In diesem Forum geht es um die Pakete Vodafone Premium, Vodafone Premium Plus und DAZN UNLIMITED von Vodafone, die internationalen TV-Pakete, die entsprechenden Vorgängerpakete (HD Premium, Allstars, Kabel Digital Home etc.) sowie um Video on Demand von Vodafone.
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Warum soll das eigtl. illegal sein? Es geht ja nicht darum, mit einer Zweitkarte das gleichzeitige Fernsehen in zwei unterschiedlichen Haushalten zu ermöglichen, sondern quasi die persönliche Nutzung kurzzeitig zu verlagern bzw. die Lizenz in Form der Smartcard mitzunehmen.
Wenn ich auf einer Karte die Premiumsender freigeschaltet habe und fahre zu einem anderen Kabel Deutschland - Kunden ohne Premium zum Filmeabend vorbei, dann darf ich doch wohl meine Premium-Smartcard mitnehmen und bei ihm für die Dauer des Abends in den Receiver tun oder? Solange ich sie danach wieder mitnehme ist es doch völlig legal. Ich dürfte sie doch wahrscheinlich ihm auch überlassen, da ich zuhause dann ohne die Smartcard keine Möglichkeit mehr hätte, Premium zu gucken.
D.h. nach wie vor kann es nur ein Haushalt gleichzeitig gucken, und für einen Haushalt ist es ja auch bezahlt. Da ist es doch egal, ob dieser Haushalt mal für ein paar Tage woanders liegt?
Ich habe die Smartcard von Kabel Deutschland bislang immer wie eine Handy-Simkarte verstanden. Ich kann sie in jedes x-beliebige Gerät überall auf der Welt reinstecken und überall wo Netz ist die Vorteile meines Vertrages nutzen, aber eben nur in einem Gerät zur gleichen Zeit.
Also ich habe die AGB mal zur Nutzung der SC " überflogen " und keinen Hinweis darauf gefunden das die Nutzung einer 2. SC auf die Adresse des Vertragskunden beschränkt ist !
TV: PanaTX-L32V10e (Finnlandmodus) +ACL SW 1.19 +KD-Home HD + Sky komplett HD + Private HD . D02-Karte
Heimkino: Pana SC-PT480 EG-S
Pana DMR EH 545
Zwangsverkabelt^
Schönheit ist , was vom Charakter übrig bleibt !
kabelhunter hat geschrieben:Also ich habe die AGB mal zur Nutzung der SC " überflogen " und keinen Hinweis darauf gefunden das die Nutzung einer 2. SC auf die Adresse des Vertragskunden beschränkt ist !
Tatsächlich ergibt sich keine Ortsbindung aus den aktuellen AGBs.
Sky wiederum ist da recht deutlich und schließt so ziemlich jede unorthodoxe Nutzung aus:
1.4.1(...) Diese Smartcards berechtigen den Abonnenten nur zum Empfang der vertragsgemäßen Programmangebote an der von ihm bei Vertragsschluss angegebenen Adresse und in dem Haushalt, auf den das Abonnement angemeldet ist. Der Abonnent darf die Smartcards nur zum Programmempfang über ein mit einem einzelnen Digital-Receiver kombiniertes, in demselben Haushalt befindliches TV-Endgerät nutzen. Die gleichzeitige Nutzung mehrerer Digital-Receiver mit nur einer Smartcard oder die Verteilung der Verschlüsselungsinformationen der Smartcard über ein Netzwerk (z.B. (W)LAN, VPN, Internet) ist unzulässig, (...)
Sehr alter Thread hier, aber aus aktuellen Anlass wollte ich fragen, ob sich an der AGB mittlerweile etwas verändert hat ?
ich ziehe nächsten Monat von zuhause bei den Eltern aus und wollte eventuell meine 2. Smartcard aus meinem Zimmer mitnehmen wo das gesamte Kabel TV Paket enthalten ist.
Können die das überhaupt irgendwie nachvollziehen, dass man die Karte woanders nutzt oder ist es strafbar ?