Kündigung nur halb?!

Themenbereiche, die in diesem Forum Platz finden, sind das Fernseh- und Radioprogrammangebot von Vodafone allgemein, das frei empfangbare Fernseh- und Radioprogrammangebot, das Paket Vodafone Basic TV sowie entsprechende Vorgängerpakete (Privat HD, HD-Option etc.).
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Die HD-Sender von RTL werden bei Vodafone Kabel Deutschland nur auf Smartcards des Typs D03, D08, G02 oder G09 freigeschaltet (nicht auf D02/D09!). Weitere Informationen hier!

Informationen zu HDTV im Kabelnetz von Vodafone gibt es im Helpdesk!

Bei Empfangsproblemen lohnt sich u.U. ein Blick in diesen Thread bzw. in den dort verlinkten Helpdesk-Artikel.


Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“) oder von Vodafone West („[VF West]“) bist.
Schuller
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Re: Kündigung nur halb?!

Beitrag von Schuller »

Hallo Hallo,

da bin ich wieder und das auch mit Neuigkeiten. Mein mir lieb gewordenes Inkassounternehmen BFrisk hat sich gemeldet und mir nach Sichtung aller Unterlagen mitgeteilt, dass ich mein Kabel hätte selber anschliessen müssen und die Blombe brechen sollen.

Das deckt sich ja mit der Aussage von Scraby aber leider nicht mit den AGB´s von KD oder sonstigen Anleitungen zur Freischaltung des Anschlusses. Auch am Telefon sagte mir KD, dass das Anschliessen des Kabel von KD getätigt wird. Es war ja auch ein Mitarbeiter da, nur leider erst nach der Kündigung des Anschlusses durch KD (welch Ironie)

Leider finde ich dazu so gar nix im Netz, so dass ich mich entschlossen habe einen Anwalt mit der Sache zu betrauen.

Ich werde hier über den Ausgang weiter berichten, damit da endlich mal Klahrheit herrscht. Die Kosten sind mir bereits völlig egal. :streber:
Schuller
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Re: Kündigung nur halb?!

Beitrag von Schuller »

Ich wollte diesen Thread mal aktuell halten. KD hat reagiert und in den AGB´s von August 2010 explizit dazu geschrieben, dass es jetzt auf jeden Fall erforderlich ist, eine Vor-Ort-Installation zu bestellen, wenn am Übergabepunkt kein Kabel weitergeht.
Dieses war ja einer der Punkte, wo ich mich mit KD in die Wolle bekam, da dies in den damaligen AGB´s von 2008/2009 nicht aufgeführt worden war.
Bitte beachten Sie: Die Produkte sind nur innerhalb des Versorgungsgebietes von Kabel Deutschland in von Kabel Deutschland versorgten Gebäuden verfügbar. Es muss eine Verkabelung vom Übergabepunkt bis zur Anschlussdose in der Wohnung vorhanden sein, sofern nicht gleichzeitig die Option Vor-Ort-Installation bestellt wird.
Schuller
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Re: Kündigung nur halb?!

Beitrag von Schuller »

So Abschluss...

BFRisk hat es versucht aber ist gescheitert. Genau wie ich es vermutet hatte. Ich bekomme immer noch jeden Monat Werbung von KD, das ich doch jetzt der Superkunde werden soll. Meine Einstellung dazu könnt ihr euch denken.

Also an alle gebe ich euch den einen Hinweis. Lasst euch nicht entmutigen durch solche Firmen. Zu einer Gerichtsverhandlung ist es nicht gekommen. Noch nicht einmal als meine Anwältin dazu aufforderte. Auch kein Mahnschreiben ist gekommen. Alles nur heisse Luft. In dem Sinne hoffe ich mit diesem Thread so manchem geholfen zu haben.

Das Internet vergisst nix ^^