Wann muss Vodafone Kabel Deutschland nach dem neuen Gesetz den Routerzwang aufgeben?

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Fabian
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Re: Wann muss Vodafone Kabel Deutschland nach dem neuen Gesetz den Routerzwang aufgeben?

Beitrag von Fabian »

DarkStar hat geschrieben:Du wirst keinerlei Voip Daten von VF bekommen, da dein Modem nur VOC beherrscht.
Mein Router beherrscht VoIP.
Für den sind die Zugangsdaten bestimmt.
maniacintosh
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Re: Wann muss Vodafone Kabel Deutschland nach dem neuen Gesetz den Routerzwang aufgeben?

Beitrag von maniacintosh »

Dein Router müsste aber Voice over Cable (VoC) beherrschen. Dein Vertrag enthält VoC hierfür müsste KDG ggf. Zugangsdaten rausrücken (wobei hier meines Wissens genauso, wie für Kabel-Internet keine Zugangsdaten vorgesehen sind) und du müsstest eben ein Endgerät wählen, dass dann VoC beherrscht. KDG muss nur Zugangsdaten für Dienste anbieten, die auch angeboten werden und nicht den passenden Dienst zu deinem Router anbieten.
Toshiba 40XV733G mit Smit CI+-Modul, Pace S HD501C mit 2 TB Festplatte, Vu+ Uno 4K SE mit DVB-C FBC-Tuner (2TB Festplatte)
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DarkStar
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Re: Wann muss Vodafone Kabel Deutschland nach dem neuen Gesetz den Routerzwang aufgeben?

Beitrag von DarkStar »

Das mag zwar sein.
Aber das wäre ein Technologie Wechsel.
Dazu wäre VF nicht mal im Ansatz verpflichtet.

Sie werden dir gestatten ein Docsis Modem zu benutzen in dem Du deine MAC freischalten kannst (Selbst das sehe ich aber als Bestandskunde nicht).
reneromann
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Re: Wann muss Vodafone Kabel Deutschland nach dem neuen Gesetz den Routerzwang aufgeben?

Beitrag von reneromann »

@Fabian: An deinem Vertrag ändert sich gar nichts, auch wenn das Gesetz in Kraft tritt, da für Altverträge Bestandsschutz gilt. Heißt also, dass VF dir gar nichts zusenden muss, wenn du nicht kündigst oder eine andere Vertragsveränderung (z.B. Upgrade) vornimmst. Stillschweigende Verlängerungen sind dabei KEINE Veränderung des Vertrages, weil der bisherige Vertrag halt wie geschlossen unter den ursprünglichen Bedingungen fortgesetzt wird.

Und die Umstellung von VoC auf VoIP wäre eine solche Veränderung, der VF jedoch innerhalb der Vertragslaufzeit nicht zustimmen muss. Geschuldet ist laut Vertrag die Telefonie über VoC und nicht über VoIP - ergo muss dir VF auch keinerlei VoIP-Zugangsdaten zuschicken, weil Telefonie über VoIP nicht geschuldet ist.

Nachtrag:
Da du dich auf eine Gesetzesänderung berufst, welche erst NACH Vertragsschluss getroffen wurde, ist diese in deinen Vertrag NICHT mit eingeflossen (und wird es auch nicht automatisch tun). Stichwort: Bestandsschutz.
Gleiches gilt für Autos mit Erstzulassung in den 60er Jahren -> Da gibt's keine Strafen, wenn Personen ohne Gurt fahren, wenn auf deren Sitz kein Gurt vorhanden ist (da die Ausrüstungspflicht erst in den 70ern kam und es keine Nachrüstungspflicht gibt) - dort gilt ebenfalls Bestandsschutz.

Heißt: VF kann nicht nach einem Gesetz zu etwas gezwungen werden, was erst nach Vertragsschluss gesetzlich geregelt wurde, sofern nicht explizit im Gesetz eine rückwirkende Anwendung FÜR ALLE Verträge vorgesehen ist. Und diese sieht die entsprechende Verordnung nicht vor - dort sind lediglich Neuverträge behandelt, nicht aber Altverträge!
Heißt also: Wer nach den neuen Regeln spielen will, MUSS kündigen/upgraden oder zumindest mit VF verhandeln, da automatisch gar nichts passieren wird.
Fabian
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Re: Wann muss Vodafone Kabel Deutschland nach dem neuen Gesetz den Routerzwang aufgeben?

Beitrag von Fabian »

reneromann hat geschrieben:@Fabian: An deinem Vertrag ändert sich gar nichts, auch wenn das Gesetz in Kraft tritt, da für Altverträge Bestandsschutz gilt. Heißt also, dass VF dir gar nichts zusenden muss, wenn du nicht kündigst oder eine andere Vertragsveränderung (z.B. Upgrade) vornimmst.


Das hatte ich selber so geschrieben.
reneromann hat geschrieben:Stillschweigende Verlängerungen sind dabei KEINE Veränderung des Vertrages, weil der bisherige Vertrag halt wie geschlossen unter den ursprünglichen Bedingungen fortgesetzt wird.
Das ist deine Meinung. Die Bundesnetzagentur sieht das anders, war für mich auch nicht selbstverständlich.
Es klingt aber logisch, denn der Netzabschlußpunkt ist die Multimediadose und nicht mehr ein Punkt hinter dem Kabelmodem oder Router. Wesentliche Bedingungen haben sich zum Vorteil des Kunden verbessert.
reneromann hat geschrieben: Und die Umstellung von VoC auf VoIP wäre eine solche Veränderung, der VF jedoch innerhalb der Vertragslaufzeit nicht zustimmen muss. Geschuldet ist laut Vertrag die Telefonie über VoC und nicht über VoIP - ergo muss dir VF auch keinerlei VoIP-Zugangsdaten zuschicken, weil Telefonie über VoIP nicht geschuldet ist.
Nun ist es aber so, daß ich bei einer Vertragsverlängerung der Telefonie über VoC nicht weiter zustimmen möchte. Was nun ?
Solange dann KD noch VoIP anbietet, und davon gehe ich aus, bestimme ich, mit was für einem Endgerät ich bei mir VoIP empfange. Ich erwarte dann auch die dafür notwendigen Zugangsdaten.
Da ich den Optimismus der Bundesnetzagentur nicht ganz teile, werde ich eine entsprechende Änderungskündigung auf den Weg bringen.
reneromann hat geschrieben:Nachtrag:
Da du dich auf eine Gesetzesänderung berufst, welche erst NACH Vertragsschluss getroffen wurde, ist diese in deinen Vertrag NICHT mit eingeflossen (und wird es auch nicht automatisch tun). Stichwort: Bestandsschutz.
Tu ich nicht. Der Vertrag wird ja bis zur Mindestvertragslaufzeit abgewickelt.
reneromann hat geschrieben:Heißt: VF kann nicht nach einem Gesetz zu etwas gezwungen werden, was erst nach Vertragsschluss gesetzlich geregelt wurde, sofern nicht explizit im Gesetz eine rückwirkende Anwendung FÜR ALLE Verträge vorgesehen ist. Und diese sieht die entsprechende Verordnung nicht vor - dort sind lediglich Neuverträge behandelt, nicht aber Altverträge!
Vertragsverlängerungen sind keine Altverträge, sondern eher Neuverträge, die bei Mobilfunkbetreibern deshalb auch mit kostengünstigen Smartphones belohnt werden.
reneromann hat geschrieben:Heißt also: Wer nach den neuen Regeln spielen will, MUSS kündigen/upgraden oder zumindest mit VF verhandeln, da automatisch gar nichts passieren wird.
Nein, er muß entweder ab 1.8. 2016 einen neuen Vertrag abschließen, oder er muß nach der Mindestvertragslaufzeit nach dem 1.8. 2016 die Bedingungen für die Verlängerung entsprechend dem neuen Gesetz aushandeln.
Ein Upgrade ist denkbar, aber nicht notwendig.
Denkbar wäre auch die Verwendung eigener Wunschhardware ohne Upgrade. Dafür wurde das Gesetz in erster Linie gemacht.
Zuletzt geändert von Fabian am 28.03.2016, 00:45, insgesamt 1-mal geändert.
Fabian
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Re: Wann muss Vodafone Kabel Deutschland nach dem neuen Gesetz den Routerzwang aufgeben?

Beitrag von Fabian »

DarkStar hat geschrieben:Das mag zwar sein.
Aber das wäre ein Technologie Wechsel.
Dazu wäre VF nicht mal im Ansatz verpflichtet.
Das werden wir mal sehen.
§ 17 Bußgeldvorschriften

(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
...
6. entgegen § 11 Abs. 3 Satz 1 den Anschluss einer Telekommunikationsendeinrichtung verweigert,
7.
entgegen § 11 Absatz 3 Satz 3 die notwendigen Zugangsdaten und Informationen nicht, nicht richtig, nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig zur Verfügung stellt, oder
...

(2) Die Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1, 3, 5 und 8 mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro, in den übrigen Fällen mit einer Geldbuße bis zu zehntausend Euro geahndet werden.

(3) Verwaltungsbehörde im Sinne des § 36 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten ist die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen.
DarkStar hat geschrieben:Sie werden dir gestatten ein Docsis Modem zu benutzen in dem Du deine MAC freischalten kannst (Selbst das sehe ich aber als Bestandskunde nicht).
Das Modem möchte ich aber jetzt überhaupt nicht austauschen. Das überträgt auch die VoiP Daten zu meinem Router.
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berlin69er
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Re: Wann muss Vodafone Kabel Deutschland nach dem neuen Gesetz den Routerzwang aufgeben?

Beitrag von berlin69er »

Von dem Bußgeld, welches die Netz Agentur eintreibt, hast du aber herzlich wenig... ;)
Und welche VoIP Daten soll das Modem durchleiten, wenn es für dich garkeine gibt?
Kabelnetz: Vodafone Kabel Deutschland Berlin-Charlottenburg (ungenutzt)
TV: Sony KD-55A1 OLED
Receiver: VU+ UNO 4K SE mit DVB-T2 HD Dualtuner & 1TB Samsung 850 EVO SSD
Zubehör: Apple TV 4K für MagentaTV Smart 2.0 und Co.
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Re: Wann muss Vodafone Kabel Deutschland nach dem neuen Gesetz den Routerzwang aufgeben?

Beitrag von DarkStar »

Der Unterschied zwischen VoC und Voip scheint bei einigen halt immer noch nicht angekommen zu sein.
Fabian
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Re: Wann muss Vodafone Kabel Deutschland nach dem neuen Gesetz den Routerzwang aufgeben?

Beitrag von Fabian »

berlin69er hat geschrieben:Von dem Bußgeld, welches die Netz Agentur eintreibt, hast du aber herzlich wenig... ;)
KD aber auch nicht.
berlin69er hat geschrieben:Und welche VoIP Daten soll das Modem durchleiten, wenn es für dich garkeine gibt?
Woher weißt du, daß es für mich ab August 2016 keine VoIP Daten gibt ?
Hast du das FTEG überhaupt schon mal gelesen ?
DarkStar
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Re: Wann muss Vodafone Kabel Deutschland nach dem neuen Gesetz den Routerzwang aufgeben?

Beitrag von DarkStar »