Alex-MD hat geschrieben: ↑22.05.2023, 21:33
Flole hat geschrieben: ↑22.05.2023, 19:27
Es kann eben nicht jeder verstehen, das ist doch gerade der Punkt: Es suggeriert, dass man die Kündigung einseitig zurücknehmen kann. Das ist aber falsch! Die Leute mit Jura-Studium wissen das. Also ist genau das Gegenteil von dem was du sagst der Fall.
Zum Glück hast du kein Jurastudium belegt außer an der Internetakademie. Im Studium wärst du sicher mit Pauken und Trompeten....
Aber viel besser scheint's bei dir auch nicht gewesen zu sein...
Man kann eine Kündigung also zweiseitig zurücknehmen?
Ja, die Kündigung kann
mit Einverständnis des gekündigten Vertragspartners zurückgenommen werden.
Vodafone kann die Kündigung niemals zurücknehmen wenn ich die dort eingereicht habe.
Wie soll Vodafone eine Kündigung zurücknehmen, die du ausgesprochen hast?
Nur derjenige, der die Kündigung ausgesprochen hat, kann beim gekündigten Vertragspartner um Rücknahme der Kündigung bitten.
Weil sie Kunden behalten wollen machen sie das Angebot und die Kunden können es annehmen. Steht doch da ganz deutlich.
VF macht eben KEIN (juristisch bindendes) Angebot - sondern VF gibt lediglich eine "Einladung zur Abgabe eines verbindlichen Angebots" ab ("invitatio ad offerendum").
VF ist an diese Einladung juristisch jedoch nicht gebunden - es besteht also -im Gegensatz zu einem (rechtlich) verbindlichen Angebot- für Vodafone kein rechtlicher Zwang, wenn der Kunde den Button betätigt, dieses (rechtlich verbindliche) Angebot des Kunden auch anzunehmen.
Flole hat geschrieben: ↑22.05.2023, 20:59
Nicht ganz, bei einer einseitigen Rücknahme einer Kündigung wäre meine Definition jetzt, dass der Vertrag
unverändert fortbesteht, also es keine Verlängerung oder ähnliches gibt und alles so wäre als ob es diese Kündigung nie gegeben hätte. Und dieses Ergebnis kommt gerade nicht immer raus,
Versuchst du jetzt tatsächlich ganz vorsichtig einen Rückzieher zu machen. Wenn verlängert wird dann ist es keine widerrufene/zurückgenommene Kündigung.
Dann hat man etwas neues ausgehandelt was ja oft genug der Grund der Kündigung war. Ohne Kündigung hätte sich der Vertrag dazu noch vor nicht all zu langer Zeit um weitere 12 Monate verlängert.
Benutze ich aber den Button (ich weiß nicht ob es den so noch gibt) nehme ich die Kündigung zurück und der Vertrag läuft wie bisher weiter.
Du vermutest etwas - aber juristisch verbindlich ist es halt nicht.
Der Klick auf den Button ist lediglich für den Kunden verbindlich - VF kann oder kann nicht annehmen.
Der Sarde hat es doch ganz wunderbar erklärt und einen ganz wichtigen Satz geschrieben den ich mir seit Anbeginn dieser Diskussionen denke:
DerSarde hat geschrieben: ↑22.05.2023, 20:01
Aber rein grundsätzlich: Kann ich also auch nicht im Rahmen der Vertragsfreiheit vorsehen, dass meine Kunden eine ausgesprochene Kündigung (einseitig) wieder zurückziehen können? Wäre ja keine Klausel, die die Kunden benachteiligt…
In welchem Gesetz steht denn bitte das eine solche Klausel ungültig ist, gegen ein Gesetz verstösst?
Da es keine passende Klausel dazu in den AGB gibt, braucht man nicht darüber nachzudenken, wie eine solche Klausel ausgelegt werden müsste oder ob eine solche Klausel mit anderem Recht vereinbar wäre.
Es gibt sie derzeit schlichtweg nicht - also gibt es auch keinen Anspruch darauf, dass VF einen solchen Button (zwangsweise) bereitstellt.
So lange Vodafone dieses Angebot so macht und nicht einhält, denke ich wie schon geschrieben, das ein Gericht da wie in Deutschland üblich für den Verbraucher entscheidet. Aber auf hoher See und so, ihr wisst schon.
Jeder bis auf Flole versteht was da geschrieben steht und zumindest bei Vodafone gängige Praxis ist.
Das Problem ist eher, dass VF diesen Button nicht immer und überall anbieten muss - die AGB sehen für VF keinen Zwang zur Bereitstellung eines Buttons vor...
Dementsprechend kann sich der Kunde, der einen solchen Button bekommt, glücklich schätzen - aber es gibt halt keine rechtliche Verpflichtung zur Bereitstellung des Buttons -und- es gibt keine rechtliche Verpflichtung zur Annahme der Rücknahme der Kündigung.
Ich habe kürzlich einen Vertrag beim Energieversorger gekündigt und da kam bevor ich den letzten Button drückte nochmal ausdrücklich der Hinweis das diese Kündigung nicht mehr rückgängig gemacht werden kann. Da gab es auch keine Bemühungen den Kunden zu halten, im Gegenteil man wurde direkt zu anderen Anbietern geleitet mittels Tarifvergleich.
Was ja prinzipiell nur den gesetzlichen Regelungen entspricht...