Routerzwang ist gefallen-Die nächsten Schritte
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Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
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Re: Routerzwang ist gefallen-Die nächsten Schritte
@berliner69er
für dich als letzen kämpfer des (zum Glück für alle Verbraucher) für euch verlorenen Kampfes :DDDDDDDDDD
hier der Link da kannst du gucken:
http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP ... 68576.html
für dich als letzen kämpfer des (zum Glück für alle Verbraucher) für euch verlorenen Kampfes :DDDDDDDDDD
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Re: Routerzwang ist gefallen-Die nächsten Schritte
Was willst du mir jetzt damit sagen? Das is nicht neu! Kannst du dich bereits darauf berufen oder bringt dir das was zur Zeit bei deinem Vertrag?
Und entgegen deiner Vermutung, bin ich auch gegen Routerzwang. Nur sehe ich das nicht blauäugig, wie du zum Beispiel.
Ach ja: Telefonate hab ich mit KDG schon zu Hauf geführt, und es wurde mir jedes Mal, das Blaue vom Himmel versprochen. Wenn dir das reicht? Okay...
Und entgegen deiner Vermutung, bin ich auch gegen Routerzwang. Nur sehe ich das nicht blauäugig, wie du zum Beispiel.
Ach ja: Telefonate hab ich mit KDG schon zu Hauf geführt, und es wurde mir jedes Mal, das Blaue vom Himmel versprochen. Wenn dir das reicht? Okay...
Kabelnetz: Vodafone Kabel Deutschland Berlin-Charlottenburg (ungenutzt)
TV: Sony KD-55A1 OLED
Receiver: VU+ UNO 4K SE mit DVB-T2 HD Dualtuner & 1TB Samsung 850 EVO SSD
Zubehör: Apple TV 4K für MagentaTV Smart 2.0 und Co.
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Re: Routerzwang ist gefallen-Die nächsten Schritte
Telefonisch verhandle ich schon lange nicht mehr, nur schriftlich, dann hat man was in der Hand.
Märchenstunde gibts nur zu Weihnacht für die lieben Kleinen und selbst die glauben nicht alles.
Ich habe seit 2 Jahren eine 7390 an meinem 32/2 Vertrag (ohne MVL) völlig problemlos.
Voip-Daten aus der 7270 ruhen ausgelesen auf bedrucktem Papier.
Wie sich VF jetzt entscheidet und was für Hintertüren geöffnet werden wird sich erst zeigen.
Also abwarten, bis VF sich diesbezüglich äußert.
Dann entweder innerhalb von 4 Wochen weg, falls Modem etc.
ausfallen sollte und keine mir genehme (mietfreie) Alternative,
(die verkrüppelte Mietbox würde mir selbst kostenlos nichts nützen), geboten wird,
oder, wenn alle Probleme gesetzeskonform gelöst sind - bleiben.
Denn meine 32 MB stehen stabil und never touch...
Märchenstunde gibts nur zu Weihnacht für die lieben Kleinen und selbst die glauben nicht alles.
Ich habe seit 2 Jahren eine 7390 an meinem 32/2 Vertrag (ohne MVL) völlig problemlos.
Voip-Daten aus der 7270 ruhen ausgelesen auf bedrucktem Papier.
Wie sich VF jetzt entscheidet und was für Hintertüren geöffnet werden wird sich erst zeigen.
Also abwarten, bis VF sich diesbezüglich äußert.
Dann entweder innerhalb von 4 Wochen weg, falls Modem etc.
ausfallen sollte und keine mir genehme (mietfreie) Alternative,
(die verkrüppelte Mietbox würde mir selbst kostenlos nichts nützen), geboten wird,
oder, wenn alle Probleme gesetzeskonform gelöst sind - bleiben.
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KD 32000/ freie 6490
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Re: Routerzwang ist gefallen-Die nächsten Schritte
Genau so siehts aus. Alles andere sind Schnellschüsse und die gehen bekanntlich oft nach hinten los.rst hat geschrieben:Also abwarten, bis VF sich diesbezüglich äußert.
Denn meine 32 MB stehen stabil und never touch...
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Re: Routerzwang ist gefallen-Die nächsten Schritte
Ich denke dass die Gesetzesänderung laufende Verträge zunächst einmal nicht betreffen wird.
Die Frage wird sein inwieweit eine Gesetzesänderung die Anbieter zur Information der eigenen Kunden verpflichtet? Müssen die Anbieter ihre Kunden darüber informieren dass diese nun zukünftig den Router selbst wählen dürfen oder nicht?
Ggfs. muss man Infomaterial und FAQs erstellen wo beispielsweise kompatible Geräte gelistet werden die man für den Kabelanschluss verwenden kann, Installationsanleitungen etc.
Weiterhin vermute ich dass es teilweise zu einer Änderung in den Kundenverwaltungssystemen kommen wird wenn man nun die Zugangsdaten mitteilen muss, entsprechende Schreiben müssen erstellt werden. Könnte mir vorstellen dass dies in ähnlicher Weise wie bei den DSL Anbietern passieren wird, also beispielsweise im Begrüßungsschreiben.
Ebenso wird man vermutlich die Kundenportale anpassen müssen, ich kann mir kaum vorstellen dass die Anbieter wollen dass die Kunden alle bei den Hotlines anrufen um die Geräte im CMTS registrieren zu lassen.
Außerdem vermute ich dass die Anbieter wahrschl. weiterhin Mietgeräte anbieten werden, schließlich hat man sicherlich noch genug auf Lager. Möglicherweise werden dann die Geräte auch zum Kauf angeboten.
Fragen über Fragen...
KDNewbie
Die Frage wird sein inwieweit eine Gesetzesänderung die Anbieter zur Information der eigenen Kunden verpflichtet? Müssen die Anbieter ihre Kunden darüber informieren dass diese nun zukünftig den Router selbst wählen dürfen oder nicht?
Ggfs. muss man Infomaterial und FAQs erstellen wo beispielsweise kompatible Geräte gelistet werden die man für den Kabelanschluss verwenden kann, Installationsanleitungen etc.
Weiterhin vermute ich dass es teilweise zu einer Änderung in den Kundenverwaltungssystemen kommen wird wenn man nun die Zugangsdaten mitteilen muss, entsprechende Schreiben müssen erstellt werden. Könnte mir vorstellen dass dies in ähnlicher Weise wie bei den DSL Anbietern passieren wird, also beispielsweise im Begrüßungsschreiben.
Ebenso wird man vermutlich die Kundenportale anpassen müssen, ich kann mir kaum vorstellen dass die Anbieter wollen dass die Kunden alle bei den Hotlines anrufen um die Geräte im CMTS registrieren zu lassen.
Außerdem vermute ich dass die Anbieter wahrschl. weiterhin Mietgeräte anbieten werden, schließlich hat man sicherlich noch genug auf Lager. Möglicherweise werden dann die Geräte auch zum Kauf angeboten.
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Re: Routerzwang ist gefallen-Die nächsten Schritte
Genaue Details über die Ausgestaltung stehen noch nicht fest. Insofern ist das "Glaskugel-lesen".
Im geänderten Gesetzestext steht, dass die Zugangsdaten unaufgefordert und zeitnah bei Vertragsschluss zur Verfügung zu stellen sind.
Da steht nicht, dass dies nur für Anschlüsse gilt, die ausdrücklich eigene Endgeräte betreiben wollen.
Aber wie sooft wird sich erst später zeigen:
1. Was die Netzagentur dazu in den nächsten Monaten ausführt/konkretisiert
2. Was die Provider tatsächlich dann machen
3. Was Gerichte dazu sagen, falls es zwischen Kunden, Netzagentur und Providern zu unterschiedlichen Sichtweisen kommt.
Was wahrscheinlich nicht unerlaubt wäre:
Dass die Provider ihre 1-Klick-Lösungen mit vorkonfigurierter Hardware (auch kastriert), weiterhin anbieten und wahrscheinlich ein alternativer Vertrag nur irgendwie versteckt oder auf telefonische Anfrage angeboten wird.
So ein Spiel treibt 1und1 ja derzeit auch schon...
Im geänderten Gesetzestext steht, dass die Zugangsdaten unaufgefordert und zeitnah bei Vertragsschluss zur Verfügung zu stellen sind.
Da steht nicht, dass dies nur für Anschlüsse gilt, die ausdrücklich eigene Endgeräte betreiben wollen.
Aber wie sooft wird sich erst später zeigen:
1. Was die Netzagentur dazu in den nächsten Monaten ausführt/konkretisiert
2. Was die Provider tatsächlich dann machen
3. Was Gerichte dazu sagen, falls es zwischen Kunden, Netzagentur und Providern zu unterschiedlichen Sichtweisen kommt.
Was wahrscheinlich nicht unerlaubt wäre:
Dass die Provider ihre 1-Klick-Lösungen mit vorkonfigurierter Hardware (auch kastriert), weiterhin anbieten und wahrscheinlich ein alternativer Vertrag nur irgendwie versteckt oder auf telefonische Anfrage angeboten wird.
So ein Spiel treibt 1und1 ja derzeit auch schon...
Mein Anschluss am Zweitwohnsitz (allerdings bei den lokalen Stadtwerken, die FTTH bieten):
[img]https://www.speedtest.net/result/2818053949.png[/img]
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Re: Routerzwang ist gefallen-Die nächsten Schritte
Das VFKD bei "angedrohter" Kündigung einem entgegenkommt, ist nichts neues, Stichwort "Kündigungsvermeidungshotline". Ich habe seit Ablauf der ersten Mindestlaufzeit immer einen Rabatt von 7€/Monat (also 32,90 statt 39,90 für I&P 100), ich muss lediglich alle 12 Monate mal anrufen und das wieder bestätigen lassen für die nächsten 12 Monate. Das hat weder was mit dem gefallenen Routerzwang noch mit dem Eigentümerwechsel zu tun.
mfg, Archetim
mfg, Archetim
[VFKD] Internet & Phone 250/50, ASUS RT-AC66U_B1 an Arris TG3442DE (Bridge-Mode)
https://www.speedtest.net/result/14776497915.png
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Re: Routerzwang ist gefallen-Die nächsten Schritte
nur mal so, wieso seid ihr euch alle so sicher, das das nicht für altverträge gilt? steht das so im gesetz drin?
KD wäre dumm dies nicht zu tun, denn dann haben "manche" kunden einen grund zu kündigen. ich denke es gibt auch leute außerhalb dieses forums, die ihr eigenes modem betreiben wollen. und KD möchte doch immer eine Umsatzsteigerung
KD wäre dumm dies nicht zu tun, denn dann haben "manche" kunden einen grund zu kündigen. ich denke es gibt auch leute außerhalb dieses forums, die ihr eigenes modem betreiben wollen. und KD möchte doch immer eine Umsatzsteigerung
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Re: Routerzwang ist gefallen-Die nächsten Schritte
Im Gesetz steht:Lusche1234 hat geschrieben:nur mal so, wieso seid ihr euch alle so sicher, das das nicht für altverträge gilt? steht das so im gesetz drin?
Aus der Formulierung "bei Vertragsscluss" wird ein Bestandsschutz abgeleitet, d.h. KD muss das neue Gesetz nur für neue Verträge oder auch wohl Änderungsverträge umsetzen.Sie können dem Teilnehmer
Telekommunikationsendeinrichtungen überlassen, dürfen aber deren Anschluss
und Nutzung nicht zwingend vorschreiben. Notwendige Zugangsdaten und Informationen
für die Nutzung der Telekommunikationsendeinrichtungen haben sie
dem Teilnehmer in Textform, unaufgefordert und kostenfrei bei Vertragsschluss
zur Verfügung zu stellen.
Offen ist im Moment noch, ob und wann die ursprünglich geplante Transparenzverordnung der Bundesnetzagentur kommt.
Darin werden weitere Vorgaben für die Provider formuliert.
Hierzu gibt es schon einige Angaben auf der Webseite der Bundesnetzagentur:
Produktinformationsblatt
Die Anbieter stellen dem Verbraucher vor Vertragsschluss ein Produktinformationsblatt zur Verfügung, in dem die wesentlichen Vertragsbestandteile (Vertragslaufzeiten; minimale und maximale Datenübertragungsrate; Rahmenbedingungen zu einer etwaigen Reduzierung der Datenübertragungsrate („Drosselung“); Hinweis auf Verwendbarkeit eines Drittanbieterrouters). Diese Inhalte sind im Endkundenvertrag ebenfalls hervorgehoben darzustellen.
Verbraucherseitige Auflösung des sogenannten Routerzwangs
Der Endkunde erhält gegenüber seinem Anbieter einen Informationsanspruch hinsichtlich der Zugangskennungen und notwendigen Passwörter, um einen Router seiner Wahl anzuschließen und somit alle im Markt angebotenen Dienste direkt benutzen zu können.
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Re: Routerzwang ist gefallen-Die nächsten Schritte
Na hoffentlich kommt das bald.Fabian hat geschrieben:[...]
Offen ist im Moment noch, ob und wann die ursprünglich geplante Transparenzverordnung der Bundesnetzagentur kommt.
Darin werden weitere Vorgaben für die Provider formuliert.
Hierzu gibt es schon einige Angaben auf der Webseite der Bundesnetzagentur:
Produktinformationsblatt
Die Anbieter stellen dem Verbraucher vor Vertragsschluss ein Produktinformationsblatt zur Verfügung, in dem die wesentlichen Vertragsbestandteile (Vertragslaufzeiten; minimale und maximale Datenübertragungsrate; Rahmenbedingungen zu einer etwaigen Reduzierung der Datenübertragungsrate („Drosselung“); Hinweis auf Verwendbarkeit eines Drittanbieterrouters). Diese Inhalte sind im Endkundenvertrag ebenfalls hervorgehoben darzustellen.
[...]
Ich frag mich nämlich, wie KD/VF sich dann bei einem überlasteten Segment rausreden will, wenn als minimale Ü-Rate 50% der vereinbarten max. Ü-Rate drinstehen.
Oder wird KD/VF wirklich so dreist sein, als min. Ü-Rate nur 1% der max. Ü-Rate reinzuschreiben, um bei Segmentüberlastung weiterhin fein bei raus zu sein?
Denn derzeit verteilt KD/VF die Gutschriften bei Segmentüberlastung ja nur auf Goodwill bzw. ohne Anerkennung einer Rechtspflicht - gleiches gilt ja auch für die Kündigungen aus wichtigem Grund...
Mit diesem zusätzlichen Druckmittel kommen dann auf einmal auch Möglichkeiten des Schadenersatzes in Frage, wenn KD/VF die vereinbarte minimale Datenrate nicht dauerhaft einhält (welche derzeit mit Verweis auf "Ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" scheitern).