Rückzahlung seitens KD

Hier ist Platz für alle Themen, die Produkte, Verträge und Allgemeines im Zusammenhang mit Internet und Telefonie über das Kabelnetz via Vodafone (z.B. GigaZuhause Kabel oder CableMax), eazy bzw. O2 betreffen.
Forumsregeln
Forenregeln


Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
carsten65
Fortgeschrittener
Beiträge: 270
Registriert: 09.02.2012, 10:20

Re: Rückzahlung seitens KD

Beitrag von carsten65 »

Bielo hat geschrieben:Das muss endlich gesetzlich verboten werden. Jeder Anbieter/Diensleister sollte seine Rechnung erstellen. Dieses "durchreichen" von Rechnungsposten geht gar nicht.
Nö,
ist prinzipiell so in Ordnung; es entspricht ja in etwas dem Lastschriftverfahren bei Banken.

Allerdings sollte es genauso einfach sein den Inkassobetrag wieder zu stornieren; analog wie bei Lastschriften:
Der Kunde erklärt KDG gegenüber, dass der Betrag storniert werden soll und bekommt ihn wieder. Der Originalrechnungssteller muss dann das Geld direkt beim Kunden eintreiben, dabei muss der natürlich die Kosten tragen, falls der Betrag doch rechtmäßig eingezogen wurde. :flöt:
Gastanmeldung
Fortgeschrittener
Beiträge: 434
Registriert: 13.08.2008, 21:06

Re: Rückzahlung seitens KD

Beitrag von Gastanmeldung »

carsten65 hat geschrieben:
Bielo hat geschrieben:Das muss endlich gesetzlich verboten werden. Jeder Anbieter/Diensleister sollte seine Rechnung erstellen. Dieses "durchreichen" von Rechnungsposten geht gar nicht.
Nö,
ist prinzipiell so in Ordnung; es entspricht ja in etwas dem Lastschriftverfahren bei Banken.
Nö entspricht es nicht.
Allerdings sollte es genauso einfach sein den Inkassobetrag wieder zu stornieren; analog wie bei Lastschriften:
Der Kunde erklärt KDG gegenüber, dass der Betrag storniert werden soll und bekommt ihn wieder. Der Originalrechnungssteller muss dann das Geld direkt beim Kunden eintreiben, dabei muss der natürlich die Kosten tragen, falls der Betrag doch rechtmäßig eingezogen wurde. :flöt:
Hier sieht es so aus, als wenn der TE einen Betrag überwiesen hat, welcher gar nicht angemahnt worden ist. Daher ist das Geld auch nicht zuzuordnen. Und KDG überweist das Geld nicht zurück. Wobei wir wieder beim Thema wären, warum überweist KDG Beträge nicht zurück, welche nicht zugeordnet bzw. welche vom Kunden reklamiert werden? Bei so etwas falle ich echt vom Glauben ab.

Gruß Gastanmeldung
carsten65
Fortgeschrittener
Beiträge: 270
Registriert: 09.02.2012, 10:20

Re: Rückzahlung seitens KD

Beitrag von carsten65 »

carsten65 hat geschrieben:Nö,
ist prinzipiell so in Ordnung; es entspricht ja in etwas dem Lastschriftverfahren bei Banken.
Gastanmeldung hat geschrieben:Nö entspricht es nicht.

Code: Alles auswählen

Lastschrift bei der Bank:
Ein Unternehmen erklärt der Kontoführenden Bank, dass dieses vom Kundenkonto berechtigt ist, einen Betrag einzuziehen. Die Bank belastet das Kundenkonto und leitet das Geld an das Unternehmen weiter.

Code: Alles auswählen

Mehrwertdienst* bei Telefonanbieter:
Ein Unternehmen erklärt dem Kontoführenden Telekommunikationsunternehmen, dass dieses vom Kundenkonto berechtigt ist, einen Betrag einzuziehen. Das Telekommunikationsunternehmen belastet das Kundenkonto und leitet das Geld an das Unternehmen weiter.
*die genaue Bezeichnung des Verfahrens kenne ich leider nicht
Für mich ist das ein ziemlich ähnliches Verfahren.
Bielo

Re: Rückzahlung seitens KD

Beitrag von Bielo »

Ich gebe dir insoweit recht, als dass es dann ohne Probleme möglich sein sollte, dem Betrag ggü. dem Rechnungsersteller zu widersprechen.
Gastanmeldung
Fortgeschrittener
Beiträge: 434
Registriert: 13.08.2008, 21:06

Re: Rückzahlung seitens KD

Beitrag von Gastanmeldung »

Wer sagt den das der Betrag per Lastschrift eingezogen worden ist? Falls ja kann dies natürlich zurückgeholt werden. Hat der TE aber überwiesen, liegt alles in der Hand von KDG. Von diesem Szenario gehe ich mal aus.

Gruß Gastanmeldung
Benutzeravatar
Anudeath
Kabelexperte
Beiträge: 833
Registriert: 01.11.2011, 18:14

Re: Rückzahlung seitens KD

Beitrag von Anudeath »

Gastanmeldung hat geschrieben:Wer sagt den das der Betrag per Lastschrift eingezogen worden ist? Falls ja kann dies natürlich zurückgeholt werden. Hat der TE aber überwiesen, liegt alles in der Hand von KDG. Von diesem Szenario gehe ich mal aus.

Gruß Gastanmeldung
Also falls das Geld tatsächlich fälschlicher Weise auf dieses Konto überwiesen wurde und keine Rechnung besteht, die damit ausgeglichen werden soll, so kann ich dem TE nur einen Rat geben: Kopie Zahlschein oder Kontoauszug an KDG schicken und eine Kontenklärung veranlassen. Sollte nicht so lange dauern, das Geld zurück zu überweisen.

Dies wäre auch außerhalb des normalen wöchentlichen Erstattungslaufes möglich, da es sich ja um ein Sonderkonto ohne direkten Bezug zum Kundendatensatz der KDG handelt und damit vom hinterlegten SAP-Konto unabhängig ist.

Hat der TE bereits den Kontoauszug / Zahlschein an KDG geschickt? Wenn ja kann ich mir diese Wartezeit auch nicht erklären....
Night-Flair
Newbie
Beiträge: 20
Registriert: 15.06.2012, 10:10

Re: Rückzahlung seitens KD

Beitrag von Night-Flair »

Anudeath hat geschrieben:
Gastanmeldung hat geschrieben:Wer sagt den das der Betrag per Lastschrift eingezogen worden ist? Falls ja kann dies natürlich zurückgeholt werden. Hat der TE aber überwiesen, liegt alles in der Hand von KDG. Von diesem Szenario gehe ich mal aus.

Gruß Gastanmeldung
Also falls das Geld tatsächlich fälschlicher Weise auf dieses Konto überwiesen wurde und keine Rechnung besteht, die damit ausgeglichen werden soll, so kann ich dem TE nur einen Rat geben: Kopie Zahlschein oder Kontoauszug an KDG schicken und eine Kontenklärung veranlassen. Sollte nicht so lange dauern, das Geld zurück zu überweisen.

Dies wäre auch außerhalb des normalen wöchentlichen Erstattungslaufes möglich, da es sich ja um ein Sonderkonto ohne direkten Bezug zum Kundendatensatz der KDG handelt und damit vom hinterlegten SAP-Konto unabhängig ist.

Hat der TE bereits den Kontoauszug / Zahlschein an KDG geschickt? Wenn ja kann ich mir diese Wartezeit auch nicht erklären....
Guten Morgen :)

Also das Geld wurde nicht per Lastschrift eingezogen, sondern von meiner Frau etwas voreilig Überwiesen auf dieses "Offline,Drittanbieter bla bla Konto" ausdrücke sind da wohl immer anders. Kontoauszüge ect. wurden bereits im Mai per Fax an Kabel Deutschland gesandt und sind auch angekommen.
Wie auch hier schon festgestellt wurde, kann mir der normale Kundenservice nicht weiterhelfen weil diese eben nicht auf das oben genannte Konto schauen können.
Als ich im Mai mit Kabel Deutschland mehrfach Telefonierte, sagte man mir das man der Sache nachgehen würde und eine Umbuchung veranlassen wolle.
Dies geht aber garnicht wie sich dann später herausstellte.

Seit Montag versuche ich nun mit der "jetzt" Rechnungsabt. zu Telefonieren, was aber nicht möglich ist weil ich garnicht durch komme.
Gestern war ich fast 4 Std. in der Warte Schleife :wand:
Langsam habe ich das gefühl das man mir garnicht Helfen möchten!!

Eine Fristsetzung was die Rückzahlung angeht wurde bereis gesetzt und wurde nicht eingehalten.
Bielo

Re: Rückzahlung seitens KD

Beitrag von Bielo »

Mahnbescheid online ergehen lassen.
Night-Flair
Newbie
Beiträge: 20
Registriert: 15.06.2012, 10:10

Re: Rückzahlung seitens KD

Beitrag von Night-Flair »

Bielo hat geschrieben:Mahnbescheid online ergehen lassen.
super :wink:

Was soll ich denn angeben bei "Antragsgegener"? Also Vor und Nachname?
carsten65
Fortgeschrittener
Beiträge: 270
Registriert: 09.02.2012, 10:20

Re: Rückzahlung seitens KD

Beitrag von carsten65 »

Night-Flair hat geschrieben:Was soll ich denn angeben bei "Antragsgegener"? Also Vor und Nachname?
Im Impressum von KDG findest du sicherlich einen Vertretungsberechtigten.