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[VFKD] Beweisbarkeit von Vertragsänderungen

Verfasst: 22.02.2021, 13:23
von Herby
*** Hinweis des Teams ***
Auch wenn der Kunde einer Gesprächsaufzeichnung durch den Anbieter zugestimmt hat, bedeutet das nicht, dass der Kunde dadurch automatisch heimlich auch das Gespräch aufzeichnen darf. Vielmehr muss der Kunde auch den Mitarbeiter des Anbieters fragen, ob dieser ebenfalls mit einer Aufzeichnung einverstanden ist!!!


***




Hallo zusammen,
wegen schlechter Erfahrungen mit dem Vodafone-Kundendienst folgenden Hinweis:
Solltet ihr telefonisch eine Vertragsänderung anstreben, egal mit welchem Umfang und mit welchen Einzelheiten, solltet ihr unbedingt das Telefonat mit den abgesprochenen Vereinbarungen aufzeichnen. Mit der Lautsprecher-Funktion eines Telefons und der Diktiergeräte-Funktion eines Handys ist das kein Problem.
Zuvor könnt ihr natürlich den Gesprächspartner fragen, ob er mit einer Aufzeichnung einverstanden ist, wenn nicht, trotzdem aufzeichnen! Nur so kann eine mündlich getroffene Vereinbarung nachgewiesen werden. Bedenken wegen § 201 StGB braucht ihr nicht haben, weil 201 ein Antragsdelikt ist und die Beweisbarkeit im Streitfall schwerer wiegt. Sollte es keine Probleme und Unstimmigkeiten geben, könnt ihr die Aufnahme wieder löschen.
Ohne in meinem Fall weiter in die Tiefe zu gehen (Vodafone liest hier mit und weiß dann womöglich, wer das schreibt), hat Vodafone bestimmte abgesprochene Details schlichtweg abgestritten und abgelehnt. Die von Vodafone angefertigte Aufzeichnung war angeblich nicht auffindbar und wäre ohnehin nicht zuzuordnen gewesen. Die Firma lügt, wie es ihr gerade in den Kram passt.

Re: [VFKD] Beweisbarkeit von Vertragsänderungen

Verfasst: 22.02.2021, 15:07
von spooky
Nur für dich zur Info:
Wenn man trotzdem aufzeichnet, wenn der Gegenüber das ablehnt ist das Strafbar.

Re: [VFKD] Beweisbarkeit von Vertragsänderungen

Verfasst: 22.02.2021, 15:56
von Alex-MD
spooky hat geschrieben: 22.02.2021, 15:07 Nur für dich zur Info:
Wenn man trotzdem aufzeichnet, wenn der Gegenüber das ablehnt ist das Strafbar.
Und wenn er das ablehnt ist es verdächtig, wo er doch kurz zuvor noch dein Einverständnis eingeholt hat. Sollte dann ja für beide Seiten gültig sein das man aufzeichnet.
Ich habe speziell bei Mobilfunk schon 3 mal die Erfahrungen gemacht das besprochenes nicht eingehalten wurde. Die Verträge waren aber trotzdem so gut das es mich wenig gestört hat. Einmal war sogar ein fettes zusätzliches Datenvolumen dabei was nicht besprochen war. Der Vertrag war aber minimal teurer auf die Laufzeit gerechnet. Ich hätte es nicht gebraucht weil tatsächlich jeden Monat ca. 20 GN ungenutzt ins Depot für den nächsten Monat wandern.
Ach und beim letzten mal kam auch nicht die Post wo die Vertragsbedingungen nochmal genau aufgeführt sind.
Was ich tatsächlich zahle wurde dann erst nach der 2. Rechnung nach Umstellung klar.

Re: [VFKD] Beweisbarkeit von Vertragsänderungen

Verfasst: 22.02.2021, 16:43
von Krummlasche
Herby hat geschrieben: 22.02.2021, 13:23
Zuvor könnt ihr natürlich den Gesprächspartner fragen, ob er mit einer Aufzeichnung einverstanden ist, wenn nicht, trotzdem aufzeichnen!
Geiler Typ! Eines Tages wirst du im Leben mal sowas von auf die Schnauze fallen. Karma regelt.
Ohne in meinem Fall weiter in die Tiefe zu gehen (Vodafone liest hier mit und weiß dann womöglich, wer das schreibt)
Ja, ganz sicher. Vodafone weiß ganz genau, wer seine Pappenheimer sind. Bei lediglich 9-10 Kunden, die die haben, gehe ich ebenfalls davon aus. :fahne:

Re: [VFKD] Beweisbarkeit von Vertragsänderungen

Verfasst: 22.02.2021, 17:39
von Onslaught
Alex-MD hat geschrieben: 22.02.2021, 15:56 Und wenn er das ablehnt ist es verdächtig, wo er doch kurz zuvor noch dein Einverständnis eingeholt hat. Sollte dann ja für beide Seiten gültig sein das man aufzeichnet.
Aber nunmal sein gutes Recht. Genauso, wie du die Aufzeichnung ja auch ablehnen kannst, gibt's halt keinen Vertrag.

Man darf ohne das Einverständnis nunmal in D keine Gespräche aufzeichnen. Wie man das findet, ist dem Gesetz herzlich egal.

Re: [VFKD] Beweisbarkeit von Vertragsänderungen

Verfasst: 22.02.2021, 18:25
von Flole
Herby hat geschrieben: 22.02.2021, 13:23 Bedenken wegen § 201 StGB braucht ihr nicht haben, weil 201 ein Antragsdelikt ist und die Beweisbarkeit im Streitfall schwerer wiegt.
Da wiegt nichts schwerer sondern das ist unabhängig voneinander. Ich kann ja auch nicht bei Vodafone einbrechen oder sonstwas um Beweise zu sammeln und dann sagen die Beweisbarkeit wiegt schwerer und deswegen kann ich nicht bestraft werden....
Herby hat geschrieben: 22.02.2021, 13:23 ...wenn nicht, trotzdem aufzeichnen!
Öffentliche Aufrufe zu einer Straftat sind übrigens auch strafbar (unabhängig vom Erfolg dieses Aufrufs).... Und das ist auch kein Antragsdelikt mehr.
Alex-MD hat geschrieben: 22.02.2021, 15:56 Sollte dann ja für beide Seiten gültig sein das man aufzeichnet.
Nein ist es nicht....

Re: [VFKD] Beweisbarkeit von Vertragsänderungen

Verfasst: 22.02.2021, 18:32
von NoNewbie
Ich sehe das so, wenn ein Gesprächspartner fragt, ob das Gespräch aufgezeichnet werden darf und der andere bejaht dies,
so gehe ich von einem beidseitigen Willen aus, dass das Gespräch aufgezeichnet wird und zwar von beiden Seiten.
Alles andere wäre ja Vorteilsnahme und gleichzeitig vorsätzliche Behinderung der Beweisbarkeit des Gesprächsinhalts.

Re: [VFKD] Beweisbarkeit von Vertragsänderungen

Verfasst: 22.02.2021, 18:38
von Flole
Dann siehst du das falsch. Die Rechtslage ist da eindeutig und hier einmal schön erläutert: https://www.ergo.de/de/rechtsportal/rec ... ufzeichnen

Re: [VFKD] Beweisbarkeit von Vertragsänderungen

Verfasst: 22.02.2021, 19:12
von Menne
Krummelasche ich hab damit nix zu tun!

Re: [VFKD] Beweisbarkeit von Vertragsänderungen

Verfasst: 22.02.2021, 19:48
von NoNewbie
Ich habe nicht gesagt, dass ein Computer das Einverständnis einholt, sondern der Gesprächspartner.
Ein Einholen des Einverständnisses durch einen Computer halte ich für Unwirksam, da er nicht der Gesprächspartner ist.
Ich bin der Meinung das nur die beiden Gesprächspartner über die Aufzeichnung entscheiden können, da sie das Gespräch führen.