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Re: Fristlose Kündigung Kabelfernsehen

Verfasst: 11.12.2020, 11:02
von Karl.
Sie hätte ja den Drücker heruswerfen können, und wenn alles schon gewesen ist, widerrufen können.

Vermutlich kann man nach Jahren nichts mehr dran ändern.

Re: Fristlose Kündigung Kabelfernsehen

Verfasst: 11.12.2020, 16:17
von F-orced-customer
Natürlich kann man das Kündigen und Beträge zurückbuchen, Sittenwidrige Geschäfte wie so ein Betrug sind von beginn an null und nichtig (BGB)!

Verkauft nichtexistenten Kabelanschluss, Hallo ?! :motz:

Re: Fristlose Kündigung Kabelfernsehen

Verfasst: 11.12.2020, 16:20
von Flole
Du weißt doch gar nicht unter welchen Umständen der Vertrag entstanden ist..... Wie du da (mal wieder) Anschuldigungen treffen kannst ist mir ein Rätsel.... Und jemanden ohne Beweise (und auch ohne den Sachverhalt zu kennen) des Betrugs zu beschuldigen ist nun auch nicht gerade ohne....

Re: Fristlose Kündigung Kabelfernsehen

Verfasst: 11.12.2020, 16:24
von F-orced-customer
mueller42 hat geschrieben: 08.12.2020, 17:53 Hallo,

meine über 80-jährige Mutter hat vor Jahren einen Kabelanschluss-Vertrag unterschrieben, obwohl sie überhaupt kein Kabel-Fernsehen nutzt.
Sie benutzt weiterhin DVBT über die Hausantenne ihres Mietshauses - und der Kabelanschluss ist auch nicht auf ihrer "Buchse" verfügbar.
Trotzdem bucht Vodafone natürlich regelmäßig ab.
Deshalb möchte ich den Vertrag ohne Kündigungsfrist kündigen (ich habe uneingeschränkte Vollmacht), da ich vermute, dass sie getäuscht wurde.
Stehe ich da rechtlich auf der sicheren Seite? Mit welcher Begründung kann so eine außerordentliche, sofortige Kündigung erfolgen?
Wird sich Vodafone "bockig" zeigen oder werden solche Fälle kulant und gütlich abgewickelt?

Markus Müller

Re: Fristlose Kündigung Kabelfernsehen

Verfasst: 11.12.2020, 16:35
von Flole
Jetzt hast du gerade noch einmal bestätigt das du tatsächlich nicht weißt unter welchen Umständen der Vertrag zu Stande gekommen ist.... Da ist lediglich eine Vermutung drin, und da es schon "vor Jahren" war dürfte sich diese Vermutung auch nicht bestätigen lassen. Besonders fundiert scheint sie auch nicht zu sein....

Der Kabelanschluss ist im Gebäude offenbar existent, für alles ab dem HÜP ist nicht Vodafone verantwortlich (wurde hier im Thread auch schon korrekt erwähnt). Wenn man also nie einen Installateur beauftragt hat um das anzuschließen dann kann da VF doch nichts für. Wenn du einen Stromvertrag abschließt und in deiner Wohnung keine Steckdosen hast beschwerst du dich doch auch nicht beim Stromanbieter das es bei dir keine Steckdosen gibt.....

Man riskiert mit sowas auch eher noch Ärger, wenn alles Jahre lang in Ordnung war und dann plötzlich kommt man damit um die Ecke das man getäuscht wurde, das Betrug sei usw. macht das doch eher den Eindruck das man irgendwie frühzeitig aus dem Vertrag raus möchte, so wird VF das zumindest vermutlich sehen. Und wenn man dann eine Anzeige wegen falscher Verdächtigung und Betrug bekommt hat man sich mehr Ärger eingehandelt, und da könnte ich VF sogar verstehen das dieser Verdacht aufkommt und man soetwas natürlich nicht hinnehmen möchte.

Re: Fristlose Kündigung Kabelfernsehen

Verfasst: 12.12.2020, 10:42
von berlin69er
Wenn der Vertrag unterschrieben wurde, war sicher ein Klinkenputzer im Haus. Der hat die Pflicht zu prüfen, ob der Vertrag überhaupt durchführbar ist. Offensichtlich war dem das aber Schnuppe!

Re: Fristlose Kündigung Kabelfernsehen

Verfasst: 12.12.2020, 10:55
von Flole
Es gibt doch bestimmt einen HÜP im Haus. Und damit ist der Vertrag auch durchführbar.

Re: Fristlose Kündigung Kabelfernsehen

Verfasst: 12.12.2020, 11:10
von berlin69er
Es gibt aber den großen Unterschied zwischen einer Online Bestellung, die auch durchgeht, wenn der Anschluss am HÜP gegeben ist und einem Klinkenputzer, der in der Wohnung sitzt und gefälligst zu prüfen oder zu fragen hat, ob denn Kabel TV genutzt und vorhanden ist.

Re: Fristlose Kündigung Kabelfernsehen

Verfasst: 12.12.2020, 11:11
von Karl.
Wie man nach Jahren noch etwas, wie z.B. § 263 BGB beweisen will, ist mir auch schleierhaft.

Re: Fristlose Kündigung Kabelfernsehen

Verfasst: 12.12.2020, 11:41
von Flole
Genauso wie mir schleierhaft ist warum der Berater eine "Prüfungspflicht" haben sollte.... Der kann durchaus davon ausgehen das jemand der einen TV Vertrag abschließt den auch nutzt. Oder wurdest du schonmal beim Abschluss eines Handy Vertrags gefragt ob du den wirklich brauchst? Warum sollte es bei TV Verträgen anders sein? Wenn jemand der Meinung ist den zu brauchen dann geht es den Berater doch nichts an warum jemand den braucht.