Kabelheini hat geschrieben:
Yep, das ist der Hohn.
Als ich abgeschlossen habe, hat mir der Kabelshop Mensch noch gezeigt wie fein aufgelöst Fussball auf den ÖR kommt. Lief zufälligerweise gerade und sah echt gut aus.
Aber der Plattformstandard für HD kann einfach nicht als HD bezeichnet werden.
Naja, warten bis der Vertrag ausläuft und dann Schüssel.
Aber ARD und ZDF sind mit ihren (Standard) Antworten auch nicht besser.
ZDF hat gar nicht erst geantwortet!
ARD erste Antwort:
Sehr geehrter Herr XY,
vielen Dank für Ihre E-Mail und Ihr Interesse an unserem Programm.
Derzeit gibt es auf dem digitalen Verbreitungsweg vom Sendezentrum zur Kabelverbreitung eine Art technischer Engstelle in Form eines Encoders aus dem Jahr 2008, der in einigen Fällen zu einer wahrnehmbaren Verschlechterung des Videosignals führen kann. Dies scheint bei Ihnen der Fall zu sein.
Ein ähnliches Phänomen ist aus früheren Jahren auch vom DVBS-Signal bekannt, wurde aber im Mai 2012 durch den Einbau eines neuen Encoders behoben.
Auch für den Kabelverbreitungsweg ist in absehbarer Zeit der Einbau eines neuen Encoders geplant, so dass wir hoffen, Ihnen alsbald wieder alle HD Filme in einwandfreier Qualität anbieten zu können.
Wir hoffen Ihnen mit dieser Information weitergeholfen zu haben und wünschen Ihnen auch weiterhin viel Vergnügen mit unserem Programm.
Mit freundlichen Grüßen,
Theresa Lang
Erstes Deutsches Fernsehen
Programmdirektion
Zuschauerredaktion Das Erste
Postfach 200665
80006 München
Tel +49 89 5900 3344
Fax +49 89 5900 4070
E-Mail:
Info@DasErste.de
http://www.DasErste.de
Damit konnte ich mich nicht zufrieden geben.Nachfrage.
Sehr geehrte Frau Lang,
Dieses von Ihnen beschriebene "Engstelle" verschlechtert also noch zusätzlich den Empfang von das Erste HD?
Ich hätte mich gefreut wenn Sie in irgend einer Form auf die von Kabel Deutschland praktizierte Datenreduzierung die mit massiver Qualitätseinbuße zusammengeht reagiert hätten.
Ich fühle mich wirklich als Zuschauer der sein Signal über Kabel Deutschland empfängt von der ARD im Stich gelassen!
Mit freundlichen Grüßen,
XY
Antwort
Sehr geehrter Herr XY,
vielen Dank für Ihre Antwort.
Wir bedauern Ihren Unmut sehr.
Die ARD wird die Kabelkunden dahingehend unterstützen, dass sie auf die Einhaltung der gesetzlich vorgegebenen Einspeiseverpflichtungen sogenannte "Must-Carry"-Vorschriften achten wird. Als "Must-Carry"-Regeln werden die gesetzlichen Verbreitungspflichten bezeichnet, die nach dem Rundfunkstaatsvertrag (RStV) für sog. Plattformanbieter gelten. Platt-formanbieter sind in der Regel auch die Kabelnetzbetreiber.
"Must Carry" Regeln finden sich für die digitale Verbreitung in § 52 b RStV. Danach hat ein Kabelnetzbetreiber derzeit alle für das jeweilige Verbreitungsgebiet vorgesehenen digitalen Hörfunk- und Fernsehprogramme von ARD und ZDF (inkl. ARTE und Deutschlandradio) einzuspeisen.
Eine Differenzierung nach Standardfernsehen (SDTV) und hochauflösendem Fernsehen (HDTV) trifft das Gesetz nicht. Folglich ist dem Gesetz auch keine Verpflichtung zu entnehmen, die digitalen Programme sowohl in SD als auch in HD einzu-speisen.
Für die analoge Verbreitung sehen die Landesmediengesetze jeweils unterschiedli-che Regelungen pro Bundesland vor. Grundsätzlich gewährleisten diese die Verfüg-barkeit der Fernsehprogramme Das Erste, ZDF, KiKA, PHOENIX, 3Sat, ARTE, das regionale Dritte Fernsehprogramm (z.B. hr-fernsehen in Hessen), die regionalen Hörfunk-Programme sowie die Programme von Deutschlandradio.
Auch bestimmte private Sender sind gesetzlich besonders geschützt, z.B. lokale Fernsehsender, Fernsehsender mit Lokalfenstern und Bürgerrundfunk. Die ARD unterstützt zudem den Wettbewerb, indem sie anderen Unternehmen die Möglichkeit bietet, den Kabelhaushalten alternative Angebote für den Rundfunkempfang zu unterbreiten.
Die Einspeiseentgelte sind Bestandteil von sogenannten Einspeiseverträgen, die die ARD mit den Kabelnetzbetreibern abgeschlossen hatte. Solange es diese Einspeiseverträge gab, gab es auch eine Grundlage für Zahlungen. Die Kabelnetzbetreiber bestehen auf den Abschluss solcher Verträge, weil sie Ihnen neben den Kabelentgelten ihrer Kunden zusätzliche Einnahmen verschaffen.
Die ARD-Anstalten haben sich jedoch entschlossen, die bestehenden Verträge zu beenden und künftig keine neuen Verträge mehr abzuschließen; damit entfällt auch die rechtliche Basis für Entgeltzahlungen. Die Rundfunkanstalten haben dafür mehrere Gründe:
. Die Einspeiseverträge sind ein Relikt aus den Zeiten des Kabelnetzausbaus der Deutschen Bundespost. Die darin vorgesehenen Zahlungen waren einst als Beitrag der Rundfunkveranstalter zu diesem Netzausbau gedacht. Die Kabelnetze werden heute durch wirtschaftlich selbstständige Unternehmen betrieben. Sie stehen im digitalen Zeitalter im Wettbewerb mit verschiedensten neuen Anbietern. Eine weitere Alimentierung durch Einspeiseentgelte ist nicht mehr sachgerecht und beeinträchtigt den gerade entstehenden Wettbewerb. Zudem werden all jene benachteiligt, die das gleiche Geschäft seit jeher ohne Entgelte der Anstalten betreiben. Dies ist die Mehrheit der Kabelnetzbetreiber in Deutschland.
. Eine eingehende Analyse der Marktentwicklung, des Wettbewerbsumfeldes sowie der rechtlichen Rahmenbedingungen hat ergeben, dass die bislang in den Verträgen vereinbarten Leistungen der Kabelnetzbetreiber nicht mehr benötigt werden, dass die Verbreitung der Programme auch ohne zusätzliche vertragliche Abreden weitgehend gesichert bleibt und bestehende Risiken hinnehmbar sind.
. Die Programme sind für die Kabelnetzbetreiber ein wirtschaftlicher Wert: Sie nutzen diese, um sie im Rahmen ihrer Kabelprodukte an ihre Kunden zu vermarkten und so Gewinn zu erzielen. Die hochwertigen, mit viel Aufwand produzierten Programme erhalten die Kabelnetzbetreiber (abgesehen von urheberrechtlichen Lizenzgebühren, die von Verwertungsgesellschaften festgesetzt werden) kostenfrei.
. Die ARD will sparsam und effizient wirtschaften. Es geht also darum, die Rundfunkbeiträge der Bürgerinnen und Bürger verantwortungsvoll einzusetzen und dafür zu sorgen, dass die Beiträge künftig möglichst stabil bleiben. Dazu gehört auch, sich nach Möglichkeit von finanziellen Verpflichtungen zu trennen, die nicht oder nicht mehr notwendig sind. Genau dies hat auch die "Finanzaufsicht" von ARD/ZDF, die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF), verlangt
Rechtlich wie technisch haben die Kabelnetzbetreiber alle Möglichkeiten, ihren Kunden sämtliche ARD-Programme - übrigens teilweise auch in HD-Qualität - anzubieten. Denn die ARD stellt den Kabelnetzbetreibern alle ihre Programme auf verschiedenen Wegen zur Verfügung. In anderen europäischen Staaten und sogar weltweit zahlen in der Regel die Kabelnetzbetreiber an die Fernsehanstalten, um deren Programme an die Kunden weitersenden zu dürfen. Auch in Deutschland geht die Entwicklung nun in diese Richtung.
Mit freundlichen Grüßen,
Theresa Lang
Mein Unmut wird also zur Kenntnis genommen, mehr Interesse das auch Kunden von KDG ihre Programme in guter Qualität empfangen ist nicht vorhanden.