Kabel Deutschland lehnt Widerruf ab

Themenbereiche, die in diesem Forum Platz finden, sind das Fernseh- und Radioprogrammangebot von Vodafone allgemein, das frei empfangbare Fernseh- und Radioprogrammangebot über den Kabelanschluss (TV Connect), das Paket Vodafone Basic TV sowie entsprechende Vorgängerpakete (Privat HD, HD-Option etc.).
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Bei Empfangsproblemen lohnt sich u.U. ein Blick in diesen Thread bzw. in den dort verlinkten Helpdesk-Artikel.


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vdb
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Re: Kabel Deutschland lehnt Widerruf ab

Beitrag von vdb »

Doch jede Wette, dass deine Kinder mit so einer Antwort in einer Matheaufgabe keine gute Note nach Hause bringen.
also in der Mengenlehre bekommen sie, im Gegensatz zu dir, eine eins :-). Und uebrigens, alle 12 Monate haben 28 Tage :-)
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HSVMichi
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Re: Kabel Deutschland lehnt Widerruf ab

Beitrag von HSVMichi »

vdb hat geschrieben:Und uebrigens, alle 12 Monate haben 28 Tage :-)
Mit diesem Beispiel hast Du mich überzeugt! :)
Samsung UE75H6470 (Wohnzimmer)
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vdb
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Re: Kabel Deutschland lehnt Widerruf ab

Beitrag von vdb »

Um zum Topic zurückzukommen, ich denke auch, das die Rechtslage eindeutig auf deiner Seite ist, daher am besten ein Schreiben an KD aufsetzen, darin die genannten Paragraphen des BGB zitieren, gleichzeitig darauf hinweisen, das du unter Zeugen die rechtzeitige Absendung belegen kannst un gleichzeitig eine evtl. abgegebene Einzugsermaechtigung widerrufen.
Das Ganze per Einschreiben an KD mit dem Hinweis das ggf. Einzuege zu deren Lasten zurück gebucht werden.
Damit ist alles gesagt und wenn wider Erwarten KD nicht einlenkt darauf warten das sie gegen dich klagen.
Wird aber nicht passieren.
guenter24
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Re: Kabel Deutschland lehnt Widerruf ab

Beitrag von guenter24 »

Wenn man das Risiko nicht tragen muß, ist es leicht solche Tipps zu geben.
Was wohl passiert, wenn KDG ein Briefumschlag mit unleserlichen Poststempel vorlegt?
Ist der "Zeuge" bereit, auch nach Belehrung unter Eid(!) seine Angaben nochmals zu bestätigen?
kabel_fan
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Re: Kabel Deutschland lehnt Widerruf ab

Beitrag von kabel_fan »

Grundsätzlich hast du natürlich recht mit deiner Bemerkung.
Nur was soll man denn sonst schreiben, als die Tatsachen? Sicherlich ist man noch sicherer dran, wenn der Widerruf innerhalb der Widerrufsfrist nachweislich beim Empfänger ankommt. Aber das ist halt nun mal nicht nötig. Auch ist der Poststempel bestenfalls ein Indiz, aber letztendlich kein absoluter Nachweis. Aber das sind halt die Probleme, die sich beim Versand per normalen Brief auf dem letzten Drücker ergeben. Da wird mitunter heftigst diskutiert zwischen den Parteien, wer wann was getan hat.

Im übrigen nehme ich nicht an, dass wegen so einer Kleinigkeit wie dem Widerruf dieses KDG-Vertrags der Zeuge beeidigt wird.

§ 391 ZPO sagt: "Ein Zeuge ist, ... zu beeidigen, wenn das Gericht dies mit Rücksicht auf die Bedeutung der Aussage oder zur Herbeiführung einer wahrheitsgemäßen Aussage für geboten erachtet und die Parteien auf die Beeidigung nicht verzichten."
Dabei darf man nicht auf "Herbeiführung einer wahrheitsgemäßen......." fokussiert sein, denn wenn es darum ginge, müßte nahezu in fast jeder Verhandlung ein derartiger Antrag gestellt werden
cewe1
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Re: Kabel Deutschland lehnt Widerruf ab

Beitrag von cewe1 »

Mir geht es vor allem nur ums Prinzip, ich habe fristgerecht gekündigt und vor drei Tagen am Telefon sagt die Mitarbeiterin an der KD-Hotline, das mein Widerruf zu spät angekommen ist - das ein Vertrag ein Vertrag ist und so weiter, das ich Sie gebeten habe den Vertrag rückgängig zu machen da ich widerrufen habe, darauf ist sie überhaupt nicht eingegangen und hat ganz frech gesagt: "Der Vertrag ist gültig, da können wir uns im Kreis drehen etc", das ich mich da veräppelt fühle kann man ja verstehen, auf meinen Briefumschlag ist ja definitiv der Poststempel drauf, könnte ich mir diesen nicht als Beweis von KD faxen lassen???
kabel_fan
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Re: Kabel Deutschland lehnt Widerruf ab

Beitrag von kabel_fan »

Also die hotline ist in solchen Dingen einfach überfordert. Es ist auch vollkommen sinnlos, weiter zu telefonieren.
Setz dich hin und schreibe an das Beschwerdemanagement und führe darin das auf, was man dir an rechtlichen grundlagen genannt hat.
Diesen Rat kann ich nur widerholen, andernfalls wird das nichts.
Keanu
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Re: Kabel Deutschland lehnt Widerruf ab

Beitrag von Keanu »

Mail an die Geschäftsleitung: Manuel.Cubero@kabeldeutschland.de

Keanu :wink:
Abo Sky komplett incl. HD, Sky Go, TV Digital und Zweitkarte (Zwei V 14 Karten), MTV unlimited (Zwei MTV Karten) und HD+ ( Zwei HDD2 schwarze Karten), Receiver: Vu+ Duo2, Dreambox 7020 HD, Sky Pro (Sky Q). Seit 01.08.2012 frei von Kabel Deutschland. Bleibe aber trotzdem hier. :wink2: :D
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Bubblegum
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Re: Kabel Deutschland lehnt Widerruf ab

Beitrag von Bubblegum »

Mal ganz abseitig von der Rechtslagendiskussion, Gesetzestexten und Ihren Auslegungen bzw Anwendungen:
Ich entnehme den Beiträgen, dass am 9. Mai eine Auftragsbestätigung für ein Vertragsverhältnis zugegangen ist, von dem bereits bekannt war das es nicht wie erwartet ist.

Und dann dauert es bis zum 22. (!) einen Widerruf abzuschicken?

Wie gesagt, Rechtslage hin oder her, ich persönlich hab da kein Verständnis für.

Mich interessiert hier in dem Zusammenhang eher die Beratung bei der Bestellung: Da ja kein neues Gerät/Karte versendet wurde - hat da wer von KD Seite mal gefragt, weshalb der Kunde meint umstellen zu wollen? Meiner Meinung nach hätte bei dem vorhandenen Kartentyp diese Frage mal gestellt werden sollen, insbesondere bei der Berücksichtigung des verwendeten Receivers.
guenter24
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Re: Kabel Deutschland lehnt Widerruf ab

Beitrag von guenter24 »

kabel_fan hat geschrieben:Grundsätzlich hast du natürlich recht mit deiner Bemerkung.
Nur was soll man denn sonst schreiben, als die Tatsachen? Sicherlich ist man noch sicherer dran, wenn der Widerruf innerhalb der Widerrufsfrist nachweislich beim Empfänger ankommt. Aber das ist halt nun mal nicht nötig. Auch ist der Poststempel bestenfalls ein Indiz, aber letztendlich kein absoluter Nachweis. Aber das sind halt die Probleme, die sich beim Versand per normalen Brief auf dem letzten Drücker ergeben. Da wird mitunter heftigst diskutiert zwischen den Parteien, wer wann was getan hat.

Im übrigen nehme ich nicht an, dass wegen so einer Kleinigkeit wie dem Widerruf dieses KDG-Vertrags der Zeuge beeidigt wird.

§ 391 ZPO sagt: "Ein Zeuge ist, ... zu beeidigen, wenn das Gericht dies mit Rücksicht auf die Bedeutung der Aussage oder zur Herbeiführung einer wahrheitsgemäßen Aussage für geboten erachtet und die Parteien auf die Beeidigung nicht verzichten."
Dabei darf man nicht auf "Herbeiführung einer wahrheitsgemäßen......." fokussiert sein, denn wenn es darum ginge, müßte nahezu in fast jeder Verhandlung ein derartiger Antrag gestellt werden
Ich habe halt ein Scenario für den Super-Gau geschildert.
Auch die uneidliche Falschaussage ist strafbar! :wink: