Jein...DReffects hat geschrieben:Jo, da sind wir doch einer Meinung. Ich habe die Hotline darum gebeten, im gegenseitigen Einvernehmen die Kündigung zurückzunehmen. Dadurch gilt das bestehende Vertragsverhältnis weiter. Dies unterstreicht auch die Info, dass ich auf die Homebox 2 einige Wochen zu warten habe, da nur noch Refurbished Geräte verfübar seien.reneromann hat geschrieben:Und ja, wie du schon schriebst: Wenn die Kündigung nicht mehr gelten soll, muss man sich mit dem Vertragspartner erneut einigen - der KANN einer solchen "Verlängerung"/"Kündigungsrüclnahme" zustimmen, muss es aber nicht! Und welche Konditionen dabei gelten, liegt dann wiederum im Verhandlungsgeschick der Vertragsparteien...
Ohne eine Willenserklärung meinerseits kann ohnehin kein neuer Vertrag entstehen. Und eine solche hab ich nie gegeben. Dies nachzuweisen hat übrigens nicht der Kunde sondern der Lieferant.
Das Problem ist, dass VF dir mit der Lieferung der HB 3 auch garantiert die Bedingungen und des Austauschs incl. Widerrufserklärung zugeschickt hat. Du warst damit in der Pflicht, diese Sachen zu kontrollieren und ggfs. den Tausch gegen die 6490 zu widerrufen. Genau dafür ist ja das Widerrufsrecht gemacht worden.
Jetzt, über einen Monat später, kannst du -selbst wenn du der Meinung bist, einen anderen Willen geäußert zu haben- dich nicht mehr auf einen Fehler von VF zurückziehen, weil VF dir schriftlich die Details incl. WR-Belehrung mitgeteilt hat und du dies hättest prüfen können und müssen. Jetzt ist die WR-Frist rum und du hast de facto akzeptiert, was VF dir mit dem Schreiben mitgeteilt hat - auch wenn dies nicht deinem ursprünglichen Wunsch entsprach.
Und als Nachweis reicht VF übrigens der nicht fristgerecht erfolgte Widerruf deinerseits in Kombination mit dem Begleitschreiben und der WRB.