Dieses Verfahren wurde Dir schriftlich in der Lündigungsbestätigung mitgeteilt.tetaro hat geschrieben:Welche? die Erklärung, dass man einfach mal eben kommentarlos überhöhte Beträge abbucht, weil das Computersystem nichts anderes hergibt? So geht's aber irgendwie nicht. Normalerweise wandert so etwas bei der Bank umgehend in den ReklamationskastenDie Erklärung findet sich bereits im Beitrag...
Hast Du dem widersprochen?
Wenn NEIN, warum meckerst Du jetzt?
MB-berlin