Themenbereiche, die in diesem Forum Platz finden, sind das Fernseh- und Radioprogrammangebot von Vodafone allgemein, das frei empfangbare Fernseh- und Radioprogrammangebot über den Kabelanschluss (TV Connect), das Paket Vodafone Basic TV sowie entsprechende Vorgängerpakete (Privat HD, HD-Option etc.).
Die HD-Sender von RTL werden bei Vodafone Kabel Deutschland nur auf Smartcards des Typs D03, D08, G02 oder G09 freigeschaltet (nicht auf D02/D09!). Weitere Informationen hier!
Informationen zu HDTV im Kabelnetz von Vodafone gibt es im Helpdesk!
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Die Gerichte sollten bei ihrem Urteil gleich eine Berufung untersagen.
Wurde ja auch soeben beim Lärmschutzurteil bzgl Berliner Flughafen so durchgeführt.
Jedes Kind erkennt, dass eine Berufung genauso sinnlos ist wie die Klagen von KDG und nur der Kunden Geld kostet.
DarkNike hat geschrieben:Was würde eigentlich dabei rauskommen, wenn auch die Privaten nichts mehr zahlen wollen und KDG verklagt diese dann auch?
Das wäre erst recht erfolglos.
KDG stützt ihre Klage gegen ARD/ZDF ja damit, dass ARD/ZDF einen Kontrahierungszwang hätten. Da Kabel Deutschland zur Einspeisung der Sender verpflichtet ist, meinen die, dass wiederum ARD/ZDF verpflichtet wären, einen Vertrag zu den Konditionen von KDG abschließen zu müssen.