Hier ist Platz für alle Themen, die Produkte, Verträge und Allgemeines im Zusammenhang mit Internet und Telefonie über das Kabelnetz via Vodafone (z.B. GigaZuhause Kabel oder CableMax), eazy bzw. O2 betreffen.
Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
netnetworx hat geschrieben:
lassen wir uns mal überaschen was KD macht bei Übermässigen telefonieren
Das ist ganz klar geregelt: Entsprechende interne Anweisungen sagen, daß bei Überschreiten von 25 Stunden Telefongespräch je Leitung und Tag sofort gekappt wird!
Das ist ganz klar geregelt: Entsprechende interne Anweisungen sagen, daß bei Überschreiten von 25 Stunden Telefongespräch je Leitung und Tag sofort gekappt wird!
Ich dachte, das greift bereits bei Erreichen der 25 Stunden unter anteiliger Berücksichtigung aller Leitungen ...
BTT:
Bei stark überdurchschnittlichem Anstieg der Verbindungsentgelte oder plötzlich hohen Kosten kann es zu einer "Schutzsperrung" kommen.
Das ist ganz klar geregelt: Entsprechende interne Anweisungen sagen, daß bei Überschreiten von 25 Stunden Telefongespräch je Leitung und Tag sofort gekappt wird!
Ich dachte, das greift bereits bei Erreichen der 25 Stunden unter anteiliger Berücksichtigung aller Leitungen ...
BTT:
Bei stark überdurchschnittlichem Anstieg der Verbindungsentgelte oder plötzlich hohen Kosten kann es zu einer "Schutzsperrung" kommen.
Von einer tatsächlichen Sperrung bei (Aus-) nutzung des Flat-Angebotes ist mir bislang jedoch nichts bekannt.
ich finde das in der pdf da In den "Besonderen Bedingungen Phone"
( http://www.kabeldeutschland.de/static/m ... _Phone.pdf )
findet sich unter 2.2 und 3 ein entsprechender Verweis. nicht kannst du bitte mal direkt darauf verweisen bitte
wie siehst du das denn kann ich da ohne sorge mit machen ohne probleme zu bekommen oder soll ich es lieber lassen?
2.2. Zur Vermeidung der Überlastung des Netzes von Kabel Deutschland darf der Kunde die
vertraglichen Leistungen nicht zum Aufbau von Standleitungen und/oder Datenfestverbindungen
nutzen.
3. sperre kabel phone
Kabel Deutschland ist berechtigt, den Zugang zu Kabel Phone ganz oder teilweise zu sperren,
wenn
– der Kunde mit einem Betrag von mindestens 75 € in Verzug, die geleistete Sicherheit
verbraucht und die Sperre unter Hinweis auf die Möglichkeit, gerichtlichen Rechtsschutz
zu suchen, mit einer Frist von zwei Wochen schriftlich angedroht worden ist,
– wegen einer im Vergleich zu den vorangegangenen sechs Abrechnungszeiträumen besonderen
Steigerung des Verbindungsaufkommens auch die Höhe der Entgeltforderung von
Kabel Deutschland in besonderem Maße ansteigt und Tatsachen die Annahme rechtfertigen,
dass der Kunde bei Abwarten einer späteren Durchführung der Sperre Entgelte für in der
Zwischenzeit erbrachte Leistungen nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig entrichten
wird und geleistete Sicherheiten verbraucht sind und die Sperre nicht unverhältnismäßig
ist. Im Fall der Sperre ist der Kunde weiterhin zur Zahlung der Entgelte verpfl ichtet. Eine
Entsperrung des jeweiligen Dienstes erfolgt zu den in der PL genannten Preisen.
Persönlich finde ich aber 2.1 sehr interessant:
2.1. Der Kabel Phone Telefonanschluss darf nicht missbräuchlich genutzt werden, insbesondere
hat der Kunde bedrohende oder belästigende Anrufe zu unterlassen.
Also wenn wieder mal eine Beschwerde kommt, dass die KDG-Störungshotline einfach aufgelegt hätte, hat der Anrufer sicher gegen diese Bestimmung verstoßen.
dazu kommt noch, das man ab 50 euro die einnahmen den behoerden entsprechend zu melden sind,
da es sonst ziemlich ungemuetlich werden kann.
Die im oben genannten Posting geäusserte/n
Meinung/en könnte/n sich inzwischen geändert haben. Entern oder Kentern? Beides!
Sei frei und sei dabei, Deine Gedanken sind frei, für ein Bedingungsloses Grundeinkommen und die Piratenpartei, gegen Bevormundung, Zensur und Zwang! Mit freundlichen Grüßen Windsperling
Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren. Benjamin Franklin, 1759
windsperling hat geschrieben:dazu kommt noch, das man ab 50 euro die einnahmen den behoerden entsprechend zu melden sind,
da es sonst ziemlich ungemuetlich werden kann.
50 Euro pro Jahr oder pro Tag? Und welche Behörde?
ich denke nicht, dass Kabel D Probleme macht. Allerdings gibt es Telefonanbieter, die auf einmal gewisse Festnetznummern sperren (z.B. von sogenannten Chathäusern). Ob Kabel D das auch macht, weiss ich nicht. Aber ich denke, dass währe die härteste Sanktion, die Du befürchten musst .