Habe ich die Möglichkeit zu kürzen?
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Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
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- Insider
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Re: Habe ich die Möglichkeit zu kürzen?
keine email, anrufen !
emails sind teilweise 5 tage alt. da kannst du aktuell lange warten.
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Re: Habe ich die Möglichkeit zu kürzen?
@Kunterbunter
na dat Ding was sie in den Keller gebaut haben.
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- Kabelfreak
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Re: Habe ich die Möglichkeit zu kürzen?
Bevor du einfach so kündigen kannst, musst denen erst mal ne angemessene Frist zur Störungsbehebung setzen.
Wenn du einfach deine Einzugsermächtigung widerrufst, wird´s nur teurer für dich, weil dann auf der nächsten Rechnung noch weitere Posten auftauchen.
Kann sogar zu einem Schufa-Eintrag führen, wenn du nicht zahlst.
Wenn du einfach deine Einzugsermächtigung widerrufst, wird´s nur teurer für dich, weil dann auf der nächsten Rechnung noch weitere Posten auftauchen.
Kann sogar zu einem Schufa-Eintrag führen, wenn du nicht zahlst.
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- Newbie
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Re: Habe ich die Möglichkeit zu kürzen?
Frist hatte ich schon am 29.12.2013 gesetzt zum 15.01.2013
Daraufhin reagierten sie ja endlich mal mit dem Techniker der die Problematik ja nicht dauerhaft behoben hat. Frist ist aber abgelaufen ohne das irgendeine erneute Reaktion kam.
Daher ja jetzt die Kündigung und Entzug der Einzugsermächtigung !!!!
Daraufhin reagierten sie ja endlich mal mit dem Techniker der die Problematik ja nicht dauerhaft behoben hat. Frist ist aber abgelaufen ohne das irgendeine erneute Reaktion kam.
Daher ja jetzt die Kündigung und Entzug der Einzugsermächtigung !!!!
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- Fortgeschrittener
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Re: Habe ich die Möglichkeit zu kürzen?
Die Störung wurde innerhalb der von Dir gesetzten Frist beseitigt, damit ist diese Frist nicht mehr gültig.Alkanere hat geschrieben:Frist hatte ich schon am 29.12.2013 gesetzt zum 15.01.2013
Daraufhin reagierten sie ja endlich mal mit dem Techniker der die Problematik ja nicht dauerhaft behoben hat. Frist ist aber abgelaufen ohne das irgendeine erneute Reaktion kam.
Daher ja jetzt die Kündigung und Entzug der Einzugsermächtigung !!!!
Da sie Störung inzwischen wieder aufgetreten ist, musst Du nun eine erneute Frist setzen.
Wieviele Nachbesserungsversuche Du vor einer Kündigung und Entzug der Einzugsermächtigung "erdulden" musst, können nur die Gerichte entscheiden.
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Re: Habe ich die Möglichkeit zu kürzen?
@Noprofinoprofi hat geschrieben:Die Störung wurde innerhalb der von Dir gesetzten Frist beseitigt, damit ist diese Frist nicht mehr gültig.Alkanere hat geschrieben:Frist hatte ich schon am 29.12.2013 gesetzt zum 15.01.2013
Daraufhin reagierten sie ja endlich mal mit dem Techniker der die Problematik ja NICHT DAUERHAFT BEHOBEN hat. Frist ist aber abgelaufen ohne das irgendeine erneute Reaktion kam.
Daher ja jetzt die Kündigung und Entzug der Einzugsermächtigung !!!!
Da sie Störung inzwischen wieder aufgetreten ist, musst Du nun eine erneute Frist setzen.
Wieviele Nachbesserungsversuche Du vor einer Kündigung und Entzug der Einzugsermächtigung "erdulden" musst, können nur die Gerichte entscheiden.
Das Problem ist ja nicht wirklich behoben worden sondern nur kurzzeitig verbessert.Die Anlage zickt ja auch weiterhin rum trotz der Dämpfer die dazwischen gesetzt wurden.
Is ja auch nix anderes als wenn man ne Entzündung im Körper net mit Antibiotika behandelt sondern mit Paracetamol dat hilft dann sich gut zu fühlen *lol*
Oder ist mein Blickwinkel nun doch schon soo schief ?
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- Fortgeschrittener
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Re: Habe ich die Möglichkeit zu kürzen?
Dein Blickwinkel ist soweit schon in Ordnung. Ich würde auch auf eine endgültige Lösung drängen; notfalls durch Austausch der "zickigen Anlage"Alkanere hat geschrieben: @Noprofi
Das Problem ist ja nicht wirklich behoben worden sondern nur kurzzeitig verbessert.Die Anlage zickt ja auch weiterhin rum trotz der Dämpfer die dazwischen gesetzt wurden.
Is ja auch nix anderes als wenn man ne Entzündung im Körper net mit Antibiotika behandelt sondern mit Paracetamol dat hilft dann sich gut zu fühlen *lol*
Oder ist mein Blickwinkel nun doch schon soo schief ?
Nur ist leider durch den Nachbesserungsversuch die von Dir gesetzte Frist verfallen und Du musst halt eine neue Frist setzen, bevor Du eine "Notschlachtung" vornehmen kannst. Aber androhen kannst Du sie allemal.
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- Kabelfreak
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Re: Habe ich die Möglichkeit zu kürzen?
Du kannst ja auch von keinem Techniker verlangen, dass er stundenlang bei dir bleibt und das testet.
Irgendwann muss er ja mal seinen Koffer packen und weiter ziehen.
Und die aktuelle Störung könnte ja nun auch ganz andere Ursachen haben.
Irgendwann muss er ja mal seinen Koffer packen und weiter ziehen.
Und die aktuelle Störung könnte ja nun auch ganz andere Ursachen haben.
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Re: Habe ich die Möglichkeit zu kürzen?
@NoProfi
hmm ok überzeugt
nene spaß beiseite aber....
Kündigung war nnun schon abgeschickt , KD hat sich gestern abend per mail gemeldet.
Sehr geehrte(r) Absender(in),
vielen Dank für Ihre Nachricht. Selbstverständlich haben wir uns sofort um Ihr Anliegen gekümmert und es bearbeitet.
Alle weiteren Informationen senden wir Ihnen per Post zu. Dort sind wichtige persönliche Daten enthalten. Über den Postweg stellen wir den Schutz dieser Daten sicher. Bitte haben Sie daher noch ein klein wenig Geduld - vielen Dank!
Kennen Sie schon Ihr persönliches Kabel Deutschland Kundenportal? Unter www.kabeldeutschland.de/portal können Sie Ihre Daten online verwalten, die Einstellungen Ihrer Produkte ändern, Ihre Online-Rechnung abrufen und noch vieles mehr - und das rund um die Uhr, loggen Sie sich gleich ein!
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Kabel Deutschland Service-Team
hmm ok überzeugt

Kündigung war nnun schon abgeschickt , KD hat sich gestern abend per mail gemeldet.
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Re: Habe ich die Möglichkeit zu kürzen?
wird bestimmt die abschmetterung der kündigung sein und ein neues Formular damit sie doch wieder per bank einziehen dürfen *lach*
aber mal was anderes , in nem anderen thread hab ich gelesen das dort auch n techniker war dort aber wohl ne unterschrift vom vertragsinhaber gefordert wurde, und es keinen
durchschlag des auftrags gab?
ich hab weder das eine noch das andere ? wichtig???
aber mal was anderes , in nem anderen thread hab ich gelesen das dort auch n techniker war dort aber wohl ne unterschrift vom vertragsinhaber gefordert wurde, und es keinen
durchschlag des auftrags gab?
ich hab weder das eine noch das andere ? wichtig???