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Re: Kabelvertrag bzw. Gebühren in Mehrfamilienhaus nach neuem Gesetz

Verfasst: 23.12.2021, 11:39
von niclas
tini2021 hat geschrieben: 22.12.2021, 22:17 o.k., danke, das ist mir nun klar.
Aber es steht spätestens.

heißt doch aber, dass der Vermieter den Sammelvertrag auch jetzt schon kündigen kann und dann ist eben zum nächstmöglichen Kündigungstermin im Haus kein KabelTV mehr zur Verfügung, richtig?
Kann der Vermieter machen. Steht aber im Mietvertrag TV-Kabelanschluss, macht er sich Schadensersatzpflichtig. Die vereinbarte Leistung wird nicht mehr angeboten. Neben Schadensersatz kann auch eine Mietminderung erfolgen. Jeder Vermieter ist gut beraten, mit dem gesetzlichen Fristen zu arbeiten. Haben alle Mieter schriftlich der Änderung ihres Mietvertrages zugestimmt (Wegfall TV-Kabelanschluss) kann natürlich vor dem 1.7.2024 der TV-Mehrnutzervertrag für Kabel TV gekündigt werden.

Re: Kabelvertrag bzw. Gebühren in Mehrfamilienhaus nach neuem Gesetz

Verfasst: 26.03.2022, 12:28
von 1000byte
"Spannend" in diesem Zusammenhang wird, wie das dann in der Praxis umgesetzt wird.

In meinem Fall zahle ich 112,96€ jährlich (9,41€/monat) über die Nebenkosten für den "Kabelanschluss" und bekomme darüber die "Free-TV Sender".

Zusätzlich zahle ich für mein "VodafoneCableMax 1000" Internetzugang (mit Fritzbox) 46,98€ monatlich.

Wenn der Vermieter die 9,41€/monatlich für den Kabelanschluss und das "Free-TV" nicht mehr abrechnen darf, wer zahlt das dann?

(Mal abgesehen davon, dass die Anschlüsse für nicht-Kunden dann gesperrt werden müssen. Das wird dann wohl auf eine generelle Grundverschlüsslung hinauslaufen ...
Oder wollen die tatsächlich Sperrfilter verbauen oder Kabel abklemmen? Wofür dann zu hunderten oder tausenden Techniker Einsätze erforderlich wären?)

So aber zurück zur Frage. Wer zahlt die Differenz von 9,41€ ?
Denn Fernsehen kann ich auch bei anderen Anbietern. Es ist also nicht gesagt, dass ich "Pay-TV" bei Vodafone abschließe.

Es werden also ganz andere Tarife erforderlich.
Der Preis für den Internetanschluss wird um 10€ erhöht? Dann ist "Fernsehen" dort wieder mit drin?
Dann werden (im Fall einer Grundverschlüsslung, damit auch wirklich nur zahlende Kunden gucken) aber noch Receiver oder Smartcards benötigt. Bekommt dann jeder Kunde eine?

Nächstes Jahr wird es diesbezüglich sicherlich interessant ...

Re: Kabelvertrag bzw. Gebühren in Mehrfamilienhaus nach neuem Gesetz

Verfasst: 26.03.2022, 12:36
von Flole
Da gibt's aktuell mehrere Möglichkeiten:

- Entweder du schließt einen TV connect Vertrag ab wenn du TV willst
- Du willst kein TV, dann schließt du auch keinen solchen Vertrag ab, darfst aber auch kein TV schauen
- Der Vermieter erhöht die Miete und bezahlt davon den Mehrnutzervertrag

Re: Kabelvertrag bzw. Gebühren in Mehrfamilienhaus nach neuem Gesetz

Verfasst: 26.03.2022, 12:39
von DarkStar
Bis dahin kann SD auch schon komplett Geschichte sein und HD Grundverschlüsselt (bis auf die Öffis).
Und wer dann die Privaten sehen will braucht einen Vertrag mit Vodafone.

Re: Kabelvertrag bzw. Gebühren in Mehrfamilienhaus nach neuem Gesetz

Verfasst: 26.03.2022, 13:40
von GLS
Die ÖR also kostenlos über Kabel? Das würde ich sehr begrüßen. :wink:

Re: Kabelvertrag bzw. Gebühren in Mehrfamilienhaus nach neuem Gesetz

Verfasst: 26.03.2022, 13:47
von Flole
Im Moment sind sie auch unverschlüsselt, sind sie deswegen kostenlos?

Re: Kabelvertrag bzw. Gebühren in Mehrfamilienhaus nach neuem Gesetz

Verfasst: 26.03.2022, 13:55
von GLS
Im Moment natürlich nicht. Aber wenn DarkStar Recht behalten sollte...

Wer weiß schon, was 2024 passiert? Denkbar ist eine solche Lösung bestimmt.

Re: Kabelvertrag bzw. Gebühren in Mehrfamilienhaus nach neuem Gesetz

Verfasst: 26.03.2022, 14:25
von Karl.
Flole hat geschrieben: 26.03.2022, 12:36 - Der Vermieter erhöht die Miete und bezahlt davon den Mehrnutzervertrag
Und kündigt später den MNV und bei der erhöhten Miete bleibt es..... ;)
1000byte hat geschrieben: 26.03.2022, 12:28 Zusätzlich zahle ich für mein "VodafoneCableMax 1000" Internetzugang (mit Fritzbox) 46,98€ monatlich.
Solltest mal die 6591 auf 4,99 herunterhandeln...

Re: Kabelvertrag bzw. Gebühren in Mehrfamilienhaus nach neuem Gesetz

Verfasst: 14.04.2022, 16:15
von Jenne1710
Letztendlich ist dieses Gesetz gekommen, um die Rechte des Bewohners zu stärken. Der Vermieter darf es nicht mehr Umlagen. Ja, er kann es in die Netto-Miete legen und darüber informieren. Da hast Du als Mieter dann nur die Wahl, wenn Dein Mietvertrag es her gibt.
Gehen wir davon aus, dass der Vermieter es nicht in die Kaltmiete legt. Dann hat jeder Bewohner das Recht auf den Anbieter seiner Wahl. Ich gehe auch davon aus, dass SD ausgesteuert wird. Denn nur so kann dann eine „Schwarz-Nutzung“ ausgeschlossen werden. Aber tatsächlich ist die Situation aktuell noch so unklar wie nur was…….wird es für den Verbraucher durch diese Regelung wirklich besser? Ich glaube eher nicht. Aber: ist noch so lange hin, mal schauen wie der Zug weiter fährt