Mehrnutzerverträge sind nicht nach 2 Jahren monatlich kündbar, es sei denn, es gibt selbstgenutzten Wohnraumreneromann hat geschrieben: 27.05.2024, 01:53 Denn wäre der Vertrag älter als 2 Jahre, dann wäre die MVLZ abgelaufen und eine monatliche Kündigung kein Problem - wenn der Vertrag jedoch noch keine zwei Jahre alt ist, und so scheint es, dann greift die Sonderregelung aus dem TKG nicht.
