Leistung im Mehrnutzer Rahmenvertrag? Was passiert bei Kündigung?
Verfasst: 03.08.2019, 15:34
Hallo,
ich habe eine Eigentumswohnung in einer Wohnanlage mit mehreren Dutzend Wohnungen (teils Eigentumswohnungen, teils Mietwohnungen). Die Hausverwaltung hat einen "Rahmenvertrag Kabelanschluss, Tarif: PAU" mit Vodafone Kabel Deutschland abgeschlossen. Laut Rechnung von 2018 wurde bei jährlicher Zahlung pro Wohnung 71,76€ netto/Jahr also 5,98€ netto/Monat berechnet. In der aktuellen Preisliste für Mehrbenutzeranschlüsse von Oktober 2017 (https://immobilienwirtschaft.vodafone.d ... orgung.pdf) ist für "Kabel Anschluss Haus Grundversorgung" jedoch 81,28€ netto/Jahr angegeben.
Mir ist nicht ganz klar was dies für ein Vertrag ist, welche Leistung er beinhaltet und ob es möglich ist diesen Vertrag zu kündigen und das Geld einzusparen.
- Laut Hausverwaltung ist man verpflichtet eine Grundversorgung mit Fernsehen zu ermöglichen. Das Anbringen von Satellitenschüsseln ist gemäß Hausordnung verboten. Reicht es nicht aus das hier DVB-T2 verfügbar ist? Irgendwo habe ich gelesen das wenn es in einer Mietwohnung seit Einzug eine Anschlussdose gibt aus der "Fernsehen rauskommt" dies auch weiterhin der Fall sein muss (Recht auf Erhalt der Mietsache), bedeutet dies das bei einer Kündigung des Rahmenvertrags die Hausverwaltung verpflichtet ist die Hausverkabelung so umzubauen das aus den Anschlussdosen in den Mietwohnungen weiterhin ein TV-Signal kommt (z.B. via DVB-T2 oder DVB-S)? Dann könnten Bewohner aber kein Internet über Kabel mehr nutzen? Kann man den Mietern einfach sagen das sie zukünftig DVB-T2 nutzen sollen?
- Warum zahlen wir weniger als in der Preisliste, können dies alte Vertragskonditionen sein oder haben wir einen anderen Vertrag? Kann jemand anhand der o.g. Kosten sagen ob in dem Vertrag Vodafone auch den Betrieb des Hausnetzes übernimmt? In der Rechnung steht dazu nichts.
- Welche Leistung ist enthalten? In älteren Beiträgen habe ich gelesen das im "Tarif PAU" nur ein analoger Fernsehanschluss bereitgestellt wird und gemäß Preisliste kosten "Produktvariante Digital" und "Produktvariante Digital HD" auch einen Aufpreis. Aber in meiner Stadt erfolgte vor einem halben Jahr die Analogabschaltung. Berechnet Vodafone also weiter Gebühren ohne irgendeine Leistung zu erbringen? Wie wahrscheinlich ist es das dieser Vertrag also aktuell Sinn macht, das Bewohner die Leistung nutzen?
- Was passiert wenn die Hausverwaltung den Vertrag nach einem Beschluss der Eigentümerversammlung kündigt? Für Bewohner die mit einem eigenen Vertrag z.B. Internet über Kabel nutzen ändert sich nichts und in Wohnungen ohne Vodafone/Kabel Deutschland Einzelvertrag meldet sich ein Vodafone Mitarbeiter um die Dosen zu verblomben? Oder müssen die Bewohner mit Internet über Kabel dann zusätzlich 15€/Monat für "Vodafone TV Connect" bezahlen? Wenn Bewohner bisher 2-4€ im Monat für "Digital" oder "Digital HD" bezahlen werden sie von Vodafone angeschrieben und müssen dann 10 oder 15€ zusätzlich im Monat bezahlen?
Alles ganz schön kompliziert, wäre toll wenn jemand mal erklären könnte wie/ob es praktisch möglich ist die Kündigung des Vertrags auf der nächsten Eigentümerversammlung zu beschließen und welche Folgen dies hätte.
Vielen Dank!
ich habe eine Eigentumswohnung in einer Wohnanlage mit mehreren Dutzend Wohnungen (teils Eigentumswohnungen, teils Mietwohnungen). Die Hausverwaltung hat einen "Rahmenvertrag Kabelanschluss, Tarif: PAU" mit Vodafone Kabel Deutschland abgeschlossen. Laut Rechnung von 2018 wurde bei jährlicher Zahlung pro Wohnung 71,76€ netto/Jahr also 5,98€ netto/Monat berechnet. In der aktuellen Preisliste für Mehrbenutzeranschlüsse von Oktober 2017 (https://immobilienwirtschaft.vodafone.d ... orgung.pdf) ist für "Kabel Anschluss Haus Grundversorgung" jedoch 81,28€ netto/Jahr angegeben.
Mir ist nicht ganz klar was dies für ein Vertrag ist, welche Leistung er beinhaltet und ob es möglich ist diesen Vertrag zu kündigen und das Geld einzusparen.
- Laut Hausverwaltung ist man verpflichtet eine Grundversorgung mit Fernsehen zu ermöglichen. Das Anbringen von Satellitenschüsseln ist gemäß Hausordnung verboten. Reicht es nicht aus das hier DVB-T2 verfügbar ist? Irgendwo habe ich gelesen das wenn es in einer Mietwohnung seit Einzug eine Anschlussdose gibt aus der "Fernsehen rauskommt" dies auch weiterhin der Fall sein muss (Recht auf Erhalt der Mietsache), bedeutet dies das bei einer Kündigung des Rahmenvertrags die Hausverwaltung verpflichtet ist die Hausverkabelung so umzubauen das aus den Anschlussdosen in den Mietwohnungen weiterhin ein TV-Signal kommt (z.B. via DVB-T2 oder DVB-S)? Dann könnten Bewohner aber kein Internet über Kabel mehr nutzen? Kann man den Mietern einfach sagen das sie zukünftig DVB-T2 nutzen sollen?
- Warum zahlen wir weniger als in der Preisliste, können dies alte Vertragskonditionen sein oder haben wir einen anderen Vertrag? Kann jemand anhand der o.g. Kosten sagen ob in dem Vertrag Vodafone auch den Betrieb des Hausnetzes übernimmt? In der Rechnung steht dazu nichts.
- Welche Leistung ist enthalten? In älteren Beiträgen habe ich gelesen das im "Tarif PAU" nur ein analoger Fernsehanschluss bereitgestellt wird und gemäß Preisliste kosten "Produktvariante Digital" und "Produktvariante Digital HD" auch einen Aufpreis. Aber in meiner Stadt erfolgte vor einem halben Jahr die Analogabschaltung. Berechnet Vodafone also weiter Gebühren ohne irgendeine Leistung zu erbringen? Wie wahrscheinlich ist es das dieser Vertrag also aktuell Sinn macht, das Bewohner die Leistung nutzen?
- Was passiert wenn die Hausverwaltung den Vertrag nach einem Beschluss der Eigentümerversammlung kündigt? Für Bewohner die mit einem eigenen Vertrag z.B. Internet über Kabel nutzen ändert sich nichts und in Wohnungen ohne Vodafone/Kabel Deutschland Einzelvertrag meldet sich ein Vodafone Mitarbeiter um die Dosen zu verblomben? Oder müssen die Bewohner mit Internet über Kabel dann zusätzlich 15€/Monat für "Vodafone TV Connect" bezahlen? Wenn Bewohner bisher 2-4€ im Monat für "Digital" oder "Digital HD" bezahlen werden sie von Vodafone angeschrieben und müssen dann 10 oder 15€ zusätzlich im Monat bezahlen?
Alles ganz schön kompliziert, wäre toll wenn jemand mal erklären könnte wie/ob es praktisch möglich ist die Kündigung des Vertrags auf der nächsten Eigentümerversammlung zu beschließen und welche Folgen dies hätte.
Vielen Dank!