Dann hast du keinen Ärger und die Rufnummer wird auch zeitgleich an KDG übertragen

---> Prima!! Habe ich heute abgeschickt.Anudeath hat geschrieben:Bei dieser Vorlaufzeit ist die Antwort eindeutig: lass KDG die Kündigung mit Rufnummernübernahme durchführen. Sieh einfach zu, dass das Portierungsformular rechtzeitig und korrekt ausgefüllt vorliegt...
--> Die Installation wurde schon vor 14 Tagen durchgeführt und funktioniert auch.Anudeath hat geschrieben:...und die Installation erfolgreich durchgeführt ist, bevor die Kündigungsfrist verstreicht.
Du bekommst keine Eingangsbestätigung der KDG, erst nach erfolgter Portierungszusage erhälst du ein Schreiben in dem der Termin der Rufnummernschaltung mitgeteilt wird. Die DTAG schickt dir auch eine Kündigungsbestätigung mit der netten Bemerkung "Der Vertrag endet im Laufe des Tages an dem die Schaltung tatsächlich vorgenommen wird." .sct hat geschrieben:Bei
Bekommt man von KDG eine Bestätigung das das portierungsformular bearbeitet wird? Bekommt man auch eine Kündigungsbestätigung vom alten Anbieter (hier Telekom)?
Vielen Dank!!
SCT
Dafür müsstest du aber erstmal eine Kündigungsbestätigung zum 08.05.2012 haben und das trifft bei dir nicht zu.Heimo12 hat geschrieben:Hatte gerade in einem anderen Forum quergelesen. Da wude jemanden empfohlen, einfach den Portierungsauftrag zu stornieren bei Kabel. Die melden die Storno dann weiter an Alice und die reguläre Kündigung greift wieder?
Heimo12 hat geschrieben:Also, was kann man nun tun? Gibt es das (BNetzA sagt, dass ein Portierungsformular keine vorangegangene Kündigung aufheben darf) irgendwo schriftlich klar definiert, ggf. Rechtsprechungen?
Scraby hat geschrieben:Vorgangsnummer 2011-06-24-0015/216-3
Verbraucherservice der Bundesnetzagentur
Ausschlaggebend ist die Vorlage des Portierungsauftrages vom aufnehmenden Anbieter beim abgebenden Anbieter vor dem Wirksamwerden der Kündigung.
Das Stellen des Portierungsauftrages nebst nochmaliger Kündigung macht eine vorherige Kündigung inkl. Bestätigung nicht unwirksam. Eine derartige Auskunft ist unrichtig. Die betroffenen Anbieter wurden von der Bundesnetzagentur diesbezüglich schon verwarnt. Sollte dies bei Ihnen wider Erwarten der Fall sein, wenden Sie sich bitte an mein Haus.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Verbraucherservice