Gib bitte unbedingt an, dass ihr den Anschluss ab Januar nicht mehr nutzt.
Modem hin oder her, wenn jemand an diesem Anschluss Unfug treibt (File-Sharing, etc.) dann hat sie erstmal den Ärger.
Wahrscheinlich wird sie da zwar nicht verurteilt, weil sie glaubhaft machen kann, dass der Anschluss nicht mehr von ihr genutzt wird, aber wenns richtig blöd läuft wird erstmal der Rechner beschlagnahmt und das dauert dann, bis man den wieder bekommt. Ist zwar ein worst-case Szenario, aber kann passieren.
Auszug aus der Wohnung und Kündigung bei KD
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Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
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Re: Auszug aus der Wohnung und Kündigung bei KD
Das hat nichts mit zukünftig zu tun. Das ist Realität.WackelDackel hat geschrieben:Zum Kundenservice
Und weil es gerade so schön passt: Zukünftig hat man beim Umzug voll die Arschkarte:
http://www.welt.de/wirtschaft/webwelt/a ... erden.html
Die meisten Firmen bieten Kulanzregelungen an, wenn es am neun Ort nicht geht.
Gesetzlich verpflichtet waren sie dazu leider nie.
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Re: Auszug aus der Wohnung und Kündigung bei KD
Aus dem Urteil:
Wäre interessant, wenn es Kunde gewesen wäre, der nicht erst ein paar Monate, sondern schon viele Jahre seine Zahlungen geleistet hätte.Zudem amortisierten sich die Investitionen des Unternehmens, das dem Kunden insbesondere die notwendige technische Ausrüstung (Router, WLAN-Stick) zur Verfügung stellte, erst innerhalb des zweiten Vertragsjahres.
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Re: Auszug aus der Wohnung und Kündigung bei KD
Ich hatte auch die Firma nicht gesehen.
Die CT hatte letztens mal so einen Übersicht drin, welcher Provider welche Sokü-Rechte gewährt.
War ganz interessant. Und die KDG im positiven Bereich.
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Re: Auszug aus der Wohnung und Kündigung bei KD
????? Sorry aber warum? Der Vertrag verlängert sich nicht durch einen Umzug und die Installation in der neuen Wohnung ist kostenfrei. Du kannst also bereits jetzt zu März 2011 kündigen. Teilst KDG den Umzug 4 Wochen vorher mit und lässt den Vertrag dann in der neuen Wohnung installieren. Der Kündigungswunsch bleibt vom Umzug unberührt und wird zum März 2011 ausgeführt.Trustis hat geschrieben:Wir möchten nicht vorzeitig Kündigen, sondern zum März 2011, nur eben ab Januar keine Leistung mehr von KD bekommen.
Um eine evtl. Vertragsverlängerung bei Umzug zu umgehen.