Das frage ich Dich!ttmicro hat geschrieben: Sagt mal, wo lebt ihr eigentlich.
Scheinbar hast du Deine schöne heile Welt selbst gemalt.
Das meinst du nicht im Ernst?ttmicro hat geschrieben:Solange die LMG und der Rundfunkstaatsvertrag gelten, kann sich kein Gericht drüber hinwegsetzen. Hier wäre der Gesetzgeber gefragt, Änderungen - wenn nötig - vorzunehmen
wenn mehrere Gesetze mit einander kollidieren, muss das Gericht eine entscheidung fällen.
was hier "zutrifft" und was ich hier schreibe entscheide immer noch ich selbst.ttmicro hat geschrieben: nur um deine - hier nicht zutreffenden - Argumente anzubringen.
Auch wenn es Dir nicht passt.
Du führst anscheinend Selbstgespräche.ttmicro hat geschrieben:Merkst du eigentlich nicht, was für einen Unsinn du von dir gibst.
MB-Berlin