ARD und ZDF erwägen Kündigung von Verträgen (bestätigt)

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fizup
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Re: ARD und ZDF erwägen Kündigung von Verträgen (bestätigt)

Beitrag von fizup »

a99robat hat geschrieben::arrow: Also Fakt ist definitiv, das der Rundfunk-Staatsvertrag eine "Grundversorgung" der Bevölkerung mit dem Öffentlich-Rechtlichen TV Angebot (ARD/ZDF) in jedem Fall sicherstellt. D. h. KDG muß das Angebot von ARD, ZDF & dem für das jeweilige Bundesland bestimmte regionale Dritte Programm (z. B. für Hessen HR, für NRW den WDR, ...) in die jeweiligen Kabelnetze einspeisen.
http://www.ard-digital.de/ARD-Digital/F ... ust-Carry-
Die ARD liest mMn in den Paragraphen aber auch ganz schön viel rein, was nicht so wirklich drinsteht :lol:
"„Must Carry“ Regeln finden sich für die digitale Verbreitung in § 52 b RStV. Danach hat ein Kabelnetzbetreiber derzeit alle digitalen Hörfunk- und Fernsehprogramme von ARD und ZDF (inkl. ARTE und Deutschlandradio) einzuspeisen"

Tatsächlich steht in 52 b RStV:
"Der Plattformanbieter hat innerhalb einer technischen Kapazität im Umfang von höchstens einem Drittel der für die digitale Verbreitung von Rundfunk zur Verfügung stehenden Gesamtkapazität sicherzustellen, dass
a) die erforderlichen Kapazitäten für die für die bundesweite Verbreitung gesetzlich bestimmten gebührenfinanzierten Programme sowie für die Dritten Programme des öffentlich-rechtlichen Rundfunks einschließlich programmbegleitender Dienste, zur Verfügung stehen"

KDG muss also nur sicherstellen, dass die Kapazitäten zur Verfügung stehen. Ich seh aber nicht, dass sie umsonst einspeisen müssten.

Die gesetzlichen ( und mittlerweile auch die privaten? )Krankenkassen müssen z.B. ja auch jeden aufnehmen, d.h. aber noch lange nicht, dass sie das umsonst machen müssen.
Zuletzt geändert von fizup am 02.07.2012, 10:17, insgesamt 1-mal geändert.
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a99robat
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Re: ARD und ZDF erwägen Kündigung von Verträgen (bestätigt)

Beitrag von a99robat »

fizup hat geschrieben:
Die ARD liest mMn in den Paragraphen aber auch ganz schön viel rein, was nicht so wirklich drinsteht :lol:
"„Must Carry“ Regeln finden sich für die digitale Verbreitung in § 52 b RStV. Danach hat ein Kabelnetzbetreiber derzeit alle digitalen Hörfunk- und Fernsehprogramme von ARD und ZDF (inkl. ARTE und Deutschlandradio) einzuspeisen"
Bitte ganzen Beitrag lesen!

...(inkl. ARTE und Deutschlandradio) einzuspeisen; mit der Einschränkung, dass die regionalen Hörfunkprogramme und Landesfensterprogramme der ARD-Landesrundfunkanstalten nur im jeweiligen gesetzlichen Verbreitungsgebiet verbreitet werden müssen. Dies bedeutet, dass beispielsweise nicht alle drei Landesfensterprogramme des MDR Fernsehen bundesweit zu verbreiten sind...

:tvfreak1: http://www.ard-digital.de/ARD-Digital/FAQ/Kabel/Kabel

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neuer
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Re: ARD und ZDF erwägen Kündigung von Verträgen (bestätigt)

Beitrag von neuer »

fizup hat geschrieben: KDG muss also nur sicherstellen, dass die Kapazitäten zur Verfügung stehen. Ich seh aber nicht, dass sie umsonst einspeisen müssten.
Sie speisen ja auch nicht umsonst ein. Jeder Kabelkunde einer Mietwohnung zahlt für den analogen Zugang und den damit zur Verfügung gestellten ÖR in SD und HD (entsprechende Empfangsgeräte vorausgesetzt) im Durchschnitt 10,- € und Einzelvertragskunden deutlich mehr. Die Einspeisegebühr der ÖR liegt derzeit bei zuzätzlichen 2,- € pro Kabelkunde. Mit den ÖR im Kabelkanal wirbt aber auch KDG um neue Kunden. Gäbe es die nicht, könnte ich und viele andere auch sehr gut auf den Kabelanschluß verzichten, denn mit solchen Blödsinn, wie z. B. Bauer sucht Frau und Co. und den stetigen Werbeunterbrechungen, das Einspielen von Werbung im unteren Drittel eines laufenden Spielfilms, muss ich nicht haben.

Die ÖR zahlen aber auch eine Einspeisegebühr beim Übertragungsweg SAT, von z. Z. 4,- €. Nur dieser Weg ist einseitig. Jeder SAT-Nutzer empfängt das digitale Fernsehen völlig kostenfrei, es gibt keinen zusätzlichen Einzelnutzervertrag, wie bei KDG.
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Re: ARD und ZDF erwägen Kündigung von Verträgen (bestätigt)

Beitrag von Burkhard10 »

Ihr vergesst immer das Urheberrecht. Es müssen Gebühren abgeführt werden. Das geht aber nur bei gültigen Verträgen. Da kann es noch so viel Must carry Regeln geben. Wenn es kein Vertrag gibt, läuft nichts.
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a99robat
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Re: ARD und ZDF erwägen Kündigung von Verträgen (bestätigt)

Beitrag von a99robat »

Burkhard10 hat geschrieben:Ihr vergesst immer das Urheberrecht. Es müssen Gebühren abgeführt werden. Das geht aber nur bei gültigen Verträgen. Da kann es noch so viel Must carry Regeln geben. Wenn es kein Vertrag gibt, läuft nichts.
Was hat bitteschön das Urheberrecht mit der Pflichteinspeisung der Öffentlich-Rechtlichen TV-Anstalten zu tun???? :shock2:

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Kurz
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Re: ARD und ZDF erwägen Kündigung von Verträgen (bestätigt)

Beitrag von Kurz »

Bis Ende 2012 ist die analoge Verbreitung noch Bestandteil der Einspeiseverträge. Danach wird der Kabelnetzbetreiber allein entscheiden, ob er seinen Kunden noch analoge Programme der ARD anbieten möchte.
http://www.ard-digital.de/ARD-Digital/F ... 20Kabel%3F
Zuletzt geändert von Kurz am 02.07.2012, 11:22, insgesamt 2-mal geändert.
fizup
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Re: ARD und ZDF erwägen Kündigung von Verträgen (bestätigt)

Beitrag von fizup »

neuer hat geschrieben:
fizup hat geschrieben: KDG muss also nur sicherstellen, dass die Kapazitäten zur Verfügung stehen. Ich seh aber nicht, dass sie umsonst einspeisen müssten.
Sie speisen ja auch nicht umsonst ein. Jeder Kabelkunde einer Mietwohnung zahlt für den analogen Zugang und den damit zur Verfügung gestellten ÖR in SD und HD (entsprechende Empfangsgeräte vorausgesetzt) im Durchschnitt 10,- € und Einzelvertragskunden deutlich mehr. Die Einspeisegebühr der ÖR liegt derzeit bei zuzätzlichen 2,- € pro Kabelkunde. Mit den ÖR im Kabelkanal wirbt aber auch KDG um neue Kunden. Gäbe es die nicht, könnte ich und viele andere auch sehr gut auf den Kabelanschluß verzichten, denn mit solchen Blödsinn, wie z. B. Bauer sucht Frau und Co. und den stetigen Werbeunterbrechungen, das Einspielen von Werbung im unteren Drittel eines laufenden Spielfilms, muss ich nicht haben.

Die ÖR zahlen aber auch eine Einspeisegebühr beim Übertragungsweg SAT, von z. Z. 4,- €. Nur dieser Weg ist einseitig. Jeder SAT-Nutzer empfängt das digitale Fernsehen völlig kostenfrei, es gibt keinen zusätzlichen Einzelnutzervertrag, wie bei KDG.
Ja, und? Was geht die ARD mein Vertrag mit KDG an? Der Rundfunkstaatsvertrag verpflichtet die Kabelnetzbetreiber gegenüber den ÖR, diesen Platz zu reservieren. Also sollen die auch dafür bezahlen. Wieso sollten das wir als Kabelkunden tun?
Kurz
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Re: ARD und ZDF erwägen Kündigung von Verträgen (bestätigt)

Beitrag von Kurz »

fizup hat geschrieben:
neuer hat geschrieben:
fizup hat geschrieben: KDG muss also nur sicherstellen, dass die Kapazitäten zur Verfügung stehen. Ich seh aber nicht, dass sie umsonst einspeisen müssten.
Sie speisen ja auch nicht umsonst ein. Jeder Kabelkunde einer Mietwohnung zahlt für den analogen Zugang und den damit zur Verfügung gestellten ÖR in SD und HD (entsprechende Empfangsgeräte vorausgesetzt) im Durchschnitt 10,- € und Einzelvertragskunden deutlich mehr. Die Einspeisegebühr der ÖR liegt derzeit bei zuzätzlichen 2,- € pro Kabelkunde. Mit den ÖR im Kabelkanal wirbt aber auch KDG um neue Kunden. Gäbe es die nicht, könnte ich und viele andere auch sehr gut auf den Kabelanschluß verzichten, denn mit solchen Blödsinn, wie z. B. Bauer sucht Frau und Co. und den stetigen Werbeunterbrechungen, das Einspielen von Werbung im unteren Drittel eines laufenden Spielfilms, muss ich nicht haben.

Die ÖR zahlen aber auch eine Einspeisegebühr beim Übertragungsweg SAT, von z. Z. 4,- €. Nur dieser Weg ist einseitig. Jeder SAT-Nutzer empfängt das digitale Fernsehen völlig kostenfrei, es gibt keinen zusätzlichen Einzelnutzervertrag, wie bei KDG.
Ja, und? Was geht die ARD mein Vertrag mit KDG an? Der Rundfunkstaatsvertrag verpflichtet die Kabelnetzbetreiber gegenüber den ÖR, diesen Platz zu reservieren. Also sollen die auch dafür bezahlen. Wieso sollten das wir als Kabelkunden tun?
Du tust es doch schon (zahlen an KDG für die ÖR).
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a99robat
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Re: ARD und ZDF erwägen Kündigung von Verträgen (bestätigt)

Beitrag von a99robat »

Kurz hat geschrieben:
Bis Ende 2012 ist die analoge Verbreitung noch Bestandteil der Einspeiseverträge. Danach wird der Kabelnetzbetreiber allein entscheiden, ob er seinen Kunden noch analoge Programme der ARD anbieten möchte.

...deshalb glaube ich auch, das nach dem Aus für analoges SAT-TV nun auch die Tage für analoges Kabel-TV gezählt sind.
fizup hat geschrieben:
Ja, und? Was geht die ARD mein Vertrag mit KDG an? Der Rundfunkstaatsvertrag verpflichtet die Kabelnetzbetreiber gegenüber den ÖR, diesen Platz zu reservieren. Also sollen die auch dafür bezahlen. Wieso sollten das wir als Kabelkunden tun?

...darum geht es ja! Überall auf der Welt zahlen die Kabelnetzbetreiber (also KDG) an die TV-Anstalten (also ARD/ZDF/RTL,...) für die Einspeisung.

:hammer3: Nur in Deutschland ist es umgekehrt :hammer3:

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neuer
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Re: ARD und ZDF erwägen Kündigung von Verträgen (bestätigt)

Beitrag von neuer »

fizup hat geschrieben: Ja, und? Was geht die ARD mein Vertrag mit KDG an? Der Rundfunkstaatsvertrag verpflichtet die Kabelnetzbetreiber gegenüber den ÖR, diesen Platz zu reservieren. Also sollen die auch dafür bezahlen. Wieso sollten das wir als Kabelkunden tun?
Wir tun es doch schon längst. Drehen wir mal das Rad um Jahrzehnte zurück. Seinerzeit hatte die Bundespost damit begonnen, das Kabelnetz auszubauen. Die ÖR beteiligten sich ab diesem Zeitpunkt an den Kosten, in Form der Einspeisegebühr. Dann wurde das Kabelnetz privatisiert, die Verträge der Einspeisegebühr blieben. Heute steht dem ein ein modernes Kabelnetz privat geführter Unternehmen gegenüber. Die Kosten für den weiteren Netzausbau und die Unterhaltung tragen wir als Kabelkunden mit.

Sollte die Einspeisegebühr, die ursprünglich für den Netzausbau gedacht war, beibehalten werden, so wundere ich mich dann doch warum KDG im Laufe der Jahre seine Kabelnutzungsgebühr gegenüber dem Kabelkunden stetig erhöht hat. Ich für meine Teil würde dann gerne 2,- € weniger bezahlen wollen.

Die Einspeisegebühr hat nichts mit einer Platzreservierung im Kabelnetz zu tun.