Reduktion Wohneinheiten bei Kauf Einfamilienhaus

Themenbereiche, die in diesem Forum Platz finden, sind das Fernseh- und Radioprogrammangebot von Vodafone allgemein, das frei empfangbare Fernseh- und Radioprogrammangebot, das Paket Vodafone Basic TV sowie entsprechende Vorgängerpakete (Privat HD, HD-Option etc.).
Forumsregeln
Forenregeln

Die HD-Sender von RTL werden bei Vodafone Kabel Deutschland nur auf Smartcards des Typs D03, D08, G02 oder G09 freigeschaltet (nicht auf D02/D09!). Weitere Informationen hier!

Informationen zu HDTV im Kabelnetz von Vodafone gibt es im Helpdesk!

Bei Empfangsproblemen lohnt sich u.U. ein Blick in diesen Thread bzw. in den dort verlinkten Helpdesk-Artikel.


Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“) oder von Vodafone West („[VF West]“) bist.
fizup
Kabelexperte
Beiträge: 561
Registriert: 23.03.2012, 13:38

Re: Reduktion Wohneinheiten bei Kauf Einfamilienhaus

Beitrag von fizup »

Naja, evtl ist er mit dem Kaufvertrag ja in die Rechte und Pflichten des Verkäufers eingetreten, dann siehts mit einer Kündigung eher schlecht aus.

Aber was spricht denn gegen das Abschalten der zweiten Wohnung? Dann wird man das doch wohl so verkablen können, dass das Obergeschoss auch über den anderen Anschluss mitversorgt wird, oder nicht?
Benutzeravatar
Nibelungen
Forenmutti
Beiträge: 3790
Registriert: 31.12.2008, 02:50

Re: Reduktion Wohneinheiten bei Kauf Einfamilienhaus

Beitrag von Nibelungen »

Also für den Vorbesitzer mag das so sein, irgend ein Laufzeitvertrag über mehrere Jahre. ABER: Das hat doch mit Euch nichts zu tun. Soll er seinen Vertrag eben "mitnehmen" an seine neue Adresse oder so. Ihr "müßt" das doch nicht übernehmen. Es ist, gelinde gesagt, nicht Euer Problem.

Alternativ kann er Euch vom Kaufvertrag was nachlassen - dann könnt ihr den Vertrag bis 2017 so weiterführen und müsst das nicht zahlen (weil es durch den Nachlass abgedeckt ist).
Ich hasse Signaturen. Deshalb lasse ich sie mir nicht mehr anzeigen.
vbidaten
Ehrenmitglied
Beiträge: 267
Registriert: 04.08.2011, 15:49

Re: Reduktion Wohneinheiten bei Kauf Einfamilienhaus

Beitrag von vbidaten »

Das ist doch nur ein Papiertiger.

Lass doch KDG ruhig mal überflüssige WE "abschalten". Wie wollen sie das denn technisch machen?
Aus dem HÜP kommt ja immer noch ein Signal (für eine WE) was du ja auch als Hausbesitzer (als ENV) brav bezahlst.
Das kannst du dann anschließend in deinem Haus (und damit deiner WE) nach Lust und Laune über deine Leitungen und Geräte verteilen wohin du willst.
Gehört dir ja alles.

Nur nicht immer gleich verrückt machen lassen... :kaffee:
Benutzeravatar
VBE-Berlin
ehemals MB-Berlin
Beiträge: 14082
Registriert: 15.04.2008, 23:50
Wohnort: Berlin

Re: Reduktion Wohneinheiten bei Kauf Einfamilienhaus

Beitrag von VBE-Berlin »

Nibelungen hat geschrieben:Also für den Vorbesitzer mag das so sein, irgend ein Laufzeitvertrag über mehrere Jahre. ABER: Das hat doch mit Euch nichts zu tun. Soll er seinen Vertrag eben "mitnehmen" an seine neue Adresse oder so. Ihr "müßt" das doch nicht übernehmen. Es ist, gelinde gesagt, nicht Euer Problem.
So, wie ich das hier herauslese:

Es ist ein 2-Familienhaus
Es wurde vom alten Eigentümer (Vermieter = Gewerbekunde der KDG) ein Vertrag für die 3 Wohneinheiten geschlossen.
Dieser Vertrag hat bestimmte Laufzeiten (in diesem Fall bis 2017)
Der Vertrag ist an das Objekt gebunden und wird aller Vorraussicht nach mit dem Objekt "miterworben" worden sein.

Wenn 2 Wohnungen wirklich zusammengelegt werden (z.B. Küche/Bad in der zweiten WE) ausgebaut werden.

Sind die Wohungen in getrennten Geschossen und nur über das mit der 3. WE gemeinsam genutzte Treppenhaus erreichbar, sieht es schwierig aus.

Ob der Vertrag wirklich mit übernommen wurde/mit übernommen werden mußte, kann nur ein Anwalt oder der Notar klären.
Aber bitte immer daran denken, dass es sich hierbei nicht um Privatkundenverträge handelt!

MB-Berlin
VBE-Berlin
--
2 x Red Internet 200 (200000/50000)
Benutzeravatar
Scraby
Insider
Beiträge: 2271
Registriert: 17.02.2010, 00:39

Re: Reduktion Wohneinheiten bei Kauf Einfamilienhaus

Beitrag von Scraby »

Bin ich der Einzige, der das hier nicht versteht?

Es gibt ein Zweifamilienhaus welches bei Kabel Deutschland mit zwei Wohneinheiten vermerkt ist. Jetzt wurde dieses Haus als Einfamilienhaus verkauft und es soll nur noch eine Wohneinheit geben? Nur weil sich der Besitzer ändert, ändert sich ohne bauliche Maßnahmen doch nicht die Anzahl der Wohneinheiten.

Wohneinheit = Etage/Wohnung mit eigener Küche und eigenem Bad
Mieselmux hat geschrieben:Klar brauchen wir die zweite Wohneinheit. Aber wir wollen doch nicht für zwei bezahlen, wenn wir doch die alleinigen Bewohner des Hauses sind.
Der TE schreibt selbst, dass es eine zweite Wohneinheit gibt. Er aber nicht gewillt ist, für diese separat zu zahlen, weil er der alleinige Bewohner ist.

Mal weitergesponnen.... er entscheidet sich, die zweite Wohneinheit zu vermieten. Dann hätten wir laut seiner Auffassung wieder zwei Wohneinheiten (weil zwei verschiedene Familien im Haus wohnen) und der Vertrag müsste aufgestockt werden :wink:
vbidaten
Ehrenmitglied
Beiträge: 267
Registriert: 04.08.2011, 15:49

Re: Reduktion Wohneinheiten bei Kauf Einfamilienhaus

Beitrag von vbidaten »

Wie gesagt: Abschalten lassen.
Da kann nicht viel passieren da der Eigentumsbereich der KDG am HÜP endet.