Die Polizei wird sich hüten ohne meine Einwilligung die Wohnung zu betreten. Das ist Fakt und wird mit Sicherheit auch nicht diskutiert werden.MB-Berlin hat geschrieben: Die Polizei hätte nur der Beweissicherung (-> der Nutzung des Kabelanschlusses) gedient.
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Ebenso wird die Polizei sicherlich keine Amtshilfe leisten, da KDG keinerlei hoheitlichen Rechte hat.
Die Polizei wird auch nicht dem Medienberater unberechtigterweise Zutritt zur Wohnung verschaffen. Das wäre dann Beihilfe zum Hausfriedensbruch.
Eher wird die Polizei den Medienberater etwas von seinem hohen Ross herunterholen und ihn an weiteren Straftaten (Nötigung) hindern und ein eventuell durch den Mieter ausgesprochenes Hausverbot durchsetzen!
Wenn der dann das als offiziellen Auftrag von KDG hinstellt wird er auch von deren Seite ganz schnell fallen gelassen.
Das du mit berlin69er deine Problemchen hast ist schon aufgefallen, allerdings ändert das nichts daran das die Rechtslage eindeutig ist. Und wenn du der Meinung bist das KDG die Unverletzlichkeit der Wohnung brechen darf dann sende mir bitte den passenden Gesetzestext auf den sich eine Privatfirma berufen darf!