Themenbereiche, die in diesem Forum Platz finden, sind das Fernseh- und Radioprogrammangebot von Vodafone allgemein, das frei empfangbare Fernseh- und Radioprogrammangebot über den Kabelanschluss (TV Connect), das Paket Vodafone Basic TV sowie entsprechende Vorgängerpakete (Privat HD, HD-Option etc.).
Die HD-Sender von RTL werden bei Vodafone Kabel Deutschland nur auf Smartcards des Typs D03, D08, G02 oder G09 freigeschaltet (nicht auf D02/D09!). Weitere Informationen hier!
Informationen zu HDTV im Kabelnetz von Vodafone gibt es im Helpdesk!
Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“) oder von Vodafone West („[VF West]“) bist.
OT: Wäre ich ein Aktionär bei der KDG, dann müsste ich mein Engagement dort überdenken und überlegen, ob man solche kundenunfreundlichen Aktionen (sei es die GV bei allen privaten Free-TV Sendern aufzuheben oder der sogenannte "Plattformstandard"- von den anderen Sachen brauche ich gar nicht zu reden-) überhaupt noch moralisch vertreten kann...aber leider haben solche Herrschaften nur noch eins im Kopf: Geld scheffeln. Und der Kunde, der nicht von der KDG wegkann? Der muss sich alles das gefallen lassen...
OT Ende
Keine Signatur notwendig, da kein Sky und Vodafone-Pay-TV-Kunde mehr!
Tommy990 hat geschrieben:Denke der Wunsch des Programmveranstalters wird die KDG kalt lassen.... .
Die beiden anderen großen Kabelanbieter, beglücken ihre Kunden ja auch´nicht mit "Plattformstandard".. .
KDG kann nicht einfach das Signal verschlüsseln. Das letzte Wort hat immer noch der Sender selbst.
Sooooo! Die sagen dann einfach, auf Grund der bestehenden Verträge - blablabla - leider vorerst keine unverschlüsselte Ausstrahlung möglich - blablabla - bis zum Ende der Vertragslaufzeit gedulden - bla und lall...
Das Bundeskartellamt hat veröffentlicht, unter welchen Bedingungen (die bei Kabel Deutschland aber nicht zutreffen!) eine weitere Verschlüsselung der SD-Sender noch erlaubt ist.
Von der Verpflichtung zur unverschlüsselten Verbreitung befreit sind die Sender nach den Zusagen nur in zwei Ausnahmefällen. Die erste Ausnahme betrifft den Fall, dass ein Übertragungswegbetreiber sämtliche Programmsignale der von ihm übertragenen TV-Sender verschlüsselt. Diese Regelung dient dem Schutz des Übertragungswegbetreibers und soll dessen berechtigtem Interesse Rechnung tragen, den Zugang zu seinen Angeboten nur solchen Nutzern zu gewähren, die hierfür die vereinbarten Entgelte zahlen, und nicht-zahlende Nutzer (sog. „Schwarznutzer“) vom Zugang auszuschließen. Voraussetzung für das Freiwerden der beiden Sendergruppen von der SD-Nichtverschlüsselungs-Verpflichtung ist jedoch, dass das gesamte Free-TV-Angebot eines Übertragungswegebetreibers verschlüsselt übertragen wird und die Freischaltung der verschlüsselten Sender immer bereits im Anschluss enthalten ist. Ein zusätzliches Entgelt für ein digitales SD-Basis-Paket, wie es derzeit noch häufig erhoben wird, führt zum Wegfall dieser Ausnahme.
Eine weitere Sonderregelung gilt für IP-basierte TV-Verbreitungsplattformen, die nicht vollständig in einem Netz verbreitet werden, zu dem der Zugang durch den Plattformbetreiber kontrolliert werden kann. Dies trifft auf Unternehmen zu, die über gar kein Netz verfügen (beispielsweise im offenen Internet operierende TV-Plattformen wie „Zattoo“) oder die (teilweise) außerhalb ihres eigenen Netzes verbreitet werden (beispielsweise ein Angebot eines TV-Kabelnetzbetreibers oder IPTV-Übertragungswegbetreibers, das auch über mobile Endgeräte in Mobilfunknetzen und/oder heimischen WLAN/LAN-Netzen genutzt werden kann). In diesen Fällen können RTL und P7S1 zwar die Zustimmung zu einer Verschlüsselung erteilen, es dürfen aber keine Signalnutzungsbeschränkungen und keine Beschränkung der Aufnahmefunktion als solcher stattfinden. Nicht von den Zusagen erfasst ist im Übrigen eine verschlüsselt erfolgende Zuführung oder ein verschlüsselt erfolgender Transport der Signale durch den Netzbetreiber selbst oder durch Dritte, solange sichergestellt ist, dass diese Signale für den Endkunden un-, ohne Signalnutzungsbeschränkungen und ohne Zusatzentgelt nutzbar sind.
Knidel hat geschrieben:Das Bundeskartellamt hat veröffentlicht, unter welchen Bedingungen (die bei Kabel Deutschland aber nicht zutreffen!) eine weitere Verschlüsselung der SD-Sender noch erlaubt ist.
Meinst du jetzt alle Sender?
Die Entscheidung und die Textpassage beziehen sich doch nur auf die beiden Sendergruppen.
Ja, aber hier wird z.B. ja auch erklärt, warum eine Verschlüsselung bei Zattoo erlaubt bleibt. Diese Plattform wurde ja auch immer wieder als Beispiel genannt, bei der es weiterhin eine Verschlüsselung gibt & KDG das deshalb auch weiterhin dürfe.
Kabelnetz: Vodafone Kabel Deutschland Berlin-Charlottenburg (ungenutzt) TV: Sony KD-55A1 OLED Receiver: VU+ UNO 4K SE mit DVB-T2 HD Dualtuner & 1TB Samsung 850 EVO SSD Zubehör: Apple TV 4K für MagentaTV Smart 2.0 und Co.
Nein, weil KDG ein separates Entgeld verlangt! Gäbe es nur den reinen Kabelanschluss, wäre es unter Umständen möglich, wobei bei den ÖR ja womöglich gesetzliche Regelungen gegen eine Verschlüsselung sprechen.
Kabelnetz: Vodafone Kabel Deutschland Berlin-Charlottenburg (ungenutzt) TV: Sony KD-55A1 OLED Receiver: VU+ UNO 4K SE mit DVB-T2 HD Dualtuner & 1TB Samsung 850 EVO SSD Zubehör: Apple TV 4K für MagentaTV Smart 2.0 und Co.
Es geht z.B. um Eutelsat und KabelKiosk. Die liefern ihre Programme verschlüsselt zu den Kabelkopfstationen, dort muss der Anbieter sie aber entschlüsseln.
Tschau,
Kai
SONY KD-49X8505B mit KDG CI+ Modul (G09 SC freigeschaltet: Vodafone Basic TV)
VU+ Ultimo4k (FBC und DUal DVB-C Tuner) (D02 SC freigeschaltet: SKY (Film, Vodafone Basic TV)
TOPFIELD CRP2401CI+ (mit 1 TB Platte) mit AlphaCrypt light (D02 SC freigeschaltet: Vodafone Basic TV)
SONY KDL-40W3000 mit AlphaCrypt light (D02 SC freigeschaltet: Vodafone Basic TV)
Kabelanschluß: Vodafone KabelDeutschland