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KD Mehrnutzervertrag: Wohneinheiten-Verringerung möglich?

Verfasst: 26.01.2016, 00:57
von Dirk_Lehmann
Liebe Leserin, lieber Leser,

ist während der Laufzeit einer Kabel Deutschland Mehrnutzervertrages die Änderung der Wohneinheiten möglich? Wir würden gerne nicht mehr von der Hausverwaltung die Kabelfernsehkosten abgerechnet bekommen.

Wir würden nämlich gerne das Produkt T-Entertain der Deutsch Telekom nutzen um HD-Fernsehen über die Kupferkabel vom Telefonanschluss zu empfangen und brauchen daher dann keinen weiteren Kabelfernsehanschluss über die - darüber hinaus störanfälligeren - Koaxialkabel.

Leider haben wir bis heute keine zufriedenstellende telefonische Auskunft erhalten. :wand:

Bitte teilen Sie uns (wir sind übrigens Miteigentümer in der WEG) mit, ob bei den Kabel Deutschland Mehrnutzerverträgen grundsätzlich die Möglichkeit des Abmeldens einer einzige Wohneinheit berücksichtigt ist, oder ob es grundsätzlich einer fristgerechten Kündigung des Mehrnutzervertrages und Neuabschluss (mit weniger Wohneinheiten) durch die WEG bedarf.

Mit freundlichen Grüßen

Dirk Lehmann

P.S.: Übrigens sieht laut Preisliste Ihr Mitbewerber Unity-Media beispielsweise eine sogenannte Wohneinheiten-Verringung vor. Wie verhält sich der Sachverhalt also bei Kabel Deutschland?

Re: KD Mehrnutzervertrag: Wohneinheiten-Verringerung möglich?

Verfasst: 26.01.2016, 05:57
von berlin69er
Du bist hier im INoffiziellen Forum gelandet... Auskunft, kann dir sicher jemand geben, wenn du dich geduldest. Nur, wenn etwas am Vertrag ändern willst, wirst du schon KDG selbst kontaktieren müssen. Was sagen denn deine AGB aus?
Wie kommst du darauf, dass das Koax Kabel störanfällig ist? Störanfälliger, als der DSL Klingeldraht?

Re: KD Mehrnutzervertrag: Wohneinheiten-Verringerung möglich?

Verfasst: 26.01.2016, 07:29
von reneromann
Dir ist schon klar, dass du für die Verringerung des MNV, sofern überhaupt möglich, die Zustimmung der anderen Eigentümer des Objekts benötigst?
Denn als ihr den MNV abgeschlossen habt, habt ihr das ja auch als Eigentümergemeinschaft gemacht, ergo muss jetzt auch die Eigentümergemeinschaft (und nicht die Verwaltung!) den MNV verändern/kündigen.

Prinzipiell sehe ich aber bei dem Anliegen eher schwarz, da die Sonderkonditionen (sprich vergünstigte Anschlüsse ggü. dem Normalpreis) nur dann gewährt werden, wenn ein langfristiger Vertrag über mehrere Wohneinheiten abgeschlossen wird. Und nur weil eine WE nicht mehr will, bedingt dies noch lange keine Sonderkündigung des geschlossenen Vertrages - KD muss hier also gar nicht, sie könnten höchstens aus Kulanz.

Re: KD Mehrnutzervertrag: Wohneinheiten-Verringerung möglich?

Verfasst: 08.09.2019, 10:42
von Dirk_Lehmann
Eine Hausverwaltung vertritt eine Eigentümergemeinschaft. Also auch gegenüber Vodafone Kabel Deutschland und Anderen. Es besteht grundsätzlich Vertragsfreiheit. Beispielsweise eine WEG-Vereinbarung den bestehenden Mehrnutzervertrag (fristgerecht) zum ........ kündigen und einen neuen Mehrnutzervertrag zum ........ (mit beispielsweise 123 Wohnungen) mit Konditionen und Preisen im Anhang abzuschließen steht (auch) einer Eigentümergemeinschaft frei. (Haftungsausschluss: Es handelt sich bei vorhergehendem Text weder um eine Rechtsberatung, noch eine Rechtsauskunft.)
P.S.: Übrigens sieht laut Preisliste Ihr Mitbewerber Unity-Media beispielsweise eine sogenannte Wohneinheiten-Verringung vor. Wie verhält sich der Sachverhalt also bei Kabel Deutschland?
...https://immobilienwirtschaft.vodafone.d ... orgung.pdf.

Re: KD Mehrnutzervertrag: Wohneinheiten-Verringerung möglich?

Verfasst: 08.09.2019, 10:54
von Dirk_Lehmann
Wie kommst du darauf, dass das Koax Kabel störanfällig ist? Störanfälliger, als der DSL Klingeldraht?
Zitat: "In Empfangsrichtung (Downlink) wird im Rundfunkmodus übertragen (Broadcast). Das heißt, alle Teilnehmer am selben Kabelstrang empfangen dasselbe Signal. " ... "Beim TV-Kabelnetz handelt es sich um eine "shared medium". Das bedeutet, obwohl der Internet-Zugang über Kabelanschlüsse mit mehreren hundert MBit/s angeboten wird, können die Download-Raten zu Stoßzeiten drastisch heruntergehen, weil sich aufgrund der Architektur des Kabelnetzes viele Teilnehmer die Gesamtbandbreite teilen müssen. Wie hoch die Gesamtbandbreite im Versorgungsbereich des Kunden ist, dass weiß nur der Netzbetreiber." ... "Die beworbene Bandbreite teilen sich die Teilnehmer in einem Netzsegment. Das können mehrere Dutzend Kunden sein. Da hauptsächlich Privathaushalte damit versorgt werden stellt diese Begrenzung kein Problem dar. Der Normalzustand eines Internet-Anschlusses im Privathaushalt ist der Leerlauf." Quelle: Elektronik Kompendium, Autor Patrick Schnabel

Re: KD Mehrnutzervertrag: Wohneinheiten-Verringerung möglich?

Verfasst: 08.09.2019, 11:31
von exkarlibua
Dreieinhalb Jahre Reaktionszeit!
Respekt!

Re: KD Mehrnutzervertrag: Wohneinheiten-Verringerung möglich?

Verfasst: 08.09.2019, 11:42
von AndreasNRW
exkarlibua hat geschrieben: 08.09.2019, 11:31 Dreieinhalb Jahre Reaktionszeit!
Respekt!
Dann wird er wohl mittlerweile HD-Fernsehen über den Klingeldraht empfangenen :wink2:

Re: KD Mehrnutzervertrag: Wohneinheiten-Verringerung möglich?

Verfasst: 08.09.2019, 12:24
von berlin69er
Erschließt sich mir dennoch nicht, was der TV Mehrnutzervertrag jetzt mit Internet und dessen Stabilität zu tun haben soll?!

Re: KD Mehrnutzervertrag: Wohneinheiten-Verringerung möglich?

Verfasst: 08.09.2019, 13:10
von AndreasNRW
berlin69er hat geschrieben: 08.09.2019, 12:24 Erschließt sich mir dennoch nicht, was der TV Mehrnutzervertrag jetzt mit Internet und dessen Stabilität zu tun haben soll?!
Er meint damit die doppelten Kosten, wenn er TV über den Klingeldraht kuckt. Dann sind die Kabelgrundgebühren für die Tonne, die will er weg haben.