Da liegt der Punkt. KDG braucht einen Titel um das Gerät zu erhalten, falls du dich weigerst, es zurückzugeben. Dann müsste der Schadenersatz, egal ob er vom Verkäufer gezahlt wird oder nicht gegen den Zeitwert des Geräts aufgerechnet werden. Es wird sich für KDG nicht lohnen.twistedtails hat geschrieben:Endlich mal jemand der vernünftig Argumentiert.
Genau dieser Sache bin im mir bewusst und das ist auch das einzige mit was ich zu rechnen habe.
Sollte sich der Käufer weigern 250 Euro zu zahlen, wird KD eventuell eine Anzeige erstatten.
Wie es aussieht, wenn ich heute ein Gerät bestelle, es morgen versteigere, und übermorgen nicht bezahle und bei der Herausgabeforderung gleich den Käufer nenne, entzieht sich meiner Kenntnis. Es kann sehr gut was passieren, KabelDeutschland hat Recht mit einer Rückgabeforderung.
Nun wirds spekulativ. Die Fälle sind nun nichtmehr so einfach.kaputt oder weiter verkauft da ein SAT-Anlage aufs Dach kommt.
Solche Sachen gehen schnell, eher verträumt KabelDeutschland das...In 15 Monaten bin auf null raus und die deutsche Justiz ist nicht die schnellste...!
