Re: Darf Vodafone ehemalige Providerhardware ablehnen?
Verfasst: 22.12.2018, 00:32
Das Alter der Box kannst du aus der Seriennummer ableiten...
Prinzipiell müsste deine Box, sofern sie wirklich von AVM gedebrandet kam (was ich nicht glaube), erst nach September '18 produziert worden sein - vorher gab's ja die 7.0 des FritzOS nicht als Release.
Und zum Thema "Kauf in Trau und Glauben":
Wenn eine Neuware deutlich unter Wert verkauft wird (und 79 statt 180 € wäre schon ein solches Anzeichen), gilt eben jener Kauf in Treu und Glauben nicht mehr.
Und selbst wenn du jetzt Eigentümer der Box wärest, so kannst du aus dem Eigentum keinerlei rechtliche Verpflichtung eines Dritten ableiten - die Boxen sind seitens des Herstellers nicht für den freien Verkauf und Betrieb an anderen Netzen als an dem von UM konzipiert und hergestellt worden. Wenn UM die Boxen, weil sie ihnen sonstewie entwendet wurden, nicht freischaltet, ist das deren Bier - VF kann sich alleine auf die Tatsache der fehlenden Herstellerfreigabe berufen [ähnlich wie es VF beim TC4400 macht].
Es KANN funktionieren - es MUSS aber nicht. Und du hast im Zweifel - wenn der Hersteller nicht mitspielt (weil der in der Nachweispflicht ist) - keinerlei Rechte gegen den ISP, eine Aktivierung vornehmen zu müssen.
Prinzipiell müsste deine Box, sofern sie wirklich von AVM gedebrandet kam (was ich nicht glaube), erst nach September '18 produziert worden sein - vorher gab's ja die 7.0 des FritzOS nicht als Release.
Und zum Thema "Kauf in Trau und Glauben":
Wenn eine Neuware deutlich unter Wert verkauft wird (und 79 statt 180 € wäre schon ein solches Anzeichen), gilt eben jener Kauf in Treu und Glauben nicht mehr.
Und selbst wenn du jetzt Eigentümer der Box wärest, so kannst du aus dem Eigentum keinerlei rechtliche Verpflichtung eines Dritten ableiten - die Boxen sind seitens des Herstellers nicht für den freien Verkauf und Betrieb an anderen Netzen als an dem von UM konzipiert und hergestellt worden. Wenn UM die Boxen, weil sie ihnen sonstewie entwendet wurden, nicht freischaltet, ist das deren Bier - VF kann sich alleine auf die Tatsache der fehlenden Herstellerfreigabe berufen [ähnlich wie es VF beim TC4400 macht].
Es KANN funktionieren - es MUSS aber nicht. Und du hast im Zweifel - wenn der Hersteller nicht mitspielt (weil der in der Nachweispflicht ist) - keinerlei Rechte gegen den ISP, eine Aktivierung vornehmen zu müssen.