Mir wird das nicht klar, ich bin wohl zu doof dazu.Kabelmensch hat geschrieben:Zum Beispiel hier lesen: http://www.alm.de/fileadmin/Download/Ge ... eutsch.pdf , insbesonder den § 5 lesen. Bei verstehendem Lesen wird hier so Einiges klarer
Aber der Staatsvertrag gilt doch in ganz Deutschland. Wie kann dann Modell X in NRW (Unitymedia) OK sein und Modell Y im KD-Gebiet. Jeweils umgekehrt aber nicht. Sowas leuchtet mir nicht ein.
Ich will ja auch keine grundsätzliche Diskussion vom Zaun brechen, wenn KD meint, dass es einfach so sei und basta, dann ist es eben so.
Hätte ja sein können, dass jemand zufällig weiß, dass KD auf ein einmaliges und noch nie dagewesenes Smartcard- und Verschlüsselungssystem setzt, und Unitymedia und Kabel-BW natürlich jeweils auch auf ein einmaliges und noch nie dagewesenes System setzen, das jeweils natürlich mit nichts anderem in der Welt kompatibel oder vergleichbar wäre...
Oder eben sonst irgend eine technische Finesse.