Kabel Deutschland verschärft Regeln für Filesharing-Nutzer

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carsten65
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Re: Kabel Deutschland verschärft Regeln für Filesharing-Nutz

Beitrag von carsten65 »

Anudeath hat geschrieben:Nur die besagten Protokolle werden nach Erreichen gedrosselt. Die anderen Echtzeitdienste wie Videostreams sind davon nicht betroffen, und können mit der vollen Bandbreite weiter genutzt werden...
Es wurde auch schon angemerkkt, dass neben anderen Traffics auch der Videodownload via. maxdome betroffen ist.
Ich gehe mal davon aus, dass da die 'Legalität' nbestritten ist.
dome988
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Re: Kabel Deutschland verschärft Regeln für Filesharing-Nutz

Beitrag von dome988 »

Hallo

um einigen Missverständnissen vorzubeugen bzgl. der Verfassungsbeschwerde:

Vorweg: Eine etwaige Verfassungsbeschwerde ist ausgeschlossen.
Der Gleichheitsgrundsatz besagt, dass ALLE Menschen vor dem GESETZ gleich sind (Art 3 Abs. 1 GG).
Desweiteren entscheidet das BVerfG nicht über Privatstreitigkeiten (was ein Vertrag von KD ist, bzw. stellt der Vertrag von KD kein Gesetz dar :grin: ). Desweiten ist detailiert aufgeführt, in welchen Streitigkeiten das BVerfG tätig wird, nachzulesen hier: §13 BVerfGG, § 90 BVerfGG i.V.m Art. 93 GG..
Kurz gesagt: Nur wer durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes in seinen Grundrechten verletzt ist/sein könnte. (Juristisch nicht ganz korrekt ausgedrückt, jedoch leicht verständlich).

Eine Verfassungsbeschwerde ist somit ausgeschlossen.
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Anudeath
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Re: Kabel Deutschland verschärft Regeln für Filesharing-Nutz

Beitrag von Anudeath »

mason hat geschrieben:...
Warum muss ein youtube Video mit vollen 100MBit downloadbar sein; ein Video über einen OCH oder über P2P aber gedrosselt werden.
Weil Youtube nun mal einen Echtzeit-Dienst ala Videostream darstellt und P2P nicht...dort lädst du ja erst das komplette Video, bevor du es dir ansiehst. Bei Video-Streams ist es nun mal so, dass die übertragenen Daten sofort wiedergegeben werden.
mason hat geschrieben:...
Und bitte nicht wieder damit kommen, dass OCH und P"P illegal ist bzw. der meiste Content illegal ist.
Das ist sowohl mir als auch KDG wurscht...es geht hier nur darum zeitkritische Inhalte priorisiert durchzuleiten und diejenigen in der Priorität runter zu stufen, die nicht zeitkritisch sind. Deiner P2P-Software ist es egal, ob der Downstream gedrosselt wird, oder nicht. Wird die Datei ebend erst später fertig, wärend du bei Stream halt Bildaussetzer oder nen "Hänger" hast.

Ja dir ist es wahrscheinlich nicht egal, wenn die Datei im P2P-Download erst später fertig wird, es geht mir aber nur um das Prizip, weshalb diese Differenzierung erfolgt...und nicht deshalb, weil vieles dort illegal ist bzw. gegen Urheberrechte verstößt.
mason
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Re: Kabel Deutschland verschärft Regeln für Filesharing-Nutz

Beitrag von mason »

Bei Live TV als Video Stream kann ich deiner Argumentation zustimmen.
Bei youtube Videos aber nicht.
Es hat KDG nicht zu interessieren, wie ich ein Video schaue oder downloade.
Der youtube Nutzer kann sich genau so die Zeit nehmen, auf den Download eines Videos zu warten wie ich bei anderen Quellen.
Ich will mein Video genauso schnell zur Verfügung haben wie der youtube Nutzer.
Und hier wurde schon mehrfach von einer Drosselung bei Nutzung von maxdome berichtet.
Auch deren Kunden wollen nicht stundenlang auf den Download ihrer Videos warten.
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Thyrael
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Re: Kabel Deutschland verschärft Regeln für Filesharing-Nutz

Beitrag von Thyrael »

Bei aller berechtigter Kritik an KDG bei diesem Thema, sollte man die Kritik immer konstruktiv halten. Ich habe einen Beitrag ins Archiv verschoben, einen weiteren auch, da dieser nach dem Verschieben ohne Zusammenhang im Thema gestanden hätte.
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Anudeath
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Re: Kabel Deutschland verschärft Regeln für Filesharing-Nutz

Beitrag von Anudeath »

mason hat geschrieben:Bei Live TV als Video Stream kann ich deiner Argumentation zustimmen.
Bei youtube Videos aber nicht.
Ist doch genau das selbe, das Video wird wärend des Downloads bereits abgespielt. bei P2P hast du das nicht.
mason hat geschrieben: Es hat KDG nicht zu interessieren, wie ich ein Video schaue oder downloade.
Welches Video du dir dann Zuhause von deiner Platte aus anschaust und mit welcher Software ist KDG auch egal, hier geht es einzig darum, das über Youtube ein Video im Browser 1zu1 übermittelt und abgespielt wird. dies wird priorisiert um den Bildlauf wärend des Abspielens aufrecht zu erhalten.

Bei einem Download über P2P musst du doch das Video erstmal komplett haben um es dann abzuspielen. Da es aber dabei egal ist (relativ gesehen) wie schnell es heruntergeladen wird, wird der Dienst halt nicht priorisiert.
mason hat geschrieben: ...Und hier wurde schon mehrfach von einer Drosselung bei Nutzung von maxdome berichtet.
Auch deren Kunden wollen nicht stundenlang auf den Download ihrer Videos warten.
Genau das soll auch nicht passieren. Woran das liegt, kann ich nicht beurteilen und ob es tatsächlich an der Drosselung liegt. Auch ne Drosselung ab 1 GByte oder weniger kann ich mir kaum vorstellen, eher dass es sich dabei um eine Störung handelt.
Ich will hier keinen als Lügner oder Ähnliches hinstellen, nur gibt es für diese Maßnahmen klare Vorgaben...und Maxdome zu drosseln gehört definitiv nicht dazu! Und auch nicht die "bösen P2P Nutzer" zu bestrafen...
mason
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Re: Kabel Deutschland verschärft Regeln für Filesharing-Nutz

Beitrag von mason »

Dann sollen sie die Drosselung auf eine vernünftige Bandbreite durchführen, aber nicht um den Faktor 1000, wie es bei einem 100MBit Tarif ist.

Und ich bleibe dabei:
Wenn ich mir einen Film wo auch immer runterlade, schaue ich ihn mir meist auch noch gerne am selben Tag an.
Da kann es nicht sein, dass der Download um beispielsweise 18.00 Uhr angestossen wird im Vertrauen darauf, dass er über die 100 Mbit Leitung innerhalb weniger Minuten geladen ist und 2 Stunden später tröpfelt er immer noch dahin.
Und das gilt für alle Downloads.
Mir als Kunden entstehen dadurch auch weitere Kosten, da der PC und Modem ja länger angeschaltet sein müssen.
Und ich lasse meinen PC nur ungern über Nacht an oder tagsüber, wenn niemand zu Hause ist.
Ebenso gibt es Kunden, die bei OCH für Premiumaccs betzahlen, damit sie kein Downloadlimit und höhere Downloadraten erhalten. Auch denen entsteht ein Schaden.
Die Höhe der anfallenden Kosten spielt hier auch keine Rolle, es geht ums Prinzip.

Zu diesem Punkt habt ihr KDG Mitarbeiter euch bisher nie geäußert; wahrscheinlich fehlen euch da die Argumente.

Aber lassen wir die Videostreams mal aussen vor:
Warum drosselt KDG keine FTP Server? Backups in die Cloud? Sind doch alles keine Echtzeitanwendungen. Das Backup kann doch auch ruhig mal ein paar Stunden laufen. Oder der Dpwnload vom FTP Server über Nacht laufen.
Weil dann der Aufschrei bei den Kunden weitaus größer wäre und noch mehr kündigen würden.
Es ist ja schon ein Armutszeugnis, dass KDG nicht zwischen Alt- und Bestandskunden unterscheiden kann. Davon, dass man es nicht für nötig hält, Kunden über geänderte AGB zu informieren, mal gar nicht zu reden.

Wenn dass Netz die Nutzer mit den 100MBit Tarifen nicht verkraftet (bzw. die, die die Leistung ausreizen wollen), soll KDG endlich aufhören, weiter immer mehr dieser Tarife zu schalten und die Leute mit Werbung zu überhäufen.
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Anudeath
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Re: Kabel Deutschland verschärft Regeln für Filesharing-Nutz

Beitrag von Anudeath »

mason hat geschrieben:Dann sollen sie die Drosselung auf eine vernünftige Bandbreite durchführen, aber nicht um den Faktor 1000, wie es bei einem 100MBit Tarif ist.
ich persönlich finde die Drosselung auch übertrieben, soviel mal zu meinem Standpunkt.
mason hat geschrieben: ...Ebenso gibt es Kunden, die bei OCH für Premiumaccs betzahlen, damit sie kein Downloadlimit und höhere Downloadraten erhalten. Auch denen entsteht ein Schaden.
Zu diesem Punkt habt ihr KDG Mitarbeiter euch bisher nie geäußert; wahrscheinlich fehlen euch da die Argumente.
Als Privatkunde hat mal nun mal leider keinen Anspruch auf Schadenersatz. Anderst sieht es da bei den Business-Kunden aus. Wie das da ggf. geregelt wird weiß ich aber nicht, da ich nicht in der Rechtsabteilung arbeite.
mason hat geschrieben: Warum drosselt KDG keine FTP Server? Backups in die Cloud? Sind doch alles keine Echtzeitanwendungen. Das Backup kann doch auch ruhig mal ein paar Stunden laufen. Oder der Dpwnload vom FTP Server über Nacht laufen.
Weil die weniger Traffic verursachen, ganz einfach.
mason hat geschrieben: Es ist ja schon ein Armutszeugnis, dass KDG nicht zwischen Alt- und Bestandskunden unterscheiden kann. Davon, dass man es nicht für nötig hält, Kunden über geänderte AGB zu informieren, mal gar nicht zu reden.
Ich persönlich bin immernoch der Meinung, dass die AGB nicht geändert, sondern konkretisiert wurden. Die Drosselungen wurden bereits vor den aktuellen AGB's Stand Mai 2012 durchgeführt, nur war die Formulierung allgemein gehalten und nicht konkret offen gelegt. Daher sind auch alle Kunden, egal ob Neu- oder Bestandskunden, davon betroffen.
mason hat geschrieben: Wenn dass Netz die Nutzer mit den 100MBit Tarifen nicht verkraftet (bzw. die, die die Leistung ausreizen wollen), soll KDG endlich aufhören, weiter immer mehr dieser Tarife zu schalten und die Leute mit Werbung zu überhäufen.
Kann man natürlich machen, nur Telekom schickt mir auch immernoch Werbung für Entertain in HD, obwohl die Leitung das bei mir nicht mal ansatzweise hergibt. Um im wettbewerb zu bleiben wird jeder netzbetreiber versuchen das Beste aus allem raus zu holen. KDG macht dort mE nichts anderes. Und der Netzausbau ist immer im Gange, auch wenn es schneller gehen könnte, damit die Drosselung erst garnicht greifen muss.
spooky
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Re: Kabel Deutschland verschärft Regeln für Filesharing-Nutz

Beitrag von spooky »

Anudeath hat geschrieben:
mason hat geschrieben: Wenn dass Netz die Nutzer mit den 100MBit Tarifen nicht verkraftet (bzw. die, die die Leistung ausreizen wollen), soll KDG endlich aufhören, weiter immer mehr dieser Tarife zu schalten und die Leute mit Werbung zu überhäufen.
Kann man natürlich machen, nur Telekom schickt mir auch immernoch Werbung für Entertain in HD, obwohl die Leitung das bei mir nicht mal ansatzweise hergibt. Um im wettbewerb zu bleiben wird jeder netzbetreiber versuchen das Beste aus allem raus zu holen. KDG macht dort mE nichts anderes. Und der Netzausbau ist immer im Gange, auch wenn es schneller gehen könnte, damit die Drosselung erst garnicht greifen muss.
Entertain HD läuft inzwischen auch mit einem 16000er Entertain Anschluß.
Meiner Meinung nach, sollte KD entsprechend auch segmentieren, die sehen ja selber wie hoch die Auslastung ist.
Aber kostet Geld, also lieber Kunden haben, die negativ auf KD zu sprechen sind und das negative dementsprechend an andere potentielle Kunden weitergeben.
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Controlware
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Re: Kabel Deutschland verschärft Regeln für Filesharing-Nutz

Beitrag von Controlware »

Naja....ist der Kunde so richtig stinkesauer ist KDG mal wieder glücklich :roll: . Wir waren gut 10 Jahre bei KDG und bis Mai diesen Jahres waren wir bis auf den schlechten Kundendienst ( Fehlerbeseitigungzeiten i.d.R. 8-10 Tage bei Komplettausfall ) eigentlich soweit zufrieden. Warum nun KDG diesen neuen Kurs und Kampf gegen Firmen, Familien und auch Daten UP/Downloader begonnen hat ist uns ein Rätsel. Eine Firma lebt ja davon das sie weiterempfohlen werden....KDG scheint hier lieber negative Propaganda zu wünschen. "Wir können euch eine 100 MBit-Leitung liefern....die teilt ihr euch aber mit so vielen Kunden das ihr wieder echtes Nostalgiefeeling wie mit dem Analogmodem habt"...das wäre doch mal ein ehrlicher Werbeslogan. Was nützt eine "theoretisch" schnelle Internetverbindung die man maximal zum Googeln´und Chatten nutzen kann aber alle Anwendungen für die solche Geschwindigkeiten konzipiert werden sind nur maximal 15 Minuten am Tag zu nutzen ( also 9,2 GB im Idealfall....i.d.R leider selten mehr als 5 GB ). Maxdome und selbst die Archive der öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten zählen hier zum Traffic dazu wenn man sie nutzt. KDG betrügt die Kunden ja mit Vorsatz ( angeblich weiß da immer niemand was von einer Drosselung ) und schwatzt immer wieder 100 MBit-Leitungen den Kunden auf die sie gar nicht erbringen können. Jetzt mit dem tollen Argument das man ja eine Probezeit da hätte mit Rücktrittsrecht....in der Nachbarschaft hatte ein Kunde so einen Vertrag abgeschlossen....der war zufrieden....bis nach Ablauf der Rücktrittsfrist dann die Drosselung aktiviert wurde ( von der natürlich niemand was weiß :roll: ) und der Kunde nun einen Vertrag über 24 Monate an der Backe hat für eine 100 kb/sec anstelle der 100 MBit. Das KDG sich mit dieser Drosselung auf Analogmodemspeed unbeliebt gemacht hat dürfte klar sein....