Naja, evtl ist er mit dem Kaufvertrag ja in die Rechte und Pflichten des Verkäufers eingetreten, dann siehts mit einer Kündigung eher schlecht aus.
Aber was spricht denn gegen das Abschalten der zweiten Wohnung? Dann wird man das doch wohl so verkablen können, dass das Obergeschoss auch über den anderen Anschluss mitversorgt wird, oder nicht?
Reduktion Wohneinheiten bei Kauf Einfamilienhaus
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Re: Reduktion Wohneinheiten bei Kauf Einfamilienhaus
Also für den Vorbesitzer mag das so sein, irgend ein Laufzeitvertrag über mehrere Jahre. ABER: Das hat doch mit Euch nichts zu tun. Soll er seinen Vertrag eben "mitnehmen" an seine neue Adresse oder so. Ihr "müßt" das doch nicht übernehmen. Es ist, gelinde gesagt, nicht Euer Problem.
Alternativ kann er Euch vom Kaufvertrag was nachlassen - dann könnt ihr den Vertrag bis 2017 so weiterführen und müsst das nicht zahlen (weil es durch den Nachlass abgedeckt ist).
Alternativ kann er Euch vom Kaufvertrag was nachlassen - dann könnt ihr den Vertrag bis 2017 so weiterführen und müsst das nicht zahlen (weil es durch den Nachlass abgedeckt ist).
Ich hasse Signaturen. Deshalb lasse ich sie mir nicht mehr anzeigen.
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Re: Reduktion Wohneinheiten bei Kauf Einfamilienhaus
Das ist doch nur ein Papiertiger.
Lass doch KDG ruhig mal überflüssige WE "abschalten". Wie wollen sie das denn technisch machen?
Aus dem HÜP kommt ja immer noch ein Signal (für eine WE) was du ja auch als Hausbesitzer (als ENV) brav bezahlst.
Das kannst du dann anschließend in deinem Haus (und damit deiner WE) nach Lust und Laune über deine Leitungen und Geräte verteilen wohin du willst.
Gehört dir ja alles.
Nur nicht immer gleich verrückt machen lassen...
Lass doch KDG ruhig mal überflüssige WE "abschalten". Wie wollen sie das denn technisch machen?
Aus dem HÜP kommt ja immer noch ein Signal (für eine WE) was du ja auch als Hausbesitzer (als ENV) brav bezahlst.
Das kannst du dann anschließend in deinem Haus (und damit deiner WE) nach Lust und Laune über deine Leitungen und Geräte verteilen wohin du willst.
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Re: Reduktion Wohneinheiten bei Kauf Einfamilienhaus
So, wie ich das hier herauslese:Nibelungen hat geschrieben:Also für den Vorbesitzer mag das so sein, irgend ein Laufzeitvertrag über mehrere Jahre. ABER: Das hat doch mit Euch nichts zu tun. Soll er seinen Vertrag eben "mitnehmen" an seine neue Adresse oder so. Ihr "müßt" das doch nicht übernehmen. Es ist, gelinde gesagt, nicht Euer Problem.
Es ist ein 2-Familienhaus
Es wurde vom alten Eigentümer (Vermieter = Gewerbekunde der KDG) ein Vertrag für die 3 Wohneinheiten geschlossen.
Dieser Vertrag hat bestimmte Laufzeiten (in diesem Fall bis 2017)
Der Vertrag ist an das Objekt gebunden und wird aller Vorraussicht nach mit dem Objekt "miterworben" worden sein.
Wenn 2 Wohnungen wirklich zusammengelegt werden (z.B. Küche/Bad in der zweiten WE) ausgebaut werden.
Sind die Wohungen in getrennten Geschossen und nur über das mit der 3. WE gemeinsam genutzte Treppenhaus erreichbar, sieht es schwierig aus.
Ob der Vertrag wirklich mit übernommen wurde/mit übernommen werden mußte, kann nur ein Anwalt oder der Notar klären.
Aber bitte immer daran denken, dass es sich hierbei nicht um Privatkundenverträge handelt!
MB-Berlin
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Re: Reduktion Wohneinheiten bei Kauf Einfamilienhaus
Bin ich der Einzige, der das hier nicht versteht?
Es gibt ein Zweifamilienhaus welches bei Kabel Deutschland mit zwei Wohneinheiten vermerkt ist. Jetzt wurde dieses Haus als Einfamilienhaus verkauft und es soll nur noch eine Wohneinheit geben? Nur weil sich der Besitzer ändert, ändert sich ohne bauliche Maßnahmen doch nicht die Anzahl der Wohneinheiten.
Wohneinheit = Etage/Wohnung mit eigener Küche und eigenem Bad
Mal weitergesponnen.... er entscheidet sich, die zweite Wohneinheit zu vermieten. Dann hätten wir laut seiner Auffassung wieder zwei Wohneinheiten (weil zwei verschiedene Familien im Haus wohnen) und der Vertrag müsste aufgestockt werden
Es gibt ein Zweifamilienhaus welches bei Kabel Deutschland mit zwei Wohneinheiten vermerkt ist. Jetzt wurde dieses Haus als Einfamilienhaus verkauft und es soll nur noch eine Wohneinheit geben? Nur weil sich der Besitzer ändert, ändert sich ohne bauliche Maßnahmen doch nicht die Anzahl der Wohneinheiten.
Wohneinheit = Etage/Wohnung mit eigener Küche und eigenem Bad
Der TE schreibt selbst, dass es eine zweite Wohneinheit gibt. Er aber nicht gewillt ist, für diese separat zu zahlen, weil er der alleinige Bewohner ist.Mieselmux hat geschrieben:Klar brauchen wir die zweite Wohneinheit. Aber wir wollen doch nicht für zwei bezahlen, wenn wir doch die alleinigen Bewohner des Hauses sind.
Mal weitergesponnen.... er entscheidet sich, die zweite Wohneinheit zu vermieten. Dann hätten wir laut seiner Auffassung wieder zwei Wohneinheiten (weil zwei verschiedene Familien im Haus wohnen) und der Vertrag müsste aufgestockt werden

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Re: Reduktion Wohneinheiten bei Kauf Einfamilienhaus
Wie gesagt: Abschalten lassen.
Da kann nicht viel passieren da der Eigentumsbereich der KDG am HÜP endet.
Da kann nicht viel passieren da der Eigentumsbereich der KDG am HÜP endet.