Donald hat geschrieben:Interessante Punkte von beiden Parteien. Meiner Meinung nach von AVM ein wenig schwammig.
Nein. AVM argumentiert hier durchaus schlüssiger als die FSFE. Die FSFE scheint dieses Verfahren mit Einwürfen zum stocken bringen zu wollen.
Es geht hier ja nicht darum, ob Software, die auf eine Hardware angepasst wurde und per GPL veröffentlicht wurde auch auf die ursprüngliche Hardware aufgespielt werden kann, nachdem man sie verändert hat. Für mich übrigens ein klares nein, leider.
Etwas knapper und sachlicher als bei heise geht es hier zu:
http://www.golem.de/1106/84360.html
Das Angebot der Cybits AG war schon immer auf Fritz!Boxen beschränkt, welche eine signaturfreie Firmware akzeptiert haben, daher stellt sich dieser Punkt in diesem Verfahren nicht.
Es geht in diesem Verfahren darum, dass AVM eigene Software, die nach deren Meinung nicht der GPL unterliegt, zu dem GPL-Code mengt und als Download bereitstellt(Aus der Readme einer Image-Datei von AVM):
Das vorliegende AVM Firmware-Paket enthält Dateien, die unter verschiedenen
Lizenzen verbreitet werden, insbesondere unter AVM-proprietärer Lizenz oder
unter einer Open Source Lizenz (nämlich GNU General Public License,
GNU Lesser General Public License oder FreeBSD License). Einzelheiten zu
verschiedenen Lizenzen enthält die Datei "license.txt"
(
ftp://ftp.avm.de/fritz.box/license.txt).
Der Source Code der als Open Source verbreiteten Dateien kann schriftlich
angefordert werden über
fritzbox_info@avm.de.
Es geht nun also um die Nutzung der Cybits AG.
Ohne Quelle meine ich mal gelesen zu haben, dass die AVM-Prop lizenz sehr strikt ist und eine Anwendung, wie sie von Cybits erfolgt, nicht unter der Lizenz generell abgedeckt ist. Nun ist Cybits der Meinung, dass die Firmware als abgeleitetes Werk der GPL zu sehen ist. Die Frage ist nun recht klar: Wo ist eine Ableitung zu sehen, wo ist ein GPL-Teil lediglich Werkzeug und wo ist eine eindeutige Trennung von Teilen zu sehen, die unter verschiedenen Lizenzen stehen können. Wenn man die Firmware als GPL Gesamtwerk sieht, ist die Diskussion tatsächlich hinfällig.
Ich stelle mir grade vor, wie Medion einen PC ausliefert und keiner darf Software installieren. Weil die Hardware sowie Software Modifikationen und Anpassungen ja von Medion sind.
Es ist für den Nutzer klar ersichtlich, welche Programmteile nicht von Medion ausgeliefert und supported werden. Bei einer Firmwaremodifikation in diesem Umfang ist dies nicht möglich.
Auch ist der Eingriff, Software zu installieren bei einem PC beabsichtigt, was bei der AVM Firmware nicht der Fall ist. Durch Veränderungen der Firmware kann ich zum Beispiel die Taktung, Spannung und Leistung von Bauteilen beeinflussen, die dafür nicht gebaut wurden entsprechend schnell in einen Betriebszustand übergehen können, der vor allem durch starke Hitzeentwicklung und Rauchproduktion auffällt.
Zuletzt ist noch anzumerken, dass eine Softwareinstallation einen PC nicht derart nachhaltig beschädigen kann, wie eine vermurkste Firmware, wo man im Fall Fritte über ADAM2 rumflashen muss.
Im Falle der FB6360 spielt dann aber noch eine Partei mit, nämlich KD. Auch KD muss ide Open Source GPL honorieren (Meinung).
Wir können hier noch weiter darüber diskutieren, ob eine regulär binär gelieferte Firmware nun eine abgeleitete oder eine zusammengefügte Einheit ist.