Sie wollen prüfen, ob sie dagegen Einspruch einlegen können. Man sollte schon bei den Fakten bleiben, wenn man gegen etwas argumentiert & das ist einfach ein großer Unterschied. Hier geht es nicht um 2,50 Euro für ein Unternehmen, sondern um Millionen Beiträge - sowas versteht man als Kunde selten. Das man sowas prüft, was gegen die Verträge geht, ist verständlich (bzw. sollte man verstehen).Knidel hat geschrieben:Und warum will KDG, wenn sie keinen Einfluss darauf hätten, Einspruch gegen die Entscheidung des Kartellamts erheben?
Wie aber auch im gleichen Atemzug immer betont, müssen die Sender auf die Provider zugehen, denn diese wollten u.a. die Verschlüsselung ihrer Sender. Da ist relativ Wurst was manch andere hier argumentieren und ob man damit kommt, dass KD dieses eingeführt hat. Das Kartellamt hat bereits die Verschlüsselung bei KD überprüft, gab es da eine Beanstandung? mMn nicht. Zeitgleich wurde überprüft, weshalb die Privaten in SD verschlüsselt sind, hier gab es nun eine Beanstandung, welche zu einem Urteil geführt habe. Ganz ehrlich; so viel man gegen ein Unternehmen wettern mag, irgendwo muss einem doch auch klar werden, dass dieses Urteil aufzeigt, dass nicht nur KD alleine irgendetwas wollte, sondern dies auch von den Sendern gewollt war. Ob man da nun wieder mit "Aber KD hat.." oder "Aber KD hätte doch.." kommt oder nicht.