Wenn es denn so einfach wäre. Meines Wissens unterscheiden die Landesmedienanstalten bei der medienrechtlichen Zulassung nicht zwischen Free- und Pay-TV. Wäre dem so, wäre das ganze HD+-Modell, Kabel Digital für 2,90€/Monat bzw. Privat HD so gar nicht möglich. Zumindest bei HD+ und Privat HD ist es ein offenes Geheimnis, dass zumindest ein Teil der Gebühren an die Sender durchgereicht wird bzw. auf die Verbreitungskosten angerechnet wird.brasstube hat geschrieben:Schau, da gibt es eigentlich nichts zu spekulieren ob ein Sender nun Pay TV ist oder nicht. Es geht dabei ja nicht nur darum, wie sich ein Sender finanziert, sondern welche Senderlizenz hat man.....
Auch hat Sky ja zum Start von Sky Sport News HD nicht für die ersten Wochen, wo das Programm unverschlüsselt und kostenlos empfangbar war eine gesonderte Free-TV-Lizenz benötigt.
Die Erfordernis zum Jugendschutz samt PIN ergibt sich ja nicht aus der Tatsache, dass ein Programm Pay-TV ist. Würde sich ein Pay-TV-Sender bzw. eine ganze Plattform an die gleichen Auflagen halten (FSK 12 ab 20:00 Uhr, FSK 16 ab 22:00 Uhr und FSK 18 ab 23:00 Uhr jeweils bis 6:00 Uhr morgens mit Genehmigung auch ausserhalb dieser Zeiten, bei FSK12 üblich bei FSK16/18 eher selten), die für das Free-TV gelten, wäre ein weiterer Jugendschutz gar nicht erforderlich. Das Verfahren mit dem PIN wurde ja nur eingeführt, damit Pay-TV-Sender die Möglichkeit haben ausserhalb dieser Zeiten eben auch FSK12, FSK16 und FSK18-Inhalte ohne Schnitte zeigen zu können.Als Verbraucher merkt man das recht einfach: ein Pay TV Sender ist z.B. verpflichtet einen Jugendschutz auszustrahlen.
Dass man bei den "Free-TV"-Programmen nicht auch das Verfahren mit der Jugendschutz-PIN benutzt hat einen ganz einfachen Grund: Man müsste dafür eine technische Plattform schaffen (also ein Verschlüsselungs-System), man scheut aber zum einem die Kosten (liessen sich zur Not auf den Zuschauer abwälzen) und man hat Angst zu viele Zuschauer zu verlieren. Noch finanziert sich das Free-TV ja primär aus der Werbung, welche besser bezahlt wird, wenn mehr Leute zuschauen. Wäre dieser Punkt nicht, wäre den Privaten es wahrscheinlich auch durchaus recht ebenfalls auf Grundverschlüsselung und Jugendschutz-PIN zu setzen. Auf den HD-Ablegern oder bei KDG, könnten ProSieben, RTL und Co. aber durchaus auch vor 20 Uhr enstprechende Inhalte zeigen und sie mit einem Jugendschutz versehen. Macht man nur nicht, da man über DVB-T, DVB-S in SD und bei Kabel BW unverschlüsselt und dadurch zwangsläufig ohne Jugendschutz sendet, man aber eben ein für alle Plattformen einheitliches Programm anbieten will.
Beim Pay-TV ist eine Verschlüsselung hingegen allein zum Schutz der Inhalte vor "Nichtzahlern" schon nötig, daher wird hier auch das PIN-Verfahren genutzt. Es ist ausserdem ein Verkaufsargument, dass diese Inhalte auch schon früher als mitten in der Nacht zu sehen sind.