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Re: Erdkabel "umsetzen" auf MMD

Verfasst: 11.04.2021, 08:31
von Menne
wenn die Stecker so schlecht sind an Anfang ein Kurzes Koaxkabel, dann eine Durchgangs MMD mit der richtigen dämpfung, dann das Dicke Koax auf die Enddose !

Re: Erdkabel "umsetzen" auf MMD

Verfasst: 11.04.2021, 09:15
von DarkStar
Menne hat geschrieben: 11.04.2021, 08:31 wenn die Stecker so schlecht sind an Anfang ein Kurzes Koaxkabel, dann eine Durchgangs MMD mit der richtigen dämpfung, dann das Dicke Koax auf die Enddose !
So eine Schrott Konstellation Installiert kein Techniker der vom "Fach" ist und schon gar nicht in einen MFH.

Re: Erdkabel "umsetzen" auf MMD

Verfasst: 11.04.2021, 09:24
von Menne
na dann doch die schlehten Stecker, der was es ausführen wird, wird wissen was zu tun ist!

Re: Erdkabel "umsetzen" auf MMD

Verfasst: 11.04.2021, 09:51
von Karl.
Man kann auch das Kabel gegen ein LCD 115 austauschen, dann hat man die Probleme mit dem Stecker nicht.

Oder man besorgt passende Kompressionsstecker und auch eine passende Kompressionszange.

Man kann sich aber auch nen Knopf an die Backe nähen.

Re: Erdkabel "umsetzen" auf MMD

Verfasst: 11.04.2021, 10:35
von DarkStar
Ich habe weiter vorne schon geschrieben das ein LCD 115 das richtigere Kabel gewesen wäre.


Aber ja der lieber Counter...

Re: Erdkabel "umsetzen" auf MMD

Verfasst: 11.04.2021, 11:17
von SenfKabelHer
Vielleicht hatte die Firma noch das andere Installationskabel vorrätig und wollte es verbauen?! Erste, logische Wahl scheint es ja unisono nicht zu sein. "Günni, watt hamwer noch am Lager watt wech muss?".
Also erstmal abwarten was der Techniker macht und sagt.
Nach den Auskünften hier sollte der Fragesteller aber überlegen diese Fachfirma per Gewährleistung dazu zu verpflichten ihren Auftrag ordentlich auszuführen wenn der VF Techniker das so ablehnt (Nachbesserung).

Er hat ja gesagt was er will, ein Koaxialkabel um sein Kabelmodem anzuschließen. Das heißt die Fachfirma hat das nach den Regeln der Technik zu beschaffen und auszuführen, dass dieser Zweck möglich ist. Das was und wie ist deren Verantwortung, dafür ist man ja gerade "Fachfirma".

Ist das nicht geschehen, dann wurde der Auftrag nicht ordnungsgemäß ausgeführt, die müssen nochmal anrücken, das richtige Kabel installieren. Im Rahmen einer kostenfreien Nachbesserung.
Es wäre gut, wenn der Techniker auch formlos bestätigen könnte, dass er das so nicht in Betrieb nehmen kann, wenn das der Fall ist. Dafür vielleicht schon einen kurzen formlosen Schrieb vorbereiten und bereit legen. Ich weiss nicht ob Techniker sowas überhaupt unterschreiben, Anspruch hat man darauf sicherlich nicht, aber es wäre eine wichtige Hilfe um sich mit der "Fachfirma" dann auseinanderzusetzen.
Aber ich glaube jetzt haben wir hier wirklich alle Eventualitäten durchgekaut.

Re: Erdkabel "umsetzen" auf MMD

Verfasst: 11.04.2021, 11:22
von Karl.
Aber das ist auch nicht ganz so einfach:
Hast du Beispielsweise nen Auftrag mit "Fernmeldekabel (J-Y(St)Y)" unterschrieben dann kann man sich nicht beschweren, Klingeldraht bekommen zu haben.

Also man kann nicht pauschal sagen, ob man die Firma für das Trassenkabel anstelle z.B. LCD 115 dran bekommt.

Hat die Firma aber die Biegeradien nicht eingehalten, ist der schwarze Peter erstmal bei denen.

Re: Erdkabel "umsetzen" auf MMD

Verfasst: 11.04.2021, 11:36
von SenfKabelHer
Also, ich möchte hier keine Rechtsberatung betreiben, daher ganz allgemein: je konkreter ein Zweck eines Auftrages eines Verbrauchers gegenüber einer Fachfirma in klaren, ruhig laienhaften Worten ausformuliert wurde, auch in Dokumenten der Anbahnung zB einer Emailanfrage, desto spezifischer sind die Ansprüche. Ich kann allgemein nur immer dazu raten alles genau auszuformulieren. Dazu braucht es nicht wegen jeder Kleinigkeit wie einem verlegten Kabel gleich einen Anwalt. Ganz normale, klare Alltagssprache reicht vollkommen aus.
Habe ich also ein Kabel vom Hausanschluss im Keller, zur Verlegung über die Fassade bestellt, um daran ein Kabelinternetmodem von Vodafone anzuschließen, dann ist das ein sehr spezifischer Auftrag und eine Fachfirma ist dann in der Bringschuld gegenüber dem Verbraucher und der Holschuld sich entsprechende Kenntnisse, Standards und Materialien hierfür selbstständig, als Fachfirma, anzueignen.

Je unklarer etwas vereinbart wird desto mehr Raum bleibt für Diskussionen, Streit, auch Missverständnisse. Ich weiss nicht was da konkret vereinbart wurde und da ich keine Rechtsberatung geben möchte will ich das auch gar nicht wissen. Aber ich denke diese allgemeinen Prinzipien kann jeder bei Bedarf auf die eigenen Verhältnisse anwenden. Und im Zweifelsfall ist nur das geschriebene Wort etwas wert. Sei es per Email oä.