Du hast es mal wieder genau erfasst. Eine Kündigung vom Kd. selbst darf durch einen Portierungsauftrag nicht torpediert werden. Die steht so fest wie das Ahmen in der Kirche...diese wird ja auch mit Termin bestätigt.
Bei Kündigung mit Weiterportierung der Rufnummer hast du natürlich Recht. Wenn KDG diesen zurückzieht und mit einer weiteren Rufnummer neu beauftrag kann sich der Vertrag dadurch verlängern, da der neue Auftrag als neuer Eingang der Kündigung zählt.
Jetzt haben wir es aber auch ganz genau auf den Punkt gebracht
