Kabel Deutschland verklagt ARD und ZDF

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Heiner
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Re: Kabel Deutschland verklagt ARD und ZDF

Beitrag von Heiner »

Hab die Postings um MB-Berlin etc. mal abgetrennt.
http://www.kdgforum.de/viewtopic.php?f=15&t=23985
Jokel
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Re: Kabel Deutschland verklagt ARD und ZDF

Beitrag von Jokel »

Die ganze Grundverschlüssungsarie wird noch weitere Kreise ziehen:
http://www.satnews.de/mlesen.php?id=d1b ... 96531c76da
surfkiller20
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Re: Kabel Deutschland verklagt ARD und ZDF

Beitrag von surfkiller20 »

Moin!

Ich verstehe gar nicht warum KDG überhaupt klagt?

Verträge kann man unter Einhaltung bestimmter Fristen kündigen.
Das hat jeder der einen Handy Vertrag gekündigt hat auch schon getan.

Die ÖR haben nichts weiter getan als den Vertrag über die Höhe der Einspeisegelder fristgerecht zu kündigen!
Zwar gleich mit dem Kommentar zukünftig nichts mehr bezahlen zu wollen aber das spielt ja erstmal keine Rolle.

Niemand hindert die Parteien daran sich gemeinsam an einen Tisch zu setzen und einen neuen Vertrag
auszuarbeiten....

Ich finde die Klage einfach lächerlich. KDG sollte lieber auf die ÖR zugehen und nach einem Kompromiss
suchen damit ab dem 01.01.2013 eben weiterhin Geld fließt, dafür dann aber z.B. weitere Sender
(die ganzen ÖR HD Sender) eingespeist werden.

Aber Nein, lieber gegen die Kündigung (welche ja fristgerecht war!) Klagen.

Denen geht der [zensiert] auf Grundeis!
Sie können es sich schlicht nicht leisten irgendwas an der Einspeisung zu ändern,
also z.B. die ÖR HD Sender rauszuwerfen und alles nur noch analog anzubieten.

Was haben die ÖR denn zu verlieren?
Das Kind GEZ welches dann den neuen Namen Haushaltsabgabe bekommt
sorgt weiterhin dafür das Geld reinkommt, ob nun die Kabel Kunden das Programm sehen
und hören können! (Die Radio Programme dürften dann ja auch betroffen sein)

Ich schätze man wird sich auf einen neuen Vertrag mit neuen Konditionen einigen
bei dem am Ende beide Seiten ihr Gesicht waren können.
Auch wenn im Finanzierungsbericht der ÖR keine Geldmittel für Einspeisegebühren vorgesehen sind:

Das kann man ändern! 8)
Burkhard10
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Re: Kabel Deutschland verklagt ARD und ZDF

Beitrag von Burkhard10 »

Du weisst doch gar nicht wie die Verträge aussehen, also kannst du auch nicht beurteilen, ob die Kündigung rechtmässig ist.
Alles nur Annahmen.
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VBE-Berlin
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Re: Kabel Deutschland verklagt ARD und ZDF

Beitrag von VBE-Berlin »

surfkiller20 hat geschrieben:Ich verstehe gar nicht warum KDG überhaupt klagt?

Verträge kann man unter Einhaltung bestimmter Fristen kündigen.
Natürlich!

Aber die Kündigung enthält gewisse annahemne der KDG, die sich die KDG so nicht gefallen lassen will.

Ala:
Übrigens KDG, ihr bekommt kein Geld mehr, aber die Sender habt ihr trotzdem aus gestzlichen Gründen kostenfrei einzuspeisen.

MB-Berlin
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Masterflok
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Re: Kabel Deutschland verklagt ARD und ZDF

Beitrag von Masterflok »

MB-Berlin hat geschrieben:
surfkiller20 hat geschrieben: Übrigens KDG, ihr bekommt kein Geld mehr, aber die Sender habt ihr trotzdem aus gestzlichen Gründen kostenfrei einzuspeisen.
Richtig, ARD + ZDF + Regionales Dritte ist nun mal Pflicht, ansonsten darf man in Deutschland kein Kabelnetz betreiben, das gilt ausnahmslos!!!Und ich sag es gerne nochmal, wenn das KabelDreck nicht passt, dann können sie gerne ihr Netz veräußern und aus Deutschland verschwinden!


Ich habe übrigens einen sehr guten Vorschlag:
Die öffentlichrechtlichen Sender zahlen allen Kabelnetzbetriebern exakt die selbe Summe je Anschluss, die auch Astra erhält! Im Gegenzug dürfen Kabelanschlüsse nicht mehr physikalisch abgeklemmt werden, sprich jeder, der ans Kabelnetz angeschlossen ist, kann die öffentlichrechtlichen Sender kostenlos empfangen. Möchte jemand darüberhinaus die Privaten empfangen, muss er mit dem Kabelanbieter ein Vertragsverhältnis eingehen!

Einzig unter dieser Voraussetzungen wären die Einspeiseentgelder zu rechtfertigen und würden sich sogar noch leicht erhöhen!

Burkhard10 hat geschrieben:Du weisst doch gar nicht wie die Verträge aussehen, also kannst du auch nicht beurteilen, ob die Kündigung rechtmässig ist.
Alles nur Annahmen.
Woher willst du wissen, dass er nicht weiß, wie die verträge ausschauen? Nur weil du sie nicht kennst? :roll:
Seltsam, dass alle anderen Kabelnetzbetreiber nicht klagen, offensichtlich hat man dort die rechtmäßigkeit eingestanden!
Zuletzt geändert von Masterflok am 12.08.2012, 12:53, insgesamt 1-mal geändert.
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VBE-Berlin
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Re: Kabel Deutschland verklagt ARD und ZDF

Beitrag von VBE-Berlin »

Masterflok hat geschrieben: Richtig, ARD + ZDF + Regionales Dritte ist nun mal Pflicht, ansonsten darf man in Deutschland kein Kabelnetz betreiben, das gilt ausnahmslos!!!Und ich sag es gerne nochmal, wenn das KabelDreck nicht passt, dann können sie gerne ihr Netz veräußern und aus Deutschland verschwinden!
Wer bitte soll aus Deutschland verschwinden?
Die Aktionäre?

Die Frage ist aber, wie die Must Carry Regelung z.B. mit dem Grundgesetz in Einklang steht!
Es wird Zeit, dass so etwas gerichtlich geklärt wird. Dann sind solche Diskussionen hier nicht mehr notwendig.
Masterflok hat geschrieben:Die öffentlichrechtlichen Sender zahlen allen Kabelnetzbetriebern exakt die selbe Summe je Anschluss, die auch Astra erhält! Im Gegenzug dürfen Kabelanschlüsse nicht mehr physikalisch abgeklemmt werden, sprich jeder, der ans Kabelnetz angeschlossen ist, kann die öffentlichrechtlichen Sender kostenlos empfangen. Möchte jemand darüberhinaus die Privaten empfangen, muss er mit dem Kabelanbieter ein Vertragsverhältnis eingehen!
Gerne, dafür gibt es Grundversorgungsfilter, aber dann sollte die Summe "je DVB-T"-Zuschauer genommen werden ;-)

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Re: Kabel Deutschland verklagt ARD und ZDF

Beitrag von Masterflok »

MB-Berlin hat geschrieben: Die Frage ist aber, wie die Must Carry Regelung z.B. mit dem Grundgesetz in Einklang steht!

[...]

Gerne, dafür gibt es Grundversorgungsfilter, aber dann sollte die Summe "je DVB-T"-Zuschauer genommen werden ;-)
Natürlich steht sie mit dem Grundgesetz im einklang. Es gibt kein Gesetz auf Narrenfreiheit, neben Rechten hat jeder auch gewisse Pflichten! Wenn die Strasse vor meinem Haus erneuert wird, bin ich verpflichtet mich an den Kosten zu beteiligen. Das ist meine Pflicht als Hausbesetzer! Und wenn ich in Deutschland Haushalte mit Fernsehinhalten versorgen möchte, dann bin ich dazu verpflichtet ein gewisses Grundprogramm zur Verfügung zu stellen. Ein Anrecht auf Einspeiseentgelder gibt es jedoch nicht!

Im Gegenzug müssen die Kabelnetzbetreiber natürlich nicht alle übrigen Programme der öffentlich rechtlichen Sender einspeisen, genauso bei RTL, Pro7 usw. Stellt sich nur die Frage, ob sich die Kabelnetzbetrieber ein Gefallen damit tun!

[...]

Wir sind nicht bei "Wünsch dir was"! Die führende Übertragungsplattform ist nun mal Satellit, also muss es sich auch damit messen!
surfkiller20
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Re: Kabel Deutschland verklagt ARD und ZDF

Beitrag von surfkiller20 »

Burkhard10 hat geschrieben:Du weisst doch gar nicht wie die Verträge aussehen, also kannst du auch nicht beurteilen, ob die Kündigung rechtmässig ist.
Alles nur Annahmen.
Ich traue den Leuten bei den ÖR schon zu das sie zumindest die Fristen in den Ausgehandelten Verträgen kennen.

Ansonsten würde sich die Klage auch nicht gegen die Gratis Einspeisung nach auslaufen richten,
sondern gegen den Zeitpunkt!

Beide Seiten versuchen sich Gegenseitig unter Druck zu setzen:

Die ÖR spekulieren darauf das KDG nicht komplett auf das Geld verzichten will
und setzt insgeheim auf einen neuen Vertrag mit günstigeren Bedingungen.

KDG versucht damit Druck zu machen das sie die Sender aus dem Kabel werfen,
was aber wohl auf Grund rechtlicher Unklarheiten nicht ganz einfach ist.
Deshalb die Klage gegen die Gratis Einspeisung.

Im übrigen:
War es nicht so das die Privaten Sender sogar noch einen Anteil von den Gebühren für das
Digitale Basis Paket bekommen und sind diese Zahlungen nicht auch der Grund für die Grundverschlüsselung?
Nur durch die Verschlüsselung kann KDG genau beziffern wie viele Kunden die Privaten Sender
schauen können und muss dementsprechend auch nur dafür bezahlen.
Korrigiert mich bitte in diesem Punkt, falls ich mich Irren sollte.
Fabian
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Re: Kabel Deutschland verklagt ARD und ZDF

Beitrag von Fabian »

MB-Berlin hat geschrieben: Die Frage ist aber, wie die Must Carry Regelung z.B. mit dem Grundgesetz in Einklang steht!
Es wird Zeit, dass so etwas gerichtlich geklärt wird. Dann sind solche Diskussionen hier nicht mehr notwendig.
Das wäre dann aber eine Klage gegen den Rundfunkstaatsvertrag beim Bundesverfassungsgericht.
Im §19 Rundfunkstaatsvertrag (RStV) gibt es einen Versorgungsauftrag an ARD und ZDF seitens der Länder. Im § 52 des gleichen Staatsvertrags gibt es dann über die Plattformregelung einen Auftrag an die Plattformbetreiber.
Die Länder haben sich hier m.E. ein schönes Gesetz gemacht, in dem sie sich vornehm im Hintergrund halten können, während sie ARD und ZDF die Mittel für die Verbreitung kürzen.
Hinzu kommt, dass für die Telekommunikation nicht mehr die Länder sondern der Bund mit der Regulierungsbehörde und dem Bundeskartellamt zuständig ist.
Das ganze läuft also auf ein Schlichtungsverfahren hinaus.