Zugesicherte Installation nicht durgeführt von Solution 30 > Problem Erdung / Potential Ausgleich
Verfasst: 30.09.2019, 19:11
Hallo, habe heute schon 4 x mal mit dem Technik Service telefoniert, aber keiner konnte wirklich helfen.
Habe bereits vor mehr als 2 Monaten bei Vodafone ein Vertrag für Kabel I-&P abgeschloßen. Im damaligen Auftragsgespräch habe ich ausdrücklich gefragt ob die Installation problemlos durchgeführt werden kann. Man lies mich in den Keller laufen und nach der Kabelbox sehen, diese ist vorhanden, da vorher TK Kabel bereits im Haus war. Dann wurde nur noch gefragt ob man frei dort hinkommt, auch das ist gegeben. Danach wurde mir zugesichert, das der Anschluß zum heutigen Tage erfolgen wird.
Nun heute war eine Techniker von Solution 30 da, nach kurzer optischer Begutachtung, erklärte er, es würde ein neuer Potientialausgleich benötigt und er mache nicht weiter bevor dieser vorhanden ist. Davon war nie die Rede oder explizit nachgefragt.
Es sind aber ausreichend Erdungen an Wasserrohren und Gasleitungen vorhanden, diese wurden aber nicht von ihm durchgemessen.
Nachdem ich einen Elektriker kontaktierte sagte, dieser mir, dass der Aufwand zwischen 200-350 Euro liegen würde und das aber für die Sicherheit von Elektroanlagen sind nach NAV § 13 Abs. 1 und Energiewirtschaftsgesetz der Anlagenbereitsteller verantwortlich ist und diese auch zu auf seine Kosten zu installieren muss.
Daraufhin habe sofort wieder bei Vodafone angerufen. Nun wurde das an die Mehrkostenaufwand- Abteilung weitergeleitet.
Aber gemäß Vertrag habe ich eine Entstörfrist von 8 Stunden. Die Nichteinrichtung eines zugesicherten Anschluß ist auch klar eine Störung, da die vertraglich zugesagte Nutzung nicht möglich ist.
Ich möchte nun nur schnell eine Lösung oder den Vertrag komplett stornieren und evtl. sämtliche Kosten die mir für den erneuten Vetragswechsel enstehen erstattet haben.
Wer kann bitte kompentent und sachlich helfen ?
Eine Mailadresse für mein Anliegen konnte mir auch niemand mitteilen. Der letzte Berater sagte mir, dass die vorherigen Berater nicht einmal mein Anliegen im System vermerkt haben. Das ist schon übel.
usinessvertrag
Habe das Haus vor kurzem erworben, bisher mit bereits funktionierenden TK Kabelanschluß. Wurde vom Hausversicherer und Elektriker bei der Übernahme geprüft, alles Erdungen sind Normkonform für den Hausstandart von BJ 1995.
Da das Haus somit ordnungsgemäß geerdet ist und ich nur eine zusätzliche Installation einer Kabelbox erhalte, ist lt. Auskunft des Elektrikers gemäß Gesetz ist für die Sicherheit von Elektroanlagen nach NAV § 13 Abs. 1 und Energiewirtschaftsgesetz nun mal der Anlagenbetreiber verantwortlich, und da es eine Mietanlage ist und nicht mein Eigentum, also der Betreiber Vodafone und nicht der Hausbesitzer.
Hätte das vorher abgefragt und geklärt, wäre es bereits erledigt oder der Vertrag erst gar nicht zustande gekommen.
Das Versäumnis und die Kostenübernahme liegt da bei Vodafone, da es nicht abgefragt wurde, aber der Vertrag ohne vorherige Prüfung eingegangen wurde und da liegt beim Bereitsteller die Verantwortung und nicht beim Nutzer, denn ohne den Kabel Vertrag brächte ich das erwiesener Maßen gar nicht
Habe bereits vor mehr als 2 Monaten bei Vodafone ein Vertrag für Kabel I-&P abgeschloßen. Im damaligen Auftragsgespräch habe ich ausdrücklich gefragt ob die Installation problemlos durchgeführt werden kann. Man lies mich in den Keller laufen und nach der Kabelbox sehen, diese ist vorhanden, da vorher TK Kabel bereits im Haus war. Dann wurde nur noch gefragt ob man frei dort hinkommt, auch das ist gegeben. Danach wurde mir zugesichert, das der Anschluß zum heutigen Tage erfolgen wird.
Nun heute war eine Techniker von Solution 30 da, nach kurzer optischer Begutachtung, erklärte er, es würde ein neuer Potientialausgleich benötigt und er mache nicht weiter bevor dieser vorhanden ist. Davon war nie die Rede oder explizit nachgefragt.
Es sind aber ausreichend Erdungen an Wasserrohren und Gasleitungen vorhanden, diese wurden aber nicht von ihm durchgemessen.
Nachdem ich einen Elektriker kontaktierte sagte, dieser mir, dass der Aufwand zwischen 200-350 Euro liegen würde und das aber für die Sicherheit von Elektroanlagen sind nach NAV § 13 Abs. 1 und Energiewirtschaftsgesetz der Anlagenbereitsteller verantwortlich ist und diese auch zu auf seine Kosten zu installieren muss.
Daraufhin habe sofort wieder bei Vodafone angerufen. Nun wurde das an die Mehrkostenaufwand- Abteilung weitergeleitet.
Aber gemäß Vertrag habe ich eine Entstörfrist von 8 Stunden. Die Nichteinrichtung eines zugesicherten Anschluß ist auch klar eine Störung, da die vertraglich zugesagte Nutzung nicht möglich ist.
Ich möchte nun nur schnell eine Lösung oder den Vertrag komplett stornieren und evtl. sämtliche Kosten die mir für den erneuten Vetragswechsel enstehen erstattet haben.
Wer kann bitte kompentent und sachlich helfen ?
Eine Mailadresse für mein Anliegen konnte mir auch niemand mitteilen. Der letzte Berater sagte mir, dass die vorherigen Berater nicht einmal mein Anliegen im System vermerkt haben. Das ist schon übel.
usinessvertrag
Habe das Haus vor kurzem erworben, bisher mit bereits funktionierenden TK Kabelanschluß. Wurde vom Hausversicherer und Elektriker bei der Übernahme geprüft, alles Erdungen sind Normkonform für den Hausstandart von BJ 1995.
Da das Haus somit ordnungsgemäß geerdet ist und ich nur eine zusätzliche Installation einer Kabelbox erhalte, ist lt. Auskunft des Elektrikers gemäß Gesetz ist für die Sicherheit von Elektroanlagen nach NAV § 13 Abs. 1 und Energiewirtschaftsgesetz nun mal der Anlagenbetreiber verantwortlich, und da es eine Mietanlage ist und nicht mein Eigentum, also der Betreiber Vodafone und nicht der Hausbesitzer.
Hätte das vorher abgefragt und geklärt, wäre es bereits erledigt oder der Vertrag erst gar nicht zustande gekommen.
Das Versäumnis und die Kostenübernahme liegt da bei Vodafone, da es nicht abgefragt wurde, aber der Vertrag ohne vorherige Prüfung eingegangen wurde und da liegt beim Bereitsteller die Verantwortung und nicht beim Nutzer, denn ohne den Kabel Vertrag brächte ich das erwiesener Maßen gar nicht