[VFKD] Beweisbarkeit von Vertragsänderungen
Verfasst: 22.02.2021, 13:23
*** Hinweis des Teams ***
Auch wenn der Kunde einer Gesprächsaufzeichnung durch den Anbieter zugestimmt hat, bedeutet das nicht, dass der Kunde dadurch automatisch heimlich auch das Gespräch aufzeichnen darf. Vielmehr muss der Kunde auch den Mitarbeiter des Anbieters fragen, ob dieser ebenfalls mit einer Aufzeichnung einverstanden ist!!!
***
Hallo zusammen,
wegen schlechter Erfahrungen mit dem Vodafone-Kundendienst folgenden Hinweis:
Solltet ihr telefonisch eine Vertragsänderung anstreben, egal mit welchem Umfang und mit welchen Einzelheiten, solltet ihr unbedingt das Telefonat mit den abgesprochenen Vereinbarungen aufzeichnen. Mit der Lautsprecher-Funktion eines Telefons und der Diktiergeräte-Funktion eines Handys ist das kein Problem.
Zuvor könnt ihr natürlich den Gesprächspartner fragen, ob er mit einer Aufzeichnung einverstanden ist, wenn nicht, trotzdem aufzeichnen! Nur so kann eine mündlich getroffene Vereinbarung nachgewiesen werden. Bedenken wegen § 201 StGB braucht ihr nicht haben, weil 201 ein Antragsdelikt ist und die Beweisbarkeit im Streitfall schwerer wiegt. Sollte es keine Probleme und Unstimmigkeiten geben, könnt ihr die Aufnahme wieder löschen.
Ohne in meinem Fall weiter in die Tiefe zu gehen (Vodafone liest hier mit und weiß dann womöglich, wer das schreibt), hat Vodafone bestimmte abgesprochene Details schlichtweg abgestritten und abgelehnt. Die von Vodafone angefertigte Aufzeichnung war angeblich nicht auffindbar und wäre ohnehin nicht zuzuordnen gewesen. Die Firma lügt, wie es ihr gerade in den Kram passt.
Auch wenn der Kunde einer Gesprächsaufzeichnung durch den Anbieter zugestimmt hat, bedeutet das nicht, dass der Kunde dadurch automatisch heimlich auch das Gespräch aufzeichnen darf. Vielmehr muss der Kunde auch den Mitarbeiter des Anbieters fragen, ob dieser ebenfalls mit einer Aufzeichnung einverstanden ist!!!
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Hallo zusammen,
wegen schlechter Erfahrungen mit dem Vodafone-Kundendienst folgenden Hinweis:
Solltet ihr telefonisch eine Vertragsänderung anstreben, egal mit welchem Umfang und mit welchen Einzelheiten, solltet ihr unbedingt das Telefonat mit den abgesprochenen Vereinbarungen aufzeichnen. Mit der Lautsprecher-Funktion eines Telefons und der Diktiergeräte-Funktion eines Handys ist das kein Problem.
Zuvor könnt ihr natürlich den Gesprächspartner fragen, ob er mit einer Aufzeichnung einverstanden ist, wenn nicht, trotzdem aufzeichnen! Nur so kann eine mündlich getroffene Vereinbarung nachgewiesen werden. Bedenken wegen § 201 StGB braucht ihr nicht haben, weil 201 ein Antragsdelikt ist und die Beweisbarkeit im Streitfall schwerer wiegt. Sollte es keine Probleme und Unstimmigkeiten geben, könnt ihr die Aufnahme wieder löschen.
Ohne in meinem Fall weiter in die Tiefe zu gehen (Vodafone liest hier mit und weiß dann womöglich, wer das schreibt), hat Vodafone bestimmte abgesprochene Details schlichtweg abgestritten und abgelehnt. Die von Vodafone angefertigte Aufzeichnung war angeblich nicht auffindbar und wäre ohnehin nicht zuzuordnen gewesen. Die Firma lügt, wie es ihr gerade in den Kram passt.