Re: GBit mit FritzBox?
Verfasst: 19.12.2018, 21:59
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Dabei handelt es sich um eine hoheitliche Maßnahme. Die "Strafzahlung" in den Verträgen von VFKD und Unity Media ist nichts weiteres als eine erzwungene Ablöse.Lutze hat geschrieben: ↑19.12.2018, 21:41Du klaust im Mediamarkt einen TV. Gegen eine Strafzahlung von 200 € wird das Verfahren gegen dich eingestellt. Den TV für 400 € darfst du trotzdem nicht behalten.
Nein die Strafzahlung ist kein Verkauf.
Was die Boxen betrifft denke ich wird das kaum Hehlerware sein. Wenn ein Händler die in so großen Stückzahlen verscherbelt muss mir jemand erklären wie er da ran gekommen ist.
Wenn ich eine eigene Box wollte würde ich die auch kaufen. Da hat wohl eher Unitymedia die Lager geräumt und der Vorstand feiert auf der AIDA jetzt Weihnachten.
Wieder ein haarsträubender Vergleich mit einer schweren Straftat.Und wenn du ne Bank überfallen hast darfst du das Geld behalten wenn du in den Knast gehst? Hast ja auch die Strafe abgesessen.
Wenn die Box gesperrt wird, dann aus dem Grund, dass ich ja eben keineswegs Eigentümer bin. Der Nachweis des Verkaufs von Eigentum, dass dem Händler nicht gehört hat, wird also spielend leicht. In allen anderen Fällen der Sperrung hat VF dann ein Problem.Und du musst einen Mangel nachweisen der von Anfang an bestanden hat nach 6 Monaten, das dürfte dir sehr schwer fallen. Innerhalb der 6 Monate kann der Händler auch nachweisen das der Mangel nicht von Anfang an bestanden hat (und das hat er ja nicht da die Box funktioniert hat und nun einfach nicht mehr funktioniert). So einfach wie du dir das vorstellst ist es also auf gar keinen Fall.
Nope eben nicht, deine Box hat Artikelnummer ungleich der von VF und AVM als kompatibel angegebene Nummer, damit können sie jederzeit sagen das diese Box nicht am Anschluss läuft weil sie anders ist (das sagt AVM ja auch das sie anders ist und deshalb nicht läuft).
Auch Blödsinn, wenn VF jetzt also auf DOCSIS 3.1 umstellt und 3.0 abschaltet darfst du sie zurückgeben? Und wo ist das Garantieversprechen das sie 2 Jahre laufen wird? Das was du beschreibst ist eine Momentaufnahme das es jetzt in diesem Moment funktioniert, es ist keine Garantie das es so bleibt. Und die Gewährleistung gilt nur für Mängel die beim Übergang der Sache schon vorhanden sind, in den ersten 6 Monaten ist die Beweislast das es nicht so war beim Verkäufer (was in diesem Fall leicht fallen wird) und danach musst du beweisen das dieser Mangel von Anfang an bestanden hat (viel Spaß dabei....). Wenn du deswegen Klage erheben willst und das genauso wie hier begründest wird mit großer Warscheinlichkeit die so als unzulässig abgewiesen, da kommt es nichtmal zur Verhandlung.
Sicher, WENN sie das sagen. Aber selbst dann habe ich immer noch die Möglichkeit nachzuweisen, dass das nicht der eigentliche Grund ist - insbesondere wie sie schon eine ganze Weile problemlos lief. Ganz so einfach wie du dir das vorstellst, funktioniert das eben auch nicht.Nope eben nicht, deine Box hat Artikelnummer ungleich der von VF und AVM als kompatibel angegebene Nummer, damit können sie jederzeit sagen das diese Box nicht am Anschluss läuft weil sie anders ist (das sagt AVM ja auch das sie anders ist und deshalb nicht läuft).
Da vergleichst du wieder völlig fremde Situationen die auch rechtlich völlig anders zu beurteilen sind. Wenn Vodafone das Netz nicht mehr anbietet und das gemäß der AGB zulässig ist, liegt ja kein Verschulden beim Verkäufer der Box - die Box tut ja was sie soll, an den beworbenen (3.0!) Netzen funktionieren. Das betrifft dann im Übrigen ja auch absolut jede 6490, weil diese bereits hardwaretechnisch zum Betrieb daran nicht geeignet ist. Es ist aber etwa völlig anderes, wenn diese eine, meine Fritz!Box nicht mehr funktioniert, weil exakt diese deaktiviert wurde. Aus einem Grund, der dem Verkäufer bewusst war und weswegen er die Garantie zu Beginn ausgesprochen hatte. (Dem Verkäufer ist absolut bewusst, was er da verkauft, ob ihm bewusst ist, dass dies Hehlerware ist, keine Ahnung. Ich vermute, er hat diese Boxen tatsächlich legal erworben, sonst würde er sie nicht in Mengen verticken - exakt darauf vertraue ich bei einem seriösen Händler auch. Und die gesamte Abwicklung war absolut seriös. Paket sogar am nächsten Tag da, fast wie bei Amazon.) Wir haben in Deutschland noch einen funktionierenden Verbraucherschutz.Auch Blödsinn, wenn VF jetzt also auf DOCSIS 3.1 umstellt und 3.0 abschaltet darfst du sie zurückgeben? Und wo ist das Garantieversprechen das sie 2 Jahre laufen wird? Das was du beschreibst ist eine Momentaufnahme das es jetzt in diesem Moment funktioniert, es ist keine Garantie das es so bleibt. Und die Gewährleistung gilt nur für Mängel die beim Übergang der Sache schon vorhanden sind, in den ersten 6 Monaten ist die Beweislast das es nicht so war beim Verkäufer (was in diesem Fall leicht fallen wird) und danach musst du beweisen das dieser Mangel von Anfang an bestanden hat (viel Spaß dabei....). Wenn du deswegen Klage erheben willst und das genauso wie hier begründest wird mit großer Warscheinlichkeit die so als unzulässig abgewiesen, da kommt es nichtmal zur Verhandlung.
Tun sie doch schon (das ist der Grund warum Boxen die von Vodafone unterschlagen wurden, darfst du diesmal auch gerne erworben nennen, macht keinen Unterschied hier, abgelehnt werden), und dir wird man bestimmt glauben wenn der Hersteller was anderes behauptetBreymja hat geschrieben: ↑19.12.2018, 22:26 Sicher, WENN sie das sagen. Aber selbst dann habe ich immer noch die Möglichkeit nachzuweisen, dass das nicht der eigentliche Grund ist - insbesondere wie sie schon eine ganze Weile problemlos lief. Ganz so einfach wie du dir das vorstellst, funktioniert das eben auch nicht.
Es ist ja nicht diese eine sondern alle mit einer Artikelnummer die vom Hersteller als inkompatibel beworben werden. Du hast gar keinen durchsetzbaren Anspruch das deine Box am VF Netz betrieben werden kann! Auf welcher Rechtsgrundlage soll der denn bestehen?
Wo hat er eine Garantie ausgesprochen, er hat geschrieben das die Box an dem Anschluss funktioniert, und das tut sie jetzt in diesem Moment auch. Er hat nicht geschrieben "ich garantiere die Funktion dieser Box auf x Jahre", das wäre eine Garantie bzw. ein Garantieversprechen.
Es amüsiert mich, dass du so erheitert bist, ändern tut das aber an der Aussage nichts.Tun sie doch schon (das ist der Grund warum Boxen die von Vodafone unterschlagen wurden, darfst du diesmal auch gerne erworben nennen, macht keinen Unterschied hier), und dir wird man bestimmt glauben wenn der Hersteller was anderes behauptet
Das FuAG erlaubt mir das.Es ist ja nicht diese eine sondern alle mit einer Artikelnummer die vom Hersteller als inkompatibel beworben werden. Du hast gar keinen durchsetzbaren Anspruch das deine Box am VF Netz betrieben werden kann! Auf welcher Rechtsgrundlage soll der denn bestehen?
Das muss er auch nicht. Die verbraucherfreundliche Auslegung, die vor Gericht üblich ist, umfasst exakt das, was ich gesagt habe. Ganz besonders dann, wenn die Herkunft der Geräte fragwürdig (laut euch) ist und da unübliche Dinge verkauft wurden.Wo hat er eine Garantie ausgesprochen, er hat geschrieben das die Box an dem Anschluss funktioniert, und das tut sie jetzt in diesem Moment auch. Er hat nicht geschrieben "ich garantiere die Funktion dieser Box auf x Jahre", das wäre eine Garantie bzw. ein Garantieversprechen.
Du sagst das es Ärger geben würde wenn sie das tun würden, aber sie tun es schon lange (seit mehreren Jahren)!Breymja hat geschrieben: ↑19.12.2018, 22:47Es amüsiert mich, dass du so erheitert bist, ändern tut das aber an der Aussage nichts.Tun sie doch schon (das ist der Grund warum Boxen die von Vodafone unterschlagen wurden, darfst du diesmal auch gerne erworben nennen, macht keinen Unterschied hier), und dir wird man bestimmt glauben wenn der Hersteller was anderes behauptet
Wo denn? Zitier doch den Paragraphen der das erlaubt (was du nicht kannst weil es den nicht gibt). Das FuAG Gesetz erlaubt dir allerhöchstens die W-Lan und DECT Funktionen zu verwenden, und das kannst du ja auch tun. Eine andere Funkanlage betreibst du dort nicht. Ein Urteil wird es da nie geben weil du (sowie jeder andere Verbraucher) nicht klagebefugt bist, da es keinen Anspruch gibt den du durchsetzen könntest.Breymja hat geschrieben: ↑19.12.2018, 22:47 Das FuAG erlaubt mir das.
Die Inkompatibilität ist nicht technisch bedingt, die technischen Anforderungen sind erfüllt. Das Gerät funktioniert zudem problemlos mit dem Netz. Entsprechend habe ich das Recht, es zu verwenden. Es funktioniert nämlich nur deshalb nicht mehr, weil es ohne Rechtsgrundlage gesperrt wird.
Du verdrehst da Ursache und Wirkung. Gibt wohl leider noch keinen Präzedenzfall. Können wir hier also auch kaum abschließend feststellen. Wir können uns also nur darauf einigen, unterschiedliche Rechtsauffassungen zu haben.
Es ist ja mit dem Netz kompatibel, läuft doch jetzt gerade, oder nicht? Morgen ändert sich das Netz und es ist nicht mehr kompatibel, und dann ist es mangelhaft?Vodafone schreibt klar und deutlich, das nur FritzBoxen mit der Artikelnummer xxxx aktiviert werden, AVM ebenso, wenn ein anderes Gerät also funktioniert (wie es auch diverse andere Geräte im Moment tun die in direktem Konflikt mit der Schnittstellenspezifikation stehen) ist das schön, einen Anspruch kannst du daraus aber sowieso nicht ableiten (denn den hast du aber gegenüber VF sowieso nicht) da ja von vornherein gesagt wurde "das geht nicht". Etwa so wie bei Entertain TV wo gesagt wurde das 4 Receiver unterstützt werden und jemand hat 10 Stück (glaube ich) mal getestet und es lief auch, schön aber einen Anspruch kannst du daraus nicht ableiten. Wenn du eine 6360 da anschließt und die provisioniert wird (ja das geht) und die dann irgendwann rausfliegt weil die eben nicht konform ist kannst du dich auch nicht beschweren weil es ja die ganze Zeit lief. Die einzige Möglichkeit wäre zu hoffen das du die Ansprüche irgendwie gegen den Verkäufer (wenn es der ist den ich gerade gefunden habe gibt er nur 12 Monate Gewährleistung), der ja tatsächlich geschrieben hat "Wir garantieren den vollen Funktionsumfang bei allen Kabelprovidern ausgenommen Unityymedia", geltendmachen kannst (wobei ich das immer noch bezweifel aber da bräuchte man wirklich ein Urteil und da könnte man sogar ne zulässige Klage draus basteln). Nun tritt der Verkäufer aber als haftungsbeschränkte UG auf, also machst du und noch 100 Leute da die Forderungen geltend und der geht vermutlich insolvent (und du hast nen Briefbeschwerer und kriegst mit etwas Glück in 5 Jahren was aus der Insolvenzmasse).Breymja hat geschrieben: ↑19.12.2018, 22:47Das muss er auch nicht. Die verbraucherfreundliche Auslegung, die vor Gericht üblich ist, umfasst exakt das, was ich gesagt habe. Ganz besonders dann, wenn die Herkunft der Geräte fragwürdig (laut euch) ist und da unübliche Dinge verkauft wurden.Wo hat er eine Garantie ausgesprochen, er hat geschrieben das die Box an dem Anschluss funktioniert, und das tut sie jetzt in diesem Moment auch. Er hat nicht geschrieben "ich garantiere die Funktion dieser Box auf x Jahre", das wäre eine Garantie bzw. ein Garantieversprechen.
Als Verbraucher muss ich erwarten können, dass ein Provider mein Gerät nicht einfach sperren kann - dass er dies in diesem Fall tun kann, davon kann ich bei durchschnittlicher Kenntnis keine Ahnung haben. Es wird als mit dem Netz kompatibel beworben. Eine Inkompatibilität, die - wie du selbst gesagt hast - schon immer bestanden hat, nur eben die Sperrung bisher nicht durchgeführt wurde, lag also bereits zum Kaufzeitpunkt vor. Nicht wahr? Dann war das Gerät auch mangelhaft. Der Verkäufer hätte mich über dieses Risiko informieren müssen, da ich als Otto-Normal-Vebraucher derart tiefgreifende Kenntnisse gerade nicht zu haben brauche. Ich darf im Gegenteil erwarten, dass das als kompatibel beworbene Gerät auch kompatibel ist und solange sich an technischen Spezifikationen nichts ändert auch bleibt, was du ja verneinst.
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Es ist ja mit dem Netz kompatibel, läuft doch jetzt gerade, oder nicht? Morgen ändert sich das Netz und es ist nicht mehr kompatibel, und dann ist es mangelhaft?