Astra-Herz hat geschrieben:Bin ich dann wenigstens berechtigt fuer nicht erbrachte LEistung auch nichtzu zahlen?
Da der Vertrag erst läuft, wenn Du das Modem angeschlossen hast oder du nicht innerhalb von 2 Wochen meldest, dass es nicht funktioniert, brauchst Du derzeit nicht zu bezahlen.
steve0564 hat geschrieben:
Und das wird, wenn ich den vereinzelten Aussagen einiger leidgeprüfter Selfinstaller Glauben schenken darf, auch nicht das Einzige
Da nicht benutzte Kabelanschlüsse in der Regel abgeklemmt werden, ist es leider normal, dass Selfinstall in Wohnungen, die Kabel nicht in der Miete haben, in vielen Fällen bei Online oder Hotline-Bestellung scheitert.
MB-Berlin