Widerrufsrecht-Onlinebestellung

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maxpower
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Widerrufsrecht-Onlinebestellung

Beitrag von maxpower »

Ich hab nochmal ne Frage bezüglich des Widerrufsrechts. In den Unterlagen die ich bekommen habe steht, das ich zwei Wochen ab Erhalt des Schreibens Zeit habe, den Vertrag/Auftrag zu widerrufen.

Gilt das eigentlich auch, wenn ich die Smartcard schon in Benutzung hatte/habe?

Weil so dermaßen begeistert bin ich vom Digital Home dann auch wieder nicht bzw. bin mir noch nicht sicher, ob mir das die rund 11 € tatsächlich wert ist.

Ich nehme mal an, wenn ich dann widerrufe, dann habe ich nur anteilig für den bis dahin angefallenen Nutzungszeitraum plus die Versandkosten zu zahlen, ist das richtig?

Wie gehe ich am besten vor, erst den Widerruf per Email und deren Anweisungen abwarten oder die Smartcard plus Widerrufsschreiben per Einschreiben an die angegebene Adresse?

Wie formuliert man sowas? Reicht sinngemäß "Hiermit nehme ich von meinem Widerrufsrecht gebrauch. Meine Kundennummer ist blablabla, die Smartcard liegt diesem Schreiben bei." ?
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WhiteWolfe
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Beitrag von WhiteWolfe »

Du musst garnichts bezahlen. Ein Widerruf ist ein Widerruf und daher kommen keine Kosten auf dich zu. Außer die Kosten für das Porto.

So wie du es geschrieben hast passt es.
Wenn man denkt, dass man denkt, dann denkt man nur das man denkt. Denk mal drüber nach....*teufelskreis*
maxpower
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Beitrag von maxpower »

Hmm, scheint ein Problem mit meiner Kündigung zu geben...

Die holen das Einschreiben nicht ab-wobei ich mich frage, wieso? Denn ich habe denen ein normales Einschreiben geschickt, nich mit Rückschein etc...

Wie sieht das rechtlich aus, ich war noch locker in der Frist, als ich abgeschickt habe, demnach müssen die meinen Widerruf doch akzeptieren.

Abgebucht haben die nämlich auch schon.
Xenia
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Beitrag von Xenia »

wenn dein Schreiben pünktlich eingegangen ist, dann brauchst du dir eigentlich keine Sorgen machen.
Und das was bereits abgebucht wurde, das wird dann wieder gutgeschrieben.
maxpower
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Beitrag von maxpower »

Ja, pünktlich ist es allemal. In den Vertragsunterlagen steht ja auch "zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung"-und das habe ich ja getan und kann es durch die Quittung des Einschreibens auch belegen.

Ich wundere mich nur, wieso ein Einwurfschreiben bei der Post zur Abholung liegen kann. Die Variante, die ich gewählt habe wird doch nur in den Postkasten geworfen und dann quittiert.