Das glaub ich alles so nicht. Denn demnach hätte das Bundeskartellamt bei ihrer Arbeit total geschlampt, dass sich die Privaten abgesprochen hätten - denn man wird die Kabelanbieter etc. mit unter die Lupe genommen haben. Anders lässt sich auch das akzeptieren des Urteils nicht verstehen.maniacintosh hat geschrieben:Die Wahrheit wird da wohl - wie so oft - in der Mitte liegen. Einerseits hat KDG auch vor RTL und P7S1 im digitalen Kabel grundverschlüsselt, aber den Sendern war es bisher wohl auch ganz recht so. KDG hätte ja am Liebsten auch die Öffis verschlüsselt, die haben sich dort jedoch durchgesetzt - auch wenn es der Rechtslage geschuldet war. Die Privaten werden aber wohl keine Gegenwehr geleistet haben. Jetzt müssen sie dies aber!
Das man die ÖR mit verschlüsseln wollte.. bitte. Das ist schon laut Gesetzt nicht möglich; daher glaub ich auch nicht, dass man da irgendwelche Ambitionen gehabt hätte, wo sich die ÖR durchsetzen müssten.
Es hat doch auch niemand von Entertain gesprochen, er schrieb auch nur, dass sich bei IPTV nichts ändern wird, nicht, bei welchem Anbieter. Wobei man da wohl von allen ausgehen kann, ansonsten hätte man es erwähnt.lerni hat geschrieben:Was hier "bestimmter" bedeutet, habe ich gerade nachgefragt. Es ist nicht gesagt, dass es sich hier um Entertain handelt. Es gibt auch noch weitere IPTV-Plattformen...Dein Posting, "(mit Ausnahme bestimmter IPTV-Plattformen)".