Vertragskündigung

Hier ist Platz für alle Themen, die Produkte, Verträge und Allgemeines im Zusammenhang mit Internet und Telefonie über das Kabelnetz via Vodafone (z.B. GigaZuhause Kabel oder CableMax), eazy bzw. O2 betreffen.
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Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
michahb64
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Re: Vertragskündigung

Beitrag von michahb64 »

und es steht nirgendwo in meinen Unterlagen geschrieben, wann die Installation durchgeführt werden muss.
michahb64
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Re: Vertragskündigung

Beitrag von michahb64 »

Ich werde mich nächste Woche weiter informieren.
dezemberkind
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Re: Vertragskündigung

Beitrag von dezemberkind »

10.1. Bei Verträgen mit Mindestvertragslaufzeit beginnt die Mindestvertragslaufzeit mit Erhalt der
Auftragsbestätigung von Kabel Deutschland, spätestens jedoch mit Leistungserbringung. Der
Vertrag ist für beide Vertragspartner erst zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit ordentlich
kündbar. Die Vertragslaufzeit und die Kündigungsfristen ergeben sich aus dem jeweiligen
Auftrag oder den dazugehörigen LB/PL, soweit nachfolgend nichts anderes geregelt ist.

Dieses heisst im Klartext, der Vertrag / Mindestvertragslaufzeit beginnt mit AB jedoch wird KD dieses erst mit der Leistungserbringung verknüpfen. In den AGB´s steht zwar nicht wann installiert wird aber sicher im Vertrag den Du mit dem Händler geschlossen hast ! Du kommst nur aus der Nummer raus, wenn Du bei Vertragsabschluss angegeben hast, die alte Rufnummer zu portieren und das KD den Vertrag bei Deinem jetztigen Partner kündigt. Somit kann die Leistungserbringung auch erst nach Ende er MDV des alten Anbieters beginnen.
Ich hattte damals von 1und1 zu KD gewechselt und die Nummer portieren lassen. KD hat den Anschluss dann erst bei 1und1 gekündigt, dann die Nummer portieren lassen und 2 Monate später installiert.

Noch eine Möglichkeit gibt es, wenn Du zur Miete wohnst und der Hauseigentümer / Verwalter noch keine Multimediagestattung unterschrieben hat, denn ohne diese Einwilligung kann KDG dieses nicht installieren. Im Klartext, Vertragsnehmer Kabelanschluss und Vertragsnehmer für Kabelphone / Internet müssen sich unterscheiden.

...................................

PS: ich wundere mich wirklich warum jemand bei einem Händler einen Vertrag abschliest ? Vielleicht hättest Du eher mit dem Händler reden sollen, dass der Vertrag nicht abgesendet wird und Ihm die Provision gezahlt. :-)
Kunterbunter
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Re: Vertragskündigung

Beitrag von Kunterbunter »

dezemberkind hat geschrieben:Ich hattte damals von 1und1 zu KD gewechselt und die Nummer portieren lassen. KD hat den Anschluss dann erst bei 1und1 gekündigt, dann die Nummer portieren lassen und 2 Monate später installiert.
Da hattest du ja richtig Glück, dass du nur zwei Monate ohne Telefon und Internet dastandst, es hätte ja leicht noch länger dauern oder nie was werden können, wenn es mit dem Kabel nicht geklappt hätte ... :x
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Bubblegum
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Re: Vertragskündigung

Beitrag von Bubblegum »

Ich würde ja gerne nach KD wechseln, aber die beiden Verträge mit meinem alten Anbieter laufen noch bis Januar und Dezember 2011.
Grundsatzfrage: Bei den Terminvorgaben - weshalb kam es dann zu dem zusätzlichen Vertrag?
Zwinkel
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Re: Vertragskündigung

Beitrag von Zwinkel »

Also,

wenn es technische Probleme ( Unterpegel usw. ) gibt wäre ein Rücktritt vom Vertrag möglich ? Dann werde ich das mal probieren. Ich brauche jetzt endlich ne vernünftige Phone und I-Netverbindung :roll:
michahb64
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Re: Vertragskündigung

Beitrag von michahb64 »

ich habe KD jetzt per Einschreiben/Rückschein eine Kündigung zu sofort geschickt.

Damit ist die Sache für mich aus der Welt. Hoffentlich.
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Kabelmensch
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Re: Vertragskündigung

Beitrag von Kabelmensch »

michahb64 hat geschrieben:ich habe KD jetzt per Einschreiben/Rückschein eine Kündigung zu sofort geschickt.

Damit ist die Sache für mich aus der Welt. Hoffentlich.
"Hoffen und Harren ..."

Klartext.
Du hast im Handel abgeschlossen. Du hast die Belehrung unterschrieben "Sie können Ihre Vertragserklärungen, sofern diese nicht im Handel abgegeben wurden, ... widerrufen." Verstanden hast Du ja schon, was das heißt.
Nun noch einfach eine Kündigung loszuschicken, - nun ja. Immerhin hast Du damit das Bestehen eines Vertrages anerkannt. Ggf. braucht KDG nun nicht mehr installieren, jedoch wird für die vertragliche Laufzeit etwas Geld fällig ... Nennt sich Schadenersatz. Dessen Betrag dürfte Deinen Gebühren über die Mindestlaufzeit entsprechen.
Du siehst, durch Dein überstürztes handeln ist ganz schön ... (sagichnich).
Oder anders gesagt: Mal wieder ein Fall von blindem Aktionismus.
</klartext>
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MB_Bayern
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Re: Vertragskündigung

Beitrag von MB_Bayern »

ein schriftlicher widerruf vor installation an den kundenservice hätte dein thema eigentlich erledigt.

ein kündigung sehe ich genauso fraglich, wie @kabelmensch.


nun schau mal was drauss wird. auf jeden fall nicht installieren lassen. vertragsstrafe in so einem fall ist mir nicht bekannt.
die leichten drohschreiben, das du nicht widerrufen kannst, weil du im laden warst und das du gegebenfalls die elektrikeranfahrt bezahlen sollst, kennen wir bei kdg.
nur einige andere mb´s inkl. mir selbst, haben noch nie erlebt, das ein kunde das bezahlen mußte.
der techniker selbst, bekommt auf jeden fall kein geld von kdg, nicht einmal die jeweilige dispo, solange der anschluß nicht installiert werden kann.



gruß mb_bayern
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Kabelmensch
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Re: Vertragskündigung

Beitrag von Kabelmensch »

MB_Bayern hat geschrieben:ein schriftlicher widerruf vor installation an den kundenservice hätte dein thema eigentlich erledigt.
:umleitung:
Widerrufsrecht bei Vertragsschluß im Handel?! - Gehe zurück zum ersten Posting, gehe nicht über die Abkürzung, lies bitte alles.
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