Damit sind wir wieder bei den "hinkenden" Vergleichen.
Beim Schwarzfahren muss man überhaupt nichts nachzahlen, sondern ein erhöhtes Beförderungsentgelt, und das nur für diese eine Fahrt, bei der man erwischt wurde.
Beim "schwarzsehen" muss man für eine bestimmte Zeit nachzahlen, wenn man
erwischt(!) wird.
Da ist ja auch die Preisgestaltung eine ganz andere als als bei einem Fahrschein für eine bestimmte Fahrt.
Dein SKY-Beispiel hinkt nun ganz gewaltig, weil SKY m.W. keine Aussendienstler hat, die einen Schwarzgucker
aufspüren könnten. Auch kann SKY ja die Karte sperren und dann geht nichts mehr.
Wenn das nicht gemacht wird, ist das deren Problem.
Soll heißen, beim "SKY-Scharzgucken" kann niemand erwischt werden, höchstens durch eine Selbstanzeige.
Bei KDG kann das aber schon mal vorkommen, das ein Scharzgucker erwischt wird,
Beispiele sind genannt und bekannt.
Als die Rundfunkgebühren noch anders geregelt waren und über die GEZ liefen, war es tatsächlich so,
dass der erwischte Schwarzgucker bis zu drei Jahren rückwirkend die GEZ-Gebühr nachentrichten musste.
Damals zogen die Kontrolleure der zuständigen Landesrundfunkanstalten durch die Straßen und versuchten
mit allen Tricks Scharzhörer- und Seher zu erwischen.
Warum sollte das nun bei KDG anders sein?
OK die Kontrollen sind noch so heftiog wie das zu GEZ-Zeiten war, aber immer wieder wird mal einer erwischt.
Die Zahlungsverpflichtung ist ja unstreitig.
Im Interesse der Neukundengewinnung verzichtet KDG offenbar auf die rückwirkende Gebührenforderung,
wenn
an Ort und Stelle ein Neuvertrag abgeschlossen wird.