streit mit ARD/ZDF
Ich hoffe nur inständig, sollte mein Vermieter die HOWOGE tatsächlich ab nächstem Oktober einen Gestattungsvertrag mit Kabel Deutschland haben, das bis dahin der Spuk ein Ende hat.
Heute ist bei meinem aktuellen Anbieter TeleColumbus in Berlin die Grundverschlüsselung gefallen, das heißt neben allen ÖR in HD nun auch alle privaten in SD unverschlüsselt. So könnte es von mir aus bleiben, doch leider hat der Vermieter andere Pläne.

Heute ist bei meinem aktuellen Anbieter TeleColumbus in Berlin die Grundverschlüsselung gefallen, das heißt neben allen ÖR in HD nun auch alle privaten in SD unverschlüsselt. So könnte es von mir aus bleiben, doch leider hat der Vermieter andere Pläne.

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- Kabelexperte
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Re: Diskussion über den Streit mit ARD/ZDF
Der Hilfsantrag, ohne Vertrag nicht mehr verpflichtet zu sein, die ÖR einzuspeisen, wurde doch bei den anderen Klagen ebenfalls gestellt. Was ist an dieser Klage nun so sensationell neu?
Und warum sollen sie eigentlich nicht damit durchkommen? Das beste Argument gegen must-carry liefern die ÖR doch selbst. Sie betonen stets, dass sie jedermann über SAT und DVB-T kostenlos empfangen kann. Wozu soll es dann noch eine Grundversorgung über Kabel geben?
Und warum sollen sie eigentlich nicht damit durchkommen? Das beste Argument gegen must-carry liefern die ÖR doch selbst. Sie betonen stets, dass sie jedermann über SAT und DVB-T kostenlos empfangen kann. Wozu soll es dann noch eine Grundversorgung über Kabel geben?
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Re: Diskussion über den Streit mit ARD/ZDF
Da ist nichts neues. Nachdem die Anstalten der ARD verklagt wurden,nun das ZDF.
Das dieser Rechtsstreit nicht in der ersten Instanz geklärt werden kann, war von beginn an klar.
Ich wage keine Prognose abzugeben, wie das endet,wer Recht bekommen wird. So eindeutig, wie manche meinen ist die Sache nicht.
Das dieser Rechtsstreit nicht in der ersten Instanz geklärt werden kann, war von beginn an klar.
Ich wage keine Prognose abzugeben, wie das endet,wer Recht bekommen wird. So eindeutig, wie manche meinen ist die Sache nicht.
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Re: Diskussion über den Streit mit ARD/ZDF
Die nächste Forums-Sitzung der BLM wird sich ebenfalls damit befassen:
Quelle: Digitalmagazin.info PDF Ausgabe von morgen via http://www.blm.deDer Streit um die Kabeleinspeiseentgelte steht im Fokus des nächsten Forums der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM). Die Veranstaltung „Must carry – must offer – must pay? Kabeleinspeiseentgelte auf dem Prüfstand“ findet am 27. November in München statt, teilte die BLM am 15. Oktober mit. Ende 2012 haben die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ihre Einspeiseverträge mit den großen Kabelanlagenbetreibern gekündigt und weigern sich seitdem, für die Kabeleinspeisung Entgelte zu zahlen. Klagen der Kabel Deutschland (KD) vor den Zivilgerichten wurden in erster Instanz in mehreren Bundesländern abgewiesen. Die Verfahren werden in zweiter Instanz fortgesetzt. Auch die privaten Rundfunkanbieter warten gespannt auf den Ausgang. „Der Rundfunkauftrag ist kein Bezahlauftrag“, formulierte der Justiziar des MDR Anfang 2013 im Editorial einer juristischen Fachzeitschrift. Aber was gehört zum Rundfunkauftrag? Grundversorgung für die gesamte Bevölkerung hat neben der inhaltlichen eine technische Komponente. Sollte der Kabelverbreitung mit etwa 45 Prozent Anteil am gesamten Fernsehempfang nicht dazugehören? Oder übertragen Must-carry-Vorschriften den Kabelanlagenbetreibern Grundversorgungsaufgaben ohne staatliche Finanzierungsgewährleistung? Können andere Modelle die Interessen der Sender und Kabelnetzbetreiber in Ausgleich bringen? Das BLM-Forum beleuchtet diese Fragen der Kabelweiterverbreitung aus rechtlicher und wirtschaftlicher Sicht.
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Re: Diskussion über den Streit mit ARD/ZDF
Doch die Sache ist Glasklar und KD wird hier genauso scheitern wie in den Verhandlungen zuvor.
Wird Zeit das hier in Deutschland die Sache endlich an den Internationalen Kabelmarkt angepasst wird, dann darf KD nämlich schön für jeden einzelnen Sender zahlen.
Wird Zeit das hier in Deutschland die Sache endlich an den Internationalen Kabelmarkt angepasst wird, dann darf KD nämlich schön für jeden einzelnen Sender zahlen.
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Re: Diskussion über den Streit mit ARD/ZDF
Must-Carry war und ist ja originär keine Erfindung von ARD und ZDF. Im aktuell gültigen RStV ist unmissverständlich geregelt, dass jemand, der eine Breitbandkabelanlage betreibt und darüber Rundfunkangebote verbreitet, dazu verpflichtet ist die Angebote von ARD und ZDF digital zu verbreiten. Wenn KDG das nicht passt, können sie ja die Rundfunkverbreitung in ihrem Netz vollständig einstellen. Man hat nun aber lang laufende Verträge mit anderen Anbietern und der Wohnungswirtschaft.fizup hat geschrieben:Und warum sollen sie eigentlich nicht damit durchkommen? Das beste Argument gegen must-carry liefern die ÖR doch selbst. Sie betonen stets, dass sie jedermann über SAT und DVB-T kostenlos empfangen kann. Wozu soll es dann noch eine Grundversorgung über Kabel geben?
Das Must-Carry auch Must-Pay heißt, ist meines Wissens nirgendwo ausdrücklich so geregelt. KDG und UMKBW hätten das nur gerne so und versuchen nun ihren Standpunkt vor Gericht durchzusetzen. Ich denke, dass sie damit scheitern werden, da bisher eben ALLE erstinstanzlichen Urteile gleichlautend gegen KDG ausgefallen sind. Nicht ein Richter schloss sich bisher der Rechtsaufassung von KDG an! Und zumindest digital gilt bundesweit die gleiche Rechtsgrundlage: Der RStV!
Zuletzt geändert von maniacintosh am 16.10.2013, 03:28, insgesamt 1-mal geändert.
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KDG G02 mit Kabel Premium Total, Sky Welt, Sky Film, Sky Sport, Sky Bundesliga und Sky HD
2x KDG G09 mit TV Basis HD
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Re: Diskussion über den Streit mit ARD/ZDF
Das sehen hier einige wenige anders....
Aber kann ja jeder seine Meinung haben, gerade wenn man bei einem Anbieter ist, der ohne Geld von den Öffis zu bekommen, alles ohne zu "zucken" und irgendwelchen erfundenen "Plattformstandard einspeist.
Und sowas finde ich schon peinlich und vor allem am Kunden vorbei.
Aber kann ja jeder seine Meinung haben, gerade wenn man bei einem Anbieter ist, der ohne Geld von den Öffis zu bekommen, alles ohne zu "zucken" und irgendwelchen erfundenen "Plattformstandard einspeist.
Und sowas finde ich schon peinlich und vor allem am Kunden vorbei.